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BV 006894/14Z – Forschungsprojekt – Handel mit Quarzuhren im Fokus des MfS oder Operativ Vorgang „Merkur“ vor Mielke, ZK und Politbyro unterdrückte Wirtschaftsdiversion – mit aktiver und passiver Beteiligung des MfS

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Was ist das was die verbrüderten Geheimdienstler der BStU so wehement hinter der mass-iven Schwärzung und Anonymisierung in der Dunkelheit der Vergangenheit verbergen wollen, auch fast 40 Jahren nach den Geschehnissen, die mein Leben zerstörten?

Im Band 2 des Operativ-Vorgangs „Merkur“ ( Objekt „Merkur“ bin ich selber ) findet der Forscher opder Journalist dieses Beobachtungsprotokoll, das es ion sich hat.

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Beobachtungsprotokoll vom 27.11.1981 enthält und verschleiert DIE WAHRHEIT über das Verbrechersyndikat – MfS zuletzt am 23.1.208 gegenüber dem Landgericht Berlin, wo das im Beistück VI des 551 Rh 218/15 und 152 Js 293/15 aktenkundig gemacht ist.

 

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Eigentlich ist da zuerst nichts  Erwähnenswertes. außer dass  Bericht mit kleinem Buchstaben beginnt, was so strikt in die Dunkelheit gehört – noch nicht.

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Was mag den uns die Strafverfolgungsverhinderungsbehörde des Joachim Gauck und  des Fälschers eigener Stasi-Akte, Roland Jahns hier verbergen, verschleiern wollen. Eins steht fest- meine letzte Uhrenübergabe  an Karlo Budimir fand statt in Berlin am 17.11.1981 und mit Sicherheit war ich NIE wieder  Richtung Leipzig mit Quarzuhren unterwegs, wie das hier die Transitübnerwachung Leipzig und vorgauckeln will. Aus diesem Grunde die gleiche Seite der BStU weniger geschwärzt?

 

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Übersichtshalber nun auch dieser Seite entschwärzt:

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Eigentlich war am 27.11.1981 was ganz anderes – von der Abteilung Transitüberwach-ungDienststelle Beobachtung ungewollt observiert worden, das in der obigen Haus- aufgabe so wie geschehen  auf keinen Fall erscheinen darf, bzw. umlegendiert werden mußte. Wie die Geheimhaltung damals  wichtig war beweist die Tatsache  das die Information vom Oberst  Mattern persönlich und handschriftlich verfasst wurde, damit ja auch keine Schreibkraft was davon mitbekommt. Der Roland Jahn und seine BND Dame Jutta Probst – Gaucks Aktivistin der ersten Stunde sind am 23.01.18 an jene Geheimhaltung gebunden, wenn Sie diese Seiten dem Landgericht Berlin völlig unterschlagen!

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Nach dem Raub an zwei Westbürgern  aus Fulda am 12.8.1981 am Grenzübergang Wartha, hatten die  HA IX; HA VI und Zollfahndung keine weitere „Erfolge“  aufzuweisen bis zum 13.4. und 17.4.1982.

Die Tagesmeldung vom 13. und 14.4.82 fehlt hier nicht von ungefähr. In der Gauck Behörde landeten  nach der Gründung viele Offiziere des MfS von den 7000 in die Zollverwaltung der DDR umlegendierten und übernommenen MfSlern. Mit Sicherheit sind auch einige heute noch darunter die dafür sorgen das wenig aus der in der gesperten Ablage  versunkenen Operativ-Vorgang „Merkur“ zu Tage tritt und besonders achtet man darauf was man dem Objekt „Merkur“ – meine Wenigkeit  – und besonders dem Landge-richt, dem Verwaltungsgericht, dem Oberverwaltungsgericht und dem Polizeipräsidenten in Berlin geschwärzt und bis zur Unkenntlichkeit durchanonymisiert uir Einsicht vorlegt oder als Original überlesst. Es waren schon vor der Sperrung der Akte OV „Merkur“ sehr sorgfältig Akten archiviert, den es galt nicht mehr den Erfolg zu feiern, sondern das Ermit-telte zu verschleiern.  Die  seit Mitte Juli 1979 bis Februar 1983 hatte es eine der größten Wirtschaftsdiversion gegen den Außenhandel und gegen das Finnanzsystem der DDR gar nicht gegeben haben. Die Verschleierung wurde zum Hauptanliegen des OV „Merkur“.

Hätte Mielke, ZK und Politbyro um den Umfang des Schmuggels und nichtgenehmigten ambulanten Handels mit Quarzuhren westlicher Prägung erfahren, würde sich die Frage stellen: Wozu hat man eigentlich 92000 Hauptamtliche und 200.000 inoffizielle Mitarbei-ter des MfS ? DAS durfte auf keinen Fall passieren. Obwohl Generäle und Mielkes Stellver-treter, spätestens seit jenem 12.8.81  über den florierendenSchmuggel und Schwarzhandel informiert wurden, hatte Minister Mielke ers im Februar 1983 davon Wind bekommen. Das Geschäft lag damals schon darieder.

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„Am GZA Hirschberg Wurden bei einem einreisernden BRD-Bürger 1 Stereokassettenrecorder, 1 Halskette, 1 Brieföffner mit Lupe, 2 Autoschlüsselanhänger ( gelbes Metall ) und 8 Tonbandkasseten festgestellt, die er nicht vorführte bzw. als Eiugenbedarf deklarierte. IM ZDV erfolgte die Einziehung und Ausspruch einer Strafe von 2000,- M.“

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