
„Original an HA II/10 zur Auswertung übergeben.“ HA II/10 war die Spionageabwehr gegen Freundesland Jugoslawien.
Dies ist unschlagbarer Beweis dafür, dass sich die Prozessakte oder Verfahrensakte in der BStU befinden, die der ehemalige Leiter des STASI-Archivs Oberst Becker im Januar 1994, als Leiter des Archivs der Gauck Behörde dem Gauck und Dr. Geiger vorge-legt hatte, wie aus dem Blatt 83 und 84 ersichtlich ist.
Die HA II hat die politisch operative Aktion geführt. Bereits am Tag meiner „Befragung“ wonach erst entschieden werden sollte ob man gegen mich zur strafrechtlichen Verantwortung ziehen soll war mein Schicksal besiegelt. Alles im Zusammenhang mit Objekt „Merkur“ alioas Adam Lauks musste mit der HA II abgestimmt werden; die Interesse dieser Hauptabteilung ging vor. ( Unklar ist ob die HA II vom Markus Wolf ge-führt wurde oder war das dsie bSonderabteilung HA II die Minister Mielke persönlich lei-tete, die unter anderem auch Markus Wolf beobachtete ? )
„Ersatzweise kann ich Ihhnen lediglich Auszüge aus Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes übergeben, die Angaben zu den Ermittlungen gegen den Betroffenen, zur Fest-nahme zur Festnahme, zum gesuchten Urteil sowie zu dessen Verwirklichung enthalten.“

„Die Mitteilung und die beigefügten Anlagen können der Person , auf die sich das ersuchen bezieht, oder deren Rechtsbeistand vorgehalten werden.„
Der Beweis dafür dass BStU und seine Geheimdienstler bestimmen, was das Gericht mit den übersandten geschwärzten und zum Teil seitenweise abgedeckten, bzw. anonymisierten Akten machen kann, das heißt, was das Gericht mit den übersandten Kopien der willkürlich gezielt manipulierten Akten machen darf!
Das soll dann die Zuarbeit zur juristischen Aufarbeitung des DDR Unrechts sein, wofür BStU ursprünglich als die Behörde des Sonderbeauftragten für persoenbezogenen Unterlagen des MfS ins Leben gerufen wurde und wofür die BStU bis jetzt an die 3 Mrd Euro Steuergelder bezahlen ließ!?
Eine fällige Benachrichtigung der BStU an mich über die Zusendung der 423 Akten an das Landgericht am 23.1.18 blieb diesmal aus und meinem Begehr nach dem IFG ( Informa-tionsfreiheitsgesetz ) die übersandten Akten einzusehen wurtde nicht stattgegeben. Das ist eine hochgradige Geheimnistuerei über die Ereignisse aus den Jahren 1982-1985.
Dass die Gerichtsakte oder Prozessakte oder Verfahrensakte sehr wohl in der BStU liegt beweisen diese zwei Akten die auf meinen Antrag auf Akteneinsicht als Opfer, spätestens aber auf das Ersuchen des Polizeipräsidenten in Berlin vom 20.12.1993 durch den Oberst Becker – den übernommenen Leiter des MfS Archivs und Gaucks privaten Sonderrecher-cheur – gefunden und der Behördenleitung vorgelegt wurden.
Das Ersuchen des Polizeipräsidenten in Berlin für das EV 76 Js 1792/93
Die BND-Dame Jutta Probst und die Justitiarin der BStU von Stockhausen belogen das Verwaltungsgericht und das Landgericht Berlin schamlos und negierten die Existenz von Verfahrensakten in der BStU und stellen damit die Kompetenz des Oberst Becker in Frage. Nur als Angehörigen der verbrüderten Geheimdienste – BStU – können die sich das leisten.
In der ersten Akteneinsicht nach dem Informationsfreiheitsgesetz im Jahre 2013 ließ mich die junge Juristin Bossack in die Machenscheften der Gauck und Birtler unbd aber auch der Jahn Behörde reinblicken. Es fiel auf dass die Akten 1-35 des Behördenvorgang 001488/92 Z nicht mehr vorhanden waren(?) Die Vernichtung der Akte über die Führung von Behördenvorgänge aus der Zeit 1990-2000 hatte Joachim Gauck dem Roland Jahn befohlen (!?). – Zeuge ist Tom Sello der neue Landesbeauftrtagte für die Aufarbeitung des SED Regimes.( Schwager des Roland Jahn ).

So einfach ist die Lüge der BND Dame Probst zu entlarven und sie als Lügnerin und Urkundenunterdrückerin auf Befehl zu überführen.

Was braucht der Generalbundesanwalt noch um gegen Roland Jahn und BStU kraft seines Amtes und Gesetzes vorzugehen ? Die Genehmigung der Kanzlerin oder der Geheimdienste?
Blatt 100