Warum hat Deutschlands Jusztiz oder Gerheim-dienste Angst vor der Wahrheit im vereitelten Gut-achten des Historikers und VolljuristenDr. Klaus Bästlein, als ehem. Mitarbeiter des Landesbe-auftragten Berlin für STASI-Unterlagen, zu den Akten über einen politisch-operativen Prozess der STASI-Justiz vom 26.4.1983 gegen Adam Lauks ???
„Wegen offensichtlicher Rechtsstaatswidrigkeit der Verurteilung ist die Eintragung nicht in das Bund-eszentralregister übernommen worden.“ gilt Adam Lauks – (unrehabilitiert ) als nicht vorbestraft ?!?
Der Herr muss mich dazu bewogen haben diesen Plakat zu beschriften und zum Reichstag zu fahren am 18.3.2012 der neuen deutschen Bundespräsiden-ten mit STASI und NAZI-Hintergrund zu begrüßen… ich weiß es nicht.
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Gesendet: Montag, 27. Mai 2019 um 07:46 Uhr
Von: Lauksde@gmx.net
An: „kall-ma@bmjv.bund.de“ <kall-ma@bmjv.bund.de>, presse@bmjv.bund.de, „poststelle@bmjv.bund.de“ <poststelle@bmjv.bund.de>, mail@bundestag.de, bundespraesidialamt@bpra.bund.de, bundesrat@bundesrat.de, info@aufarbeitung-berlin.de, „DIENSTSTELLE 176“ <info@dienststelle1-76.org>, Poststelle@bkm.bund.de
Von: Lauksde@gmx.net
An: „kall-ma@bmjv.bund.de“ <kall-ma@bmjv.bund.de>, presse@bmjv.bund.de, „poststelle@bmjv.bund.de“ <poststelle@bmjv.bund.de>, mail@bundestag.de, bundespraesidialamt@bpra.bund.de, bundesrat@bundesrat.de, info@aufarbeitung-berlin.de, „DIENSTSTELLE 176“ <info@dienststelle1-76.org>, Poststelle@bkm.bund.de
Betreff: Fw: Pet 3-19-04-130-013721 Schreiben vom 3. Mai 19 und Schreiben Dr. Woinands 1.April. 2019 – an Herrn Dr. Winands
Sehr geehrte Frau Ministerin für Justiz und Verbraucherschutz,
Werte Frau Barley ,
in der Hoffnung dass die für Sie an die Poststelle Ihres Ministeriums am 21.5.19 als „persönlich-unverzüglich“ überreichte Akte Sie erreicht und Ihr Gehör findet, bitte ich Sie freundlichst, im Falle dass SIE keinen Handlungs-bedarf erkennen oder sehen, den ganzen Ordner an den Paetitionsausschuss des Deutschen Bundestages zu Hdn. Herrn Marian Wendt zu lenken.
Um zu wissen woran ich in meiner Angelegenheit bin, bitte ich Sie, mir diese Frage zu beantworten:
Handelte die Generalstaatsanwältin von Berlin Frau Margarete Koppers auf Ihre Weisung oder Befehl als sie den (nun) ehemaligen Mitarbeiter des Landesbeauftragten für STASI-Unterlagen Berlin,Herrn Dr. Klaus Bästlein Historiker „zweck´s Klärung eines Sachverhaltes“ vorgeladen um über den Rehabilitierungsantrag und Abgabe eines Gutachtens zum poli-tisch-operativen Charakter des Prozesses vom 26.4.1983 am Stadtbezirksge-richt Berlin -DDR gegen meine Person zu sprechen, ihm Weisung zum sofortigen Abbruch jedweden weiteren Kontaktes und finanziellen
und fachlichen Unterstützung in Sache Drittantrag 551 Rh 218/15 auf die Aufhebung des Urteils???
Denn wenn Sie und Ihr Ministerium es nicht gewesen sein sollten, muss es ein Geheimdienst oder die Generalstaatsanwältin Koppers – hinter IHREM Rücken handelnd gewesen sein !?
In beiden letzteren Fällen wurde die Gewaltenteilung in unserem Rechts-staat zur Farce verkauft.
Mit freundlichen Grüßen
an Sie persönlich
und an alle Amtsträger und in dieser Sache Zuständigen
Adam Lauks
ungesühntes Folteropfer der STASI
und
Opfer der Machenschaften der verbrüderten Geheimdienste
und der seit 1990 verbrüderten Berliner Justiz
PS:
Ich mache mir Sorgen um Deutschland – Which way You´re going Germany?
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Gesendet: Dienstag, 21. Mai 2019 um 07:16 Uhr
Von: Lauksde@gmx.net
An: „post.petbundestag.de“ <post.pet@bundestag.de>, Poststelle@bkm.bund.de,
Von: Lauksde@gmx.net
An: „post.petbundestag.de“ <post.pet@bundestag.de>, Poststelle@bkm.bund.de,
„infoaufarbeitung-berlin.de“ <info@aufarbeitung-berlin.de>,
Betreff: Pet 3-19-04-130-013721 Schreiben vom 3. Mai 19 und Schreiben Dr. Winands
Betreff: Pet 3-19-04-130-013721 Schreiben vom 3. Mai 19 und Schreiben Dr. Winands
1.April. 2019 – an Herrn Dr. Winands
Werter Vorsitzender des Petitionsausschusses des Deutschjen Bundestages,
Sehr geehrter Herr Marian Wendt.
Sehr geeherter Dr. Winands,
Werter Referatsleiter der Bundesbeauftragten für Kultur und Medien!
Hiermit bestätige ich den Eingang des Schreibens aus dem Referat Pet 3 des
Deutechen Bundestages vom 2.5.2019 und hinzugefügte Anlage – IHRE
Stellungnahme, bzw. Stellungnahme der BStU Ihrer Behörde gegenüber.
Gleichzeitig bitte ich um die umgehende Zusendung der an Sie gerichteten
Stellungnahgme der BStU, die diesmal nicht wie üblich mir übermittelt wurde (?).
Zu meiner Eingabe betreffs massive Urkundenunterdrückung dem Landgericht Berlin gegenüber auf Ersuchen zwecks STRAFRECHT-LICHE REHABILITIERUNG 551 Rh 218/15 vom 23.1.2018 durch die Zusendung 423 gezielt und mutwillig durch die BND Dame Jutta Probst ausgesuchten Seiten aus den in der BStU vvorliegenden 10501 Seiten, die zu meiner Person seit 1994 in der Gauck Behörde vorliegen.
Ein eröffneter Behördenvorgang zu diesem Vorwurf geht aus Ihrem Schrei-ben nicht hervor?
Es ist anzunehmen, dass in Ihrer Behörde zu genüge Volljuristen tätig sind, die auch ohne eine Stellungnahme von der BStU abzufordern, in der Lage sind aus den Akten die ich Ihnen samt Kopie des Schreibens an die Präsidentin des Landgerichtes Berlin vom 2.5.19 gerne persönlich für die Inaugenscheinnahme zur Kenntnisnahme vorlegen möchte, damit Sie sich über den Umfang der masiven Urkundenunterdrückung der Ihrem Minister-ium unterstellten völlig unkontrollierten Behörde SELBST endlich überzeu-gen können.
Dass Ihre Behörde Stellungnahmen der BStU offensichtlich 1:1 übernommen an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages weitergeleitet hatte und sachlich und fachlich die BStU und deren Absonderungen nicht überprüfen lassen können (dürfen), ist der Grund für meinen unortodoxen letzten Versuch der Bundesregierung Beweise vorzulegen über die Mach-enschaften der BStU die den Bundestag 16 Jahre lang belogen und betrogen hatte – Das Gutachten das vor der Übernahme der Gauck bzw.
Birthler Behörde Herr Bernd Neumann in Auftrag gegeben hatte, müsste Ihnen geläufig sein? – fall´s nicht, hier ist das Gutachten das in Ihren Archi-ven vermuitlich tief vergraben liegt.
Kurzum, bitte ich um ein persönliches Gespräch mit Dr. Winands und mit Herrn Marian Wendt um den Beiden die komplette Akte vorzulegen betreffs zuletzt angezeigten massiven Urkundenunterdrückung und Aktenmanipilationen der BStU.
Die falsche Tatsachenbehauptung der Frau Probst:
„Die Verfahrensakten liegen hier nicht vor“ ist und bleibt eine Lüge.
Anlage 1:Blätter 83; 84 und 100 aus dem Behörden Vorgang 001488/92Z der BStU
Anlage 2: Kopie des Haftbefehls des Roland Jahns erfasst und paginiert durch BStU
Anlage 3: Kopie meines Haftbefehls aus dem Archiv der Staatsanwaltschaft Berlin
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Damit ist die Behauptung der Jutta Probst nachweislich falsch, wenn Sie behauptet dadurch dass meine Verfahrensaklte als nicht erfasst angekreuzt wurden heißt nicht dass die nicht vorhanden sind. Es muss eine Verfahrens-akte geben, die die Genossen von Zoll und Wachregoiment Berlin gar nicht tief genug vergraben konnten, das Mindeste was sie machen konnten, die Akte unpaginiert – nicht erfasst abzulegen, wodurch die auch für die Sachbe-arbeiter unauffindbar sein sollten.
Mir geht es in dieser Angelegenheit dem BKM und dem Deutschen Bundestag und der Deutschen und Weltöffentlichkeit an meinem Beispiel die angebli-che, schon sprichwörtlich gewordene ZUGÄNGLICHKEIT der Akte für die Opfer und für die Presse und Medien und Forschung als LÜGE zu entlarven.
Die Frage ist, ob das nur zum Zwecke der Abzocke ( bis jetzt an die 3 Mrd € ) geschieht, oder ist man sogar aus Staatsräson bemüht, die ehemaligen Täter zu schützen, bzw. den Unrechtsstaat DDR zum Paradies der Rechtsstaatlich-keit zu rehabilitieren, um dadurch die Übernahme eines immensen Teiles der MfS Offiziere und der Justiz zu gerechtfertigen?
In Erwartung eines Termins zu Dritt
verbleibe ich
Mit Frteundlichen Grüßen
Adam Lauks
ungesühntes Folteropfer der Stasi
und
Verleumdungsopfer der verbrüderten Berliner Justiz