
Auch in Ansehung von Blatt 160 ff der Akte verbleibt es bei der Auffassung Blatt 69 der Akte. Der erneute Rehabilitierungsantrag ist als unzulässiger Zweitantrag zurückzuweisen.
„Die schrecklichste Waffe gegen die Lüge ist immer noch DIE WAHRHEIT !“ said Joseph Pullitzer

Verfahrensakte der Hauptverhandlung vom 21.; 22. und 26.4.1983 wurden an stellvertreter von Markus Wolf gleich nach der Urteilsverkündung überstellt., auf Weisungdes Minister Mielke, wonach Gerichtsakte von politischen Prozessen umgehend an das MfS zu übergeben sind. Seit 26.4.83 lagern die Prozessakte im Archiv des MfS – bis heute.

Unter Prädikat EILT SEHR wurden die Verfahrenbsakte von Adam Lauks bdurch den Oberst Becker unter 110 laufende Kilometer von Akten auf Weisung des Leiter der Behörde lokalisiert und der Behördenleitung vorgelegt.
„Wer die Wahrheit nicht kennt, ist nur ein Dummkopf; wer die Wahrheit aber kennt und die Lüge nennt ist ein Verbrecher.“ soll Berthold Brecht gesagt haben – ich setzte meine Unterschrift mit Sternchen darunter.
Aber kehren wir zum Ursprung dieser ablehnenden Empfehlung die einem unantastbaren Urteil – Zurückweisung gleichzusetzen sei.
Nach 1992 und 2006 reichte ich meinen dritten Rehabilitierungsantrag ein 551 Rh 228/15. Im Juni 2017 schien die Bearbeitung die richtige Richtung genommen zu haben. Es wurden , wie das den Gerichten die sich mit der Bereinigung des DDR Unrecht befassen, angewiesen auf die Akte aus dem Archiv des MfS zurückzugreifen um im Rahmen der Zuarbeit zur juristischen Aufarbeitung des DDR Unrechts von Joachim Gauck´s den Sonderbeauftragten für personenbezogenen Stasiunterlagen, die dort vorhandenen Akten zum Antragsteller als Augenscheinobjekte im Original ausdücklich anzufordern.
Bei meinem Kassationsantrag 1992 stellte das Landgericht auch entsprechenden Antrag an den Joachim Gauck und wurde keiner Antwort gewürdigt. Auch bei der Bearbeitung des ersten Rehabilitierungsantrags 1992 und des zweiten 2006 wurden die Akten der BStU nicht mal mehr angefordert.(?)Und das obwohl seit spätestens 2004 10501 Seite Akten als Ergebnis der Recherche zu meinem Namen Adam Lauks bei Gauck vorlagen.

Die Vorsitzende Richterin Dr. Tari hätte die komplette 10501 Seite anfordern müssen, weil die Rechtsbeugung und politischer Charakter des Urteils erst aus seinem Zustandekommen entnehmbar sei- nicht aus der perfect regierten Verfahrensakte des Stadtbezirksgerichtes Berlin DDR – Littenstrasse unter Leitung des Oberstaatsanwalts Borchert Borchert, bei der Generalstaatsanwaltschaft der DDR Hauptverantwortliche Lenker bei allen politischen Propzessen.
Der Verfasser des obigen Schreiben – Ersuchens an die BStU vom 30.06.2017 Richter Rosenthal war mit dem Richter Heinatz an der Niederschlagung meines zweiten Rehabi-litierungsantrags beteiligt und lichtete seinen Anker aus diesem Verfahren aus Angst vor einer Besorgnis der Befangenheit. Die Vorsitzende Dr. Tari übernahm das Verfahren um dann auf merkwürdige Weise dem Richter Heinatz in die Hände zu fallen.
Schon dass der Richter Rosenthal diesmal bereit war auf die Akte der BStU zurückzugrei-fen grenzt an ein Wunder. Dass er sich urplötzlich verflüchtigte ist kein Zufall gewesen.
Die BND Dame Jutta Probst wurde die Nachfolgerin des BND Mannes Harald Both und auch für die Niederschlagung dieser Sache am Landgericht eingesetzt. Die BStU eröffnete sogar einen neuen Behördenvorgang 009630/17Z wie sich das gehört. Bloß dieser Be-hördenvorgang war nicht da um eine erneute Recherche einzuleiten, nein der wurde eröffnat damit die Frau Jutta Probst fast 7 Monate Zeit hat die 423 Akten aus 10501 Seiten auszusuchen, bzw. aus den Kopien zu meiner privaten Akteneinsicht BV 001488/92Z und aus dem Forschungsprojekt „Merkur“ BV 006894/14Z minu-tios mit erkennbarer Absicht den politischen Charakter des OV „Merkur“ und daraus herausgearbeiteten Verurteilung zu verschleiern und dadurch die Zurückweisung des Rehabilitierungsantrags zu erwirken. Ob sie dabei die Sachbearbeiterin Iris Winkler die am Forschungsprojekt mitwirkt zurückgegriffen hatte ist noch offen.