Nach dem Generalbundesanwalt a.D. Harald Range so unrühmlich einfach gefeuert Wurde durch den Minister Heiko Maas und NIEMAND Anstalten macht das Vorkommnis der Öffentlichkeit zu erklären und zu klären, schleicht sich in die Sache ein Zweifel ein und es wirft sich folgende Frage auf: Von WEM erhielt der Justizminister Heiko Maas eigentlich die Weisung oder den Befehl die netzpolitik.org vor der zu erwartenden Strafvwrfolgung zu schützen, auf die Art wie er es getan hat??! Woher oder von WEM erhielt eigentlich der Herr Maaßen vom Verfassunschutz die Weisung oder den Befehl, hinter dem Rücken vom Justizminister Maas die Anzeige an Generalbundesanwalt zu erstatten, bzw. ihn dazu zu bewegen, gegen die von Gaucks auszuzeichnenden “Journalisten” wegen Landesverrates anzuzeigen und Ermittlungen einzuleiten !?? WAS IST den DA unter den Herrschenden in Deutschlands Spitze SO schief gelaufen, dass man gleich den Generalbundesan-walt, noch kurz vor der Rente, feuern musste!?? Das sieht fast nach einem vereitelten Putsch aus.? Wer wollte die Justiz eigentlich übernehmen – wer war sich sicher, die Kompetenzen der Ministers für Justiz umgehen oder untergraben zu dürfen, seine Weisungshochheit zu ignorieren!?? Geschah das zum ersten Mal in der Kariere von Harald Range!?? Sind die Geheimdienste vollends in die Hände der STASI und ihrer Seilschaften übergegangen und können das Schicksal Deutschland beeinflussen und lenken?! Die Reaktion des Minister Heiko Maas auf die Vorkommnisse aus 2013( und 2015) im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages und in der Jahn Behörde und in der Staatsanwaltschaft und Generalstaatsanwaltschaft Berlin und beim Generalbundesanwalt Harald Range a.D., wird uns zeigen. Es ist nicht die einzige Sache die Harald Range auf Weisung von Wo anders gemacht hatte.
Die zwei ihm im März 2014 erstattete Strafanzeigen: 143 AR 269/14 und 143 AR 284/14 gegen den Oberamtsrat Wolfgang Dierig und Vorsitzende des Petoitionsausschusses des Deutschen Bundestages, Frau Kersten Steinke (SED) und gegen den Leiter der BStU – Roland Jahn wegen der Mitwirkung an der Urkunden- bzw. Petitionsunterdrück-ung im Jahre 2013,hätte er, da beides ein Angriff auf die parlamentarische Demokratie war, nie von sich weisen lassen dürfen, wie das aus den folgenden Unterlagen nachvollziehbar wird.
Ich wandte mich zuletzt – vorab per E-mail, an den Minister Heiko Maas gestern und bat ihn letztmalig und abermals diese Sache zur Kenntnis zu nehmen und sich der Sache persönlich anzunehmen, wie im Falle/in der Sache netzpolitik.org, damit die Rechtsstaatlichkeit wiederhergestellt werde, damit der Zweifel dass die STASI und ihre Seilschaf-ten die parlamentarische Demokratie längst ausser Kraft gesetzt hatten und das Ansehen und Autorität des Bundes-tagspräsidenten geschädigt, bzw. herabgewürdigt hattenund untergraben hatten, bzw seine Funktion und Macht beschnitten hatten?!
Die Unterlagen werden hier von der aktuellsten rückwärts dargestellt, damit für die vielen Interessierten, die in der Lage sind zu sehen, was auch der Blinde auf den ersten Blick sieht, nachvollziehen können,WARUM unter anderem Harald Range eigentlich längst fällig war!? Als oberster Strafverfolger und Beschützer unserer freiheitlichen parla-mentarischen Demokratie, stand er, in meinem Falle mit Sicherheit, unter dem Einfluss von dunklen und bösen Kräften, die seit der Vereinigung am Untergang unseres gesellschaftlichen Systems am weben und werkeln sind. Ich gehe diesen unüblichen Weg auf meiner Suche nach der Widerherstellung der Rechtsstaatlichkeit und Wiederherstellung meiner Menschenwürde und Ehre, weil ich mein Vertrauen in Berliner und Gesamtdeutsche Justiz unwiederbringlicht zerstört betrachte. Über die beiden erwähnten Petitionsunterdrückungen im Referat 4 durch den Oberamtsrat Wolfgang Dierig waren auch die Vorgängerin von Herrn Maas Frau Justizministerin a.D. Leuthäuser-Schnarrwenberge genauestens informiert, sowie der Senator für Justiz und Verbraucherschutz Herr Thomas Heilmann, das Abgeordnetenhaus Berlin, gemischter Ausschuss Bundesrat/Bundestag und Innenausschuss des Deutschen Bundestages. Die beiden Letztge-nannten begnügten sich damit, mir die Akte des vereitelten Ermittlungsverfahren 76 Js 1792/93 mit Belehrung und Hinweis über die Zuständigkeit des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages, bzw. des Abgeordnetenhauses Berlin, zurückzuschicken. Dabei sind beide Gremien voll von Juristen, Richtern und Staatsanwälten a.D. die die Machen-schaften und systematische Urkundenunterdrückungen, sowohl in der Staatsanwaltschaft II Berlin 1992-1997 als auch im Petitionsausschuss 2013 und in der Gauck- Birthler-Jahn Behörde 1991-2015 anhand der vorliegenden Akten der benannten Behörden, einschließlich des Beauftragten für Kultur und Medien auf den ersten Blick zu erkennen in der Lage sind, auch ohne Anfrage an die Täter zu richten. Statt dessen begnügten sie sich, so wie Referat 4 des Petitionsausschusses auch die Justizministerin und Senator für Justiz und der Petitionsausschuss um die Klärung der Eingaben bei denen die die Straftaten der Urkundenunterdrückung und Strafvereitelung im Amt begangen hatten, bei der Staatsanwaltschaft Berlin und bei der BStU!? Dass man dabei eigentlich ausgerechnet den Bock den man zum Gärtner gemacht hatte befragte, ist jedem Leser dieses Beitrag auf den ersten Blick erkennbar. Hat die Justizministerin, oder der Senator für Justiz, oder Vorsitzender des Petitionsausschusses des Abgeordnetenhauses von Berlin wirklich erwartet, dass Staatsanwaltschaft Berlin seine Fehler oder Versäumnisse zugeben wird, beim Ermittlungsverfahren 76 Js 1792/93, sowie die Generalbundesanwaltschaft 2014 und die Jahn Behörde 2013, als die durch Wolfgang Dierig über Beauftragten für Kultur und Medien, zwecks Vortäuschung einer Prüfung der Eingaben vom 2.4.2013 und 12.8.2013, entsprechende niederschlagende Mitteilung der BStU Behörde anforderte, die auch ohne gesetzlich vorgesehene Recherche, Eröffnung eines Behördenvorganges, herausgegeben wurde!?? Die Hartneckigkeit der Berliner Justiz bei der Unterdrückung dieser Sachen deutet daraufhin dass es nicht um die Fehlwer der Angezeigten ging, sondern um die Absicht in der BStU und beim Petitionsausschüssen um Weisungen, die aus der gleichen Ecke kommen müssen wie die Weisung an den Generalbundesanwald a.D. Harald Range, sich der beiden Sachen anzunehmen, und die alle an die Generalstaatsanwaltschaft/Staatsanwaltschaft Berlin zu schicken, die die Sache liegen ließen, ohne an Ermittlungen überhaupt gedacht zu haben, um alles damit Zusammenhängende zu verschleiern, bar jeglicher Rechtsstaatlichkeit.
Ob Minister Heiko Maas stark genug ist auf seiner Position, um die Rechtsstaatlichkeit in den erwähnten Sachen wieder- herzustellen, wird die Reaktion des Ministers auf die Schreiben zeigen, aber auch die Reaktion des Innenausschusses, weil der Vorsitzender des Innenausschusses Wolfgang Bosbach darüber wiederholt persönlich-unverzüglich auch infor-miert wurde, und in den Genuss der letzten zwei hier editierten Schreiben kommen wird. Wird er vor seinem Ausscheiden noch Mut haben das Schweigen des Deutschen Bundestages über die Petitionsunterdrückung von 2013 zu durchbrechen, in der die Beschwerde über die Aktenunterdrückung des Joachim Gaucks 1994 angezeigt wurde Akte 577/85 und die eigentlich vor einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss gehört hätten, anstatt die vom Oberamtsrat Wolfgang Dierig unterdrücken und verschlweiern zu lassen, um als das Ganze aufflog noch “zwischenzeitlich eine Prüfung einzuleiten” – den Joachim Gauck vor möglichen Kündigung zu retten !?? Den seine Schuld ist mit der des gefeuerten Bundespräsidenten Wulff geradezu monstruös! Wer Akte über Menschenschicksale unterdrückt oder vernichten lässt, der ist auf entsprechende Weisung und Befehl auch Menschen zu vernichten, oder vernichten zu lassen, bei Gauck habe ich damit keine Zweifel.
Wiederherstellung der Rechtsstaatlichkeit in Sachen 143 AR 284/14& 142 AR 269/14
An: poststelle@bmjv.bund.de
31.08.2015 10:40
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vorab per E-mail
Von: lauksde@gmx.de
Gesendet: Sonntag, 30. August 2015 21:00
An: poststelle@generalbundesanwalt.de
Betreff: ANTRAG AUF AKTENEINSICHT zu den Strafanzeigen an denGeneralbundesanwalt Harald Range 143 AR 284/14 und 143 AR 269/14
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Adam Lauks
Zossener Str.66
12629 Berlin
Herrn Minister für Justiz
Herrn Heiko Maas
persönlich -unverzüglich
Mohrenstrasse 37
10117 Berlin Berlin, 31.08.2015
DIES IST EINE OFFENE MITTEILUNG ZUR KENNTNISNAHMEAN DEN MINISTER
vorab per E-Mail
Sehr geehrter Herr Maas,
Werter Minister für Justiz und Verbraucherschutz,
nach dem Rausschmiss des Generalbundesanwalts Harald Range,habe ich erfahren und gelernt, dass Sie in der Justiz auch was zu sagen haben, bzw dem Generalbundesanwalt weisungsberechtigt sind.
Da offensichtlich Herr Generalbundesanwalt – nun a.D. Herr Harald Range sein Amtseid verletzt hatte, gehe ich davon aus,dass seine Abweisung meiner zeitversetzten Strafanzeigen 143 AR 284/14 und 143 AR 269/14 auch eine Verletzung der Rechtsstaatlichkeit gewesen sein müsste.
Erinnerlich handelte sich dabei,um die Strafanzeige gegen Oberamtsrat Wolfgang Dierig, Ref. 4 und Vorsitzende des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages, wegen Urkunden- bzw. Petitionsunterdrückung in zwei Fällen ( 2.4.2013 ud 12.8.2013) zumal eine durch den Bundestagspräsidenten Prof. Dr. Lammert und die gleichlautende durch Ausschuss für Menschen-rechte und humanitäre Hilfe „zur Prüfung“ dem Oberamtsrat Wolfgang Dierig zugeleitet wurden.
Die zweite Strafanzeige galt dem Leiter der BStU Roland Jahn wegen Urkundenunterdrück-ung und die Herausgabe falscher Mitteilungen seiner BStU Behörde in den Jahren 2013 und 2015 und Unterdrückung der Beweise über die Folterungen in der StVA Berlin Köpenick in den Achzigern.
Diesbezüglich wandte ich mich an den neuen, von Ihnen eingesetzten Generalbundesanwalt, Herrn Peter Franke mit der Bitte, die Einstellungen der beiden bzw. der drei Ermittlungs-verfahren durch die Staatsanwaltschaft Berlin aufzuheben und Rechtsstaatlichkeit wieder-herzustellen.
In allen drei Fällen handelt sich um die Einstellung der Ermittlungsverfahren nach Anweisung von irgendeiner Seite.Es ist für mich unvorstellbar,dass die Anweisungen von der ehemaligen Ministerin a.D. Leuthäuser-Schnarrenberger kommen könnten, obwohl Sie genauestens informiert war über die Petitionsunterdrückungen im Referat 4 durch den Oberamtsrat Wolfgang Dierig.
Da ich hoffe, dass sie in der Lage sind, unter den „unabhängigen“ Staatsanwälten und Oberstaats-anwälten eine Weisung zu erteilen, bitte ich Sie hiermit darum! Es liegen zu genüge Beweise in Form von Akten der Staatsanwaltschaft II ( 76 Js 1792/93 ) und der Staatsanwaltschaft Berlin und vor allem der Gauck Behörde vor,die die rechtsbeugerische und verschleiernde und unterdrückende Aktivitäten, sowohl der Staatsanwaltschaft und Generalstaatsanwaltschaft Berlin und vor allem der BStU und des Roland Jahn unwiederlegbar belegen.
Weil gewisser Oberamtsrat Schulte die Anzeigen vom 4.4.14 an Generalbundesanw. Harald Range schon zurückgewiesen hatte, und jetzt meine Anfrage an Herr Peter Frank wiederum abwies am 20.8.2015, sind bei mir Zweifel aufgekommen, deshalb bat ich den neuen Generalbundesanwalt dies persönlich zu bestätigen mit seiner Unterschrift, wie das aus meinem ANTRAG AUF AKTEN-EINSICHT vom 29.8.15 ersichtlich ist.
Mit freundlichen Grüßen
Adam Lauks
ungesühntes Folteropfer der STASI
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Adam Lauks
Zossener Str.66
12629 Berlin
Herrn Peter Franke
-unverzüglich – persönlich-
Generalbundesanwalt
Brauersttraße 30
76135 Karlsruhe Berlin 29.8.2015
DIES IST EIN OFFENER ANTRAG AUF AKTENEINSICHT
zu den Strafanzeigen an den Generalbundesanwalt Harald Range 143 AR 284/14 und 143 AR 269/14
Sehr geehrter Herr Generalbundesanwalt,
Werter Peter Frank,
verweisend auf die Schreiben 1 AR 444/14 vom Generalbundesanwalt a.D. Harald Range 03.04.14
und vom OAR Schulte, in Ihrem (!??) Auftrag 1 AR 390/15 vom 20.08.15 beantrage ich hiermit nach Informationsfreiheitsgesetzt die Akteneinsicht in beide Aktenzeichen, die meine an den Gene-ralbundesanwalt Harald Range und Sie persönlich gerichtete Strafanzeige gegen die Mitglieder des Petitionsaussschusses des Deutschen Bundestages OAR Wolfgang Dierig und Vorsitzende Kersten Steinke u.a. und Mitglieder des BKM Beauftragten für Kultur und Medien wegen Urkundenunterdrückung, bzw. Petitionsunterdrückung durch Bundestagsprä-sidenten Lammert und Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe mit der Beschwerde des Folteropfers Adam Lauks wegen Urkundenunterdrückungen des Leiter der Gauck Behörde Joachim Gauck 1994 und gegen Roland Jahn wegen der Urkundenunterdrü-ckung in zwei Behördenvorgängen (LAGeSo und BKM 2012/13 ) und im Forschungsprojekt MfS-Einfluss auf die Ärzte der DDR in der BStU.
Da es sich in beiden Fällen um die Angriffe auf unsere freiheitliche parlamentarische Demokratie handelt, einmal aus dem Deutschen Bundestag- Referat 4/Petitionsausschuss
und aus der Bundesbehörde – BStU, ist mir die Zurückweisung der beiden Strafanzeigen durch den ehemaligen Generalbundesanwalt Harrald Range und auch die Abweisung vom 20.08.15 aus Ihrem Hause nicht nachvollziehbar. Deswegen verlange ich die Akteneinsicht in beide Vorgänge, weil ich den Verdacht habe, dass es sich um eine Weisung handeln muss, die beide Strafanzeige zu unterdrücken und letztendlich einzustellen, womit Generalbundesan-walt Harald Range den Generalstaatsanwalt von Berlin betraut hatte, der damit dann die Staatsanwaltschaft Berlin beauftragt hatte.
Es ist für mich nicht erklärlich, dass man eine Petition die aus dem Amt des Bundestagspräsidenten Prof.Dr.Lammert vom 02.04.2013 im Referat Pet 4 unregistriert, nicht aktenkundig, 5 Monate unbearbeitet liegen lässt und auch die zweite Petition aus dem Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe vom 12.8.13 erst am 9.9.13 einer „Prüfung“ durch die BStU zuführt, die selbst die Urkundenunterdrückungen in der Zeit 1992 -2015 mehrmal wissentlich und absichtlich vorgenommen hatte – siehe Akte MfS HA VII/8 ZMA Nr.577/85 !??
Ich hatte mich an Sie gewandt, mit der Bitte Rechtsstaatlichkeit wiederherzustellen, die offensichtlich durch eine Weisung Ihnen gegenüber verhindert wurde in dem Sie abgelehnt hatten, sich der Sache anzunehmen und zu prüfen, auf wessen Weisung Oberamtsrat Wolfgang Dierig und die Vorsitzende des Petiotionsausschusses Kersten Steinke die beiden Petitionen unterdrückt, verschleiert und unter Druck von Außen ( Innenausschuss, gemischter Ausschuss Bundestag / Bundesrat oder mehrmalige Monierungen aus dem Amt des Bundespräsidenten ) den Tätern in der BStU „die Prüfung“ überließen.
Erinnerlich hatten Gauck und seine Behörde bis zum IFG – Informationsfreiheitsgesetz 2005 „gearbeitet“ohne jegliche Dienst- oder Sachaufsicht und konnten bis zum Jahre 2007 den Deutschen Bundestag belügen und hintergehen nach Belieben, was in dem Gutachten vom Mai 2007 auch festgestellt wurde von den Wissenschaftlern Prof. Dr.Klaus Schröder, Dr. Hans Klein und Stefen Alisch.
Der Ablösung des Generalbundesanwalts Harald Range und Ihrem Antritt als Nachfolger sah ich mit einem Funken Hoffnung entgegen, und hoffte auf Ihre persönliche Unterstützung, wie es aussieht vergeblich.
Es würde mir schon viel bedeuten, wenn ich bei der Rückantwort Ihren Namen lesen könnte, um die Gewissheit zu haben, dass Sie dieses Schreiben auch gelesen haben!
Mit angemessener Hochachtung
Adam Lauks
ungesühntes Folteropfer der STASI
Anlagen:
Schreiben des Generalbundesanwalts vom 3.4.2014
Schreiben des Generalbundesanwalts vom 20.08.2015
Mein Schreiben an den Generalstaatsanwalt von Berlin 06.10.2014
Die Ergänzung der Strafanzeige gegen Roland Jahn 282 Js 1922/14
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Oberamtsrat Schulte soll Meine am 17.8.2015 eingegangene Beschwerde binen 3 Tage auf Verketzung der Rechtsstaatluchkeit geprüft haben. und hat anschließend das gleiceg Blatt genommen dass er mir schon unter Heneralbundesanwalt Harald Range geschickt hatte als ich meine Strafanzeigen gegen Wolfgamg Dierig u.a. aus dem Petitionsauschuss des Deutechen Bundestages und Roland Jahn Leiter der BStU direkt beim Generalbundesanwalt Harald Range gestellt hatte. ( Verschleierungder danach eingetretene Rechtsbeugung in der Gerneralstaatsanwaltschaft un Staatsanwaltschaft Berlin )
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17.08.2015 an den NEUEN Generalbundesanwalt Peter Frank:

wegen: Einstellung dews Ermittlungsverfahrens gegen Roland Jahn BStU wegen Urkundenunterdrückung in mehreren Fällen

Abschließend möchte ich Sie auf DIE OFFENE ANFRAGE verweisen, die Ihnen als Brief am 17.8.2015 postalisch zugesandt wird zur Kenntnisnahme und evtl. weitere Verwendung bei der Wiederherstellung der Rechtsstaatlichkeit in den drei Fällen von offensichlichen Rechtsbeugung , die wegen Weisungen von unbekannter Stelle durch den Generalbundesanwalt Range und Staatsanwaltschaft und Generalstaatsanwaltschaft Berlin, womöglich auch durch das Landgericht Berlin begangen wurden.
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Adam Lauks
Zossener Str.66
12629 Berlin
Frau Angela Merkel
Klaus-Dieter Fritsche ist Staatssekretär
Dr. Monika Grütters
Willy-Brandt-Straße 1,
10557 Berlin Berlin 17.08.2015
OFFENES SCHREIBEN AN DAS BUNDESKANZLERAMT: Merkel/Grütters/ Fritsche
Betreff:
DIES IST (M)EINE OFFENE BESCHWERDE AN DEN NEUEN GENERALBUNDESAN-WALT VON DEUTSCHLAND – Herr Peter Frank, wollen Sie wirklich die Rechtsstaatlichkeit wieder herstellen !??
Sehr geehrte Frau Merkel,
Werte Frau Dr. Monika Grütters,
Sehr geehrter Herr Fritsche,
hiermit wende ich mich das erste und letzte Mal an das Bundeskanzleramt, lediglich mit der Bitte um die Kenntnisnahme des Inhaltes der Unterlagen in der Anlage zu diesem Schreiben.
Ich habe verlernt zu hoffen, dass mir im vereinten Deutschland Gerechtigkeit wiederfahren wird für die Rechtsbeugung in der DDR, als Ergebnis der STASI-Justiz und ihrer Exekutive im Operativ Vorgang „Merkur“ und auch nicht für erlittene schwere Körperverletzungen und Folterungen sowie Übergriffe der IMS „Arzte“in der U-Haft und im Strafvollzug Berlin Rummelsburg, StVE Waldheim, Haftkrankenhaus Leipzig Meusdorf, Klinikum Berlin Buch. Für die Aufklärung meines Schicksals und Wiederherstellung der Gerechtigkeit hatte sich nach meinem persönlichen Anschreiben vom 7.12.1991 an Joachim Gauck, der Leiter des Sonderbe-auftragten für die personenbezogenen Unterlagen der STASI persönlich eingesetzt, die Recherche mit dem Prädikat EILT und EILT SEHR eingeleitet. Sein Einsatz hat sich als Urkundenunterdrück-ung der Akte 577/85 herausgestellt, die er, obwohl bereits 11.4.1994 durch seine Sonderrecherche-ure Oberst Becker und Oberstleutnant Hopfer eruiert, NICHT wie am 20.12.1993 ersucht, an den Polizeipräsidenten in Berlin weitergeleitet hatte. Statt dessen schickte er eine falsche Mitteilung der Behörde am 5.7.1994 raus mit der er den jeglichen Verdacht auf eine Körperverletzung an Adam Lauks ausgeräumt hatte.
Über die Auswirkung dieser Urkunden- bzw. dieser Beweisunterdrückung auf das Ermittlungsver-fahren 76 Js 1792/93 dürfte Frau Dr. Monika Grütters bestens im Bilde sein, sowie über die Unterdrückung der Petition vom 2.4.2013, die durch das Amt des Bundestagspräsidenten Prof.Dr. Lammert dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages über den Direktor des Bundestages zugeleitet wurde. Der Urkundenunterdrückung ( Akte 577/85 ) des Pastor Joachim Gauck folgte eine Petitionsunterdrückung des OAR Wolfgang Dierig und der Vors. Kersten Steinke.
ALLE Unterlagen und Beweise hierfür wurden dem Generalbundesanwalt Harald Range im Ramen einer Strafanzeige gegen OAR Wolfgang Dierig und Kersten Steinke beigefügt. Auch in einer gesonderten Strafanzeige gegen Roland Jahn an Generalbundesanwalt Harald Range wurden die Beweise und Unterlegen der BStU Behörde hinzugefügt.
Über den Umgang des ehem. Generalbundesanwalts Harald Range damit und mit einer weiteren
Strafanzeige gegen ehemaligen Mitarbeiter des MfS aus dem Wachregiment Berlin „Feliks Dzier- zynski“, finden Sie in den Unterlagen sowohl der Generalbundesanwaltschaft als auch Staatsanwalt-schaft Berlin und Generalstaatsanwaltschaft Berlin zu genüge Beweise, die auf Rechtsbeugung hinweisen, die nur infolge einer WEISUNG, von WO und von WEM auch immer entstand.
Da wir mittlerweile aus der Presse erfahren hatten, dass Generalbundesanwalt Harald Range auch von WO ANDERS „Weisungen“ erhielt, die nicht vom einzigen weisungsberechtigten Minister Heiko Maas kamen und er die womöglich hinter dem Rücken des Justizministers erhielt, bat ich den neuen Generalbundesanwalt Herrn Peter Frank, die erwähnten drei Einstellungen der erwähnten Strafanzeigen zwecks Wiederherstellung der Rechtsstaatlichkeit aufzuheben und die Angezeigten zur Verantwortung zu ziehen.
Ich bin mir JETZT auch dessen bewußt, dass die Urkundenunterdrückung und daraus resultie-rende Strafvereitelung im Amt im Ermittlungsverfahren 76 Js 1792/93 durch die Staatsanwalt-schaft Berlin – die 5,5 Jahre dauerte (!?) Ergebnis einer Weisung gewesen sein musste, die die juristische Aufarbeitung der Verbrechen der STASI-justiz und ihrer Exekutive ausbremste, zweifels-ohne mit nur einem Ziel: die STASI und ihre Schergen vor Strafe – Gerechtigkeit zu schützen!
Bis zum Jahre 2005 fungierten die ehemaligen stasi-geprüften Träger der DDR Diktatur( 5% Wessis ausgenommen) mit der Gewißheit, dass die Urkundenunterdrückungen, Aktenmani-pulationen und falsche Mitteilungen der Gauck Behörde niemals ans Licht kommen würden.
Das durch BKM im jahre 2007 in Auftrag gegebene und durch die Wissenschaftler Prof.Dr. Klaus Schröder, Dr. Hans Klein und Steffen Alisch gefertigte Gutachten forderte zu Tage die Lügen mit denen die Leiter Gauck und Birthler den Deutschen Bundestag wissentlich jahrelang verarschten.
https://file.wikileaks.org/file/stasi-in-bstu.pdf – Das Gutachten über die Beschäftigung von Hauptamtlichen STASI-Mitarbeiter in der Gauck-Birthler Behörde 1990 – 2007
Es ist bedauerlich, dass man die verfassungswidrige, als vorläufig angedachte, Behörde des Sonderbeauftragten zu einer Mamutbehörde mutieren ließ, und mit einem Jahresetat von 100 Mio € ausstattete. Es ist auch nicht nachvollziehbar, dass nach dem erstellten Gutachten und darin ent-haltenen Ergebnissen und Empfehlungen NICHTS getan wurde um Behörde aufzulösen und die Restbestände der Akte, ohne den STASI-geprüften Personals in das verfassungsgemäß dafür zuständige Bundesarchiv zu überführen.
Die BStU unterlag und unterliegt bis heute KEINER Dienstaufsicht und KEINER Sachaufsicht und stellt praktisch die Verlängerung der Tätigkeit der ehemaligen AUSKUNFT DES MFS unter „rechtsstaatlichen“Bedingungen dar.Sogar der urtümliche Name ZMA kommt vor für Abt. AR3.
Es ist keine Kritik meinerseits, lediglich Sichtweise eines der tausenden von unzufriedenen STASI-Opfer,die ihre Schicksale nicht vollständig aufklären konnten, weder für sich schon gar nicht für an der Grenze oder am der Mauer erschossenen Angehörigen, obwohl für jedes Vorkomniss Akte da sind.
Ein STASI-Opfer Gerhard Thiel hatte 1999 Akteneinsicht beantragt. Erst nach meiner energischen Monierung in der Jahn Behörde erhielt er ein Termin für Akteneinsicht 2015? Ich habe zwei geneh-migte Forschungsprojekte und muss diesbezüglich Akte lesen. Neulich traf ich ein Ehepaar aus Dresden die seit einigen Tagen ihre Akte lesen durften. Ins Gespräch gekommen, beklagten sie die Atmosphäre in der BStU: „Herr Lauks die Atmosphäre und Verhältnis der Angestellten uns gegenüber ähnelt und erinnert uns stark an die Tage in der STASI-Uhaft in der Bautzner Strsse!?“
Sehr geehrte Frau Merkel, werte Bundeskanzlerin, Sie müssten in der Lage sein dieses zu unter-binden, in dem die BStU zum schnellst möglichen Termin geschlossen wird, noch vor 2019, damit man 100 Mio€ nicht weiter für die Lügen rauswirft, um die STASI-Seilschaften nun schon in zweiter Generation zu versorgen, letztendlich mit dem Blutgeld der Opfer. Das StUG ist zum Schutz der Täter und Spitzel entworfen und beschlossen worden. StUG aufheben!-das Archiv-gesetz reicht völlig aus für die Akteneinsicht und Klärung der Schicksale der STASI-Opfer!
Mit freundlichen Grüßen und besten Empfehlungen für einen neuen, 12. Bundespräsidenten
Adam Lauks
ungesühntes Folteropfer der STASI
An den Generalkbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
Adam Lauks
Zossener Str.66
12629 Berlin
An den Generalkbundesanwalt
beim Bundesgerichtshof
Herrn Harald Range
persönlich – unverzüglich
Brauer Strasse 30
76135 Karlsruhe Berlin 16.07.2015
DIES IST EINE OFFENE BESCHWERDE AN DEN GENERALBUNDESANWALT
wegen: Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen Roland Jahn BstU-Urkundenunterdrückung;
wegen: Einstellung des E-Verfahrens gegen Oberamtsrat Wolfgang Dierig -Petitionsausschuss d.BT
Sehr geehrter Herr Generalbundesanwalt,
Werter Herr Harald Range,
sie dürfen mir nicht übelnehmen, dass ich diesen unortodoxen Weg einschlage auf meiner Suche nach Recht und Gerechtigkeit.
Ich rufe in Ihre Erinnerung meine, an Sie gerichtete, OFFENE STRAFANZEIGE UND STRAFANTRAG AN DEN GENERALBUNDESANWALT vom 04.04.2014 ?
Sie nahmen sich der Sache nicht persönlich an(?) – vielleicht hätten Sie es aber tun müssen ? – und leiteten Sie an die GenStA Berlin zuständigkeitshalber.
Was damit geschehen ist, können Sie den Sachstand in beiden Sachen sehen unter folgenden Aktenzeichen des Gebneralstaatsanwalt Berlin, die keinen Anlass sah, dass die Ermittlungen angestellt werden sollen?:
121 Zs 457.15 in Sache 282 Js 1922.14 Ermittlungsverfahren -Leiter der BStU wegen des Vorwurfs Urkundenunterdrückung 2012 und 2013 in zwei Behördenvorgängen;
121 Zs 455.15 in Sache 282 Js 2652.14 wegen der bewiesenen Urkundenunterdrückung, bzw Unterdrückung der Petition, die ihm aus dem Amt des Bundestagspräsidenten am 4.4.13 zur Bearbeitung/Prüfung zugeleitet wurde, die Oberamtsrat Wolfgang Dierig im Referat 4 unter der Überschrift einer früheren Petition STRAFTATEN GEGEN DAS LEBEN laufen ließ und auch das Aktenzeichen der erledigten Petition mißbrauchte, in dem er ihm nur ein kleinen Buchstaben a hinzufügte. 4-17-07-4513-037232a – die Petition ist bis heute nicht auffindbar, weder im Petitionsausschuss, noch ein Rücklauf im Amt des Bundestagspräsidenten. Auf „Befehl“ des Oberamtsrat Wolfgang Dierigs hatte BKM von der BStU eine (falsche) Mitteilung der Behörde abverlangt, die dem Zwecke der Erledigung bzw. der Verschleierung des Inhaltes dienen sollte und Niederschlagung der darin enthaltenen Eingabe auf die Arbeit des damaligen Sonderbeauftragten für STASI-Unterlagen bzw. Urkundenunterdrückung des Leiters Joachim Gauck auf das Ersuchen des Polizeipräsidenten in Berlin vom 20.12.1993 am 05.07.1994.
Da die Hauptgruppenleiterin Oberstaatsanwältin Nielsen konnte weder in dieser Sache noch in Sache gegen Roland Jahn nicht sehen was der Blinde auf den ersten Blick sieht.
Man kann nicht über Fehler sprechen weil es um die Unterdrückung der gleichen Akte geht mit brisantem Inhalt: MfS HA VII/8 Nr.577/85 die in 5 Fällen geschah in der BStU.
Ich erwarte dass Sie als Generalbundesanwalt die Sache an sich ziehen weil es letztendlich um
die Ignoranz und Mißachtung dem Amt und Person des Bundestagpräsidenten Prof. Dr. Lammert gegenüber geht.
Weder die Pet 4-17-07-4513-037232a vom 4.4.15, noch die zweite Petition vom 13.2.2015 sind nicht im Sinne der parlamentarischen Demokratie bearbeitet worden. Auch für die Petition vom 13.02.2015, die wiederum durch das Amt des Bundestagspräsidenten Lammert zugeleitet wurde und angeblich unter Pet Nr.: 3180413018022 registriert wurde ist die Bestätigung die am 1.7.2015 an mich rausgesandt worden, nicht angekommen.
Herr Ritschl aus dem Amt des Bundestagspräsudenten Prof.Dr. Lammert hat dies im Petitionsausschuss moniert und dort sicherte man ihm zu, die Eingangsbestätigung wieder rauszuschicken.
Sehr geehrter Herr Generalbundesanwalt,
im Gutachten über die Beschäftigung der Hauptamtlichen Mitarbeiter des MfS in der Gauck und Birthler Behörde vom Mai 2007, ist eine wertvolle Zusammen- fassung und Empfehlungen an den Bundestag, die bias jetzt in keinster Weise berücksichtigt wurden…
https://file.wikileaks.org/file/stasi-in-bstu.pdf
Es geht zur Zeit um große Werbecampagne des Roland Jahn in allen Fraktionen um den Geldfluss von 100 – 110 Mio € jährlich, für die verfassungswidrige BStU nach 2019 zu sichern, und die Verlegung der Aktenrestbestände in das Bundesarchiv zu verhindern, wo genug unausgelastete geschuhlte Archivare die Arbeit übernehmen können. Schließen Sie endlich dieses Lügenimperium und diese Farce von der „Aufarbeitung“ http://adamlauks.com/2013/04/10/deutschlands-offentlich-gehutetes-geheimnis-uber-die-folterungen-an-adam-lauks-in-ddr-zuchthausern-1982-1985/ der Geschichte der DDR, soweit es in Ihrer Macht steht.
Walten Sie Ihres Amtes
gemäß Ihrem Amtseid
Adam Lauks
ungesühntes Folteropfer der STASI-Justizexekutive
Anlagen:
1. A-1 -Schreiben an den Generalstaatsanwalt von Berlin vom 11.07.2015;
2. A-2 -Schreiben an den Generalstaatsanwalt von Berlin vom 08.12.2014;
3. A-3 – Falsche eidesstattliche Versicherung ded RA Helge Bayers vor dem Landgericht Berlin;
4. A-4 – Mein Schreiben an Sie persönlich vom 04.04.2014;
5. A-5 – Rechtsbeugung der Generalstaatsanwaltschaft Berlin in Sache 252 Js 1239/13 RA Bayer;
6. A-6 – Rechtsbeugung der bei Ihnen angezeigten Urkundenunterdrückung des Roland Jahn – BStU 282 Js 1922.14 > 121 Zs 457.15;
7. A-7 – Rechtsbeugung im Ermittlungsverfahren 282 Js 2652/14 gegen Oberamtsrat Wolfgang Dierig wegen Urkunden-/ Petitionsunterdrückung des Bundestagspräsidenten Dr. Lammert;
8. A-8 – Unterdrückung von Beweisen für Folter im Frauengefängnis Berlin Rummelsburg – Außenstelle Köpenick, Zugang zu der HA ( Handakte )XXXXX gesperrt!? StUG – verletzt!;
9. A-9 – Das Ersuchen des Polizeipräsidenten in Berlin, das Gauck mit der falschen Mitteilung der Gauck Behörde nötigend beantwortet;
10. A-10– Falsche Mitteilung der Gauck Behörde vom 5.7.1994 an den Polizeipräsifenten in Berlin;
11. A-11 – 5 Mal nachweislich von Gauck-Birthler und Jahn unterdrückte AkteMfS HA VII/8 ZMA 577/85;
12. A -12 – Beweis der Aktenunterdrückung der Gauck/Birthler Behörde bis 2004: Die Akte MfS HA VII/8 ZMA 577/85 ist nicht dem Antragsteller zur Einsicht vorzulegen-und keine Kopien !!?

Generalbundesanwalr Harald Range weist die Ermittlungen wegen Angriff auf parlamentarische demokratie des Rechtsstaates (von innen) aus dem Petitionsausschuss heraus , und gegen die systematische Urkundenunterdrückung in der BStU in 4 Fällen gegen Roland Jahn !? Die Urkundenunterdrückungen würden nicht unter Statsschutzstrafsachen fallen !?? – wage ich zu bezweifeln.
