HIER WERDEN SIE AUFGEKLÄRT über den Widerstand und Kampf des U.-C. Günnel gegen das kommunistische Unterdrückungssystem der SED Diktatur, weil auch nach 30 Jahren DIE LINKE noch nicht einsieht dass DDR ein menschenverachtender Unrechts-staat war der nur dank den 92000 Hauptamtliche und 200.000 IM existieren konnte.
EINLIEFERUNGSANZEIGE die HA IX des MfS schlägt zu am 20.8.80 um 8:00 Uhr. 2. Stellvertreter des Ministers Mielke 200429407533 ; 99;99;00; Generalmajor NEI-BER, GERHARD 68.250,- M DDR
Am 20.8.80 um 16:30 Uhr wurde Uwe-Carsten Günnel dem Haftrichter Ger-lach vorgeführt– 10 Minuten Später hatte er seinen Haftbefehl. Die ( von Kohl und Schäuble übernommene ) HA IX – ( Untersuchungsorgan des MfS ) des Generalma-jors Gerhard Neiber, hatte die ganze Vorarbeit für die Liquidierung des Günnels geleis-tet.
Unter Liquidierung des Staatsfeindes und Widerständlers Uwe-Carsten Günnel ist nicht nur die rechtsbeugerische politisch – operative Verurteilung gemeint, sondern Tötung, wie das im Wörterbuch des MfS deiutlich für Liquidierung steht. Uwe-Carsten Günnel hatte bei seiner Akteneinsicht, zusammen mit seiner damaligen Frau, die Maß-nahmepläne für seine Ermordung durch Vergiftuing in Bulgarienurlaub gesehen und gelesen. Er staunte nicht schlecht als er diese Maßnahmepläne unter den in Auftrag zur Anfertigung vangegebenen Seiten als Kopien nicht zugesandt bekam. Das ist klarer Tät-erschutz seitens der Gauck – Birthler bzw. Jahn Behörde. Alle drei Leiter wissen ganz ge-nau, dass die Anstiftung zum Mord NICHT VERJÄHRT, bzw. dass der beauftragte Killer und sein Befehlsgeber vor´s Gericht eines Rechtsstaates, auch noch heute, gehören.
Die Vorführung vor den Haftrichter dauerte nur 10 Minuten; in der Zeit wurde eine gesetzeswidrige Belehrung und richterliche Vernehmung durchgeführt.
Unter dem Aktenzeichen 128/80 geriet die Liquidierung von Uwe – Carsten Günnel in die Hände der hörigen Marionetten des MfS – der Erfurter Justiz, die dem Operativ Vorgang des MfS den Schein einer Rechtsstaatlichkeit verleihen sollte und die Angst – und Gewaltherrschaft des Verbrechensyndikates MfS mit einem Schleier überziehen.
Jeder in der DDR geführte Gerichtsprozess in dem das MfS die Untersuchungen geführt hatte, das auch den zu fällenden Strafmaß bestimmte, ist als politischer Prozess zu sehen.
HAFTBEFEHL vom 20.8.80 Das Kreisgericht Erfurt Mitte
KLARSCHRIFT
Der GÜNNEL, Uwe – geb. am: 31.7.55 in Plauen/Vogtland, wohnhaft: Kölleda, Roßplatz 23 ist in Untersuchungshaft zu nehmen. Er wird beschuldigt ein Verbrechen gegen die staatliche Ordnung der DDR begangen zu haben.
Der Beschuldigte soll am 18.12.1979 einen Brief in drei Ausfertigungen und eine Abschrift seines rechtswidrigen Ausreiseersuchens vom 11.7.1979 an die Feindeinrichtung „Hilferufe von drüben e.V.“ gerichtet haben. Er soll damit einer Aufforderung einer Hilfesendung der BRD-Fernsehens gefolgt sein, mit der Absicht, die Interessen der DDR zu schädigen und zu dieser Organisation Verbindung aufzunehmen. Er soll dabei seiner gegnerischen Grundhaltung Ausdruck gegeben haben.
Vergehen/Verbrechen gem. § 100 Abs. 1 StGB ( der DDR ) Er ist dieser Straftat dringend verdächtig. Die Anordnung der Untersuchungshaftist gem § 122 Abs. 1 Ziff.2. StPO gesätzlich begründet, weil ein Verbrechen den Gegenstand des Verfahrens bildet und eine Freiheitsstrade zu erwarten ist.
Haftrichter – unleserlich
Richtlinie 1/76 als PDF Content ( BStU )
„Die Richtlinie 1/76 regelte die Arbeit mit Operativen Vorgängen (OV). In diesem Zuge konnten auch Maßnahmen der „Zersetzung“ angewendet werden, die politische Gegner des SED – Regimes verunsichern sollten. ( Nur verunsichern sollten ?* )
Die Richtlinie 1/76 regelte das geheimpolizeiliche Vorgehen der Stasi gegen politische Gegner in Operativen Vorgängen (OV). Ausgangspunkt dafür waren zumeist Hinweise ( von Denunzianten und IM reichten aus jemanden in Haft zu nehmen ohne Beweise.* ) auf strafrechtlich relevante Verstöße gegen DDR-Recht. Das MfS ermittelte daraufhin gegen die betreffende Person und erkundigte sich über familiäre Umfeld sowie den Freundes – und Kollegenkreis und holte weitere Informationen ein. ( im Rahmen einer OPK wozu vorher eine Akte angelegt wurde* )
Nach einer klaren Abfolge fertigte das MfS sogenannte „Maßnahmepläne“ an. Darin wurde beispielsweise festgelegt, Maßnahmen der „Zersetzung“ zu ergreifen. Indem beispielsweise unzutreffende Gerüchte gestreut wurden, sollte etwa das Selbstvertrauen einer Person zerstört oder der Betreffende in den Augen seines Umfeldes diskreditiert werden. Zersetzungsmaßnahmen kamen vor allem dann zur Anwendung, wenn eine Verhaftung aus politischen Gründen nicht opportun erschien.“
Bekanntlich wurdennach der Wende 22000 Hauptamtliche – Offiziere des MfS in Kohl´s und Schäubles Dienste ohne wesentliche Überprüfung übernommen. Diese Übernahme kam einer kalten Amnestie gleich. Kanzler Kohl wurde mit der Veröffentlichung seiner Akte erpresst und ließ den Schäuble am 18.9.1990 im Haus 49 des Mielke Ministeriums DIE ZUSATZVEREINBARUNG ZUM EINIGUNGSVERTRAG anstandslos unter-zeichnen „wobei die Unterhändler Kohls ( Schäuble und Eckard Werhebach ) den Forde-rungen der STASI-Generalität weitgehend entgegen gekommen waren – laut Werthebach beim Vortrag in der „Möwe“.
Übernommen wurden: HA IX – Untersuchungsorgan des MfS ( Generalmajor Neiber – 2. Stellvertreter des Ministers ) und mit dieser Hauptabteilung ihr Werkzeug: „Richtlinie 1/76. Weiter wurde die HA VII übernommen im Volk bekannt und gefürchtet als KRIPO Dezernat K-1: und als nächste die HA VII/8 – Abwehr im Strafvollzug samt allen Bediensteten – zuerst insgesamt 15.000 Offiziere.
Da die Generäle dabei auf keinen merklichen Widerstand gelstoßen sind legendierten sie schnell noch 7.000 Offiziere in Angestellte der Zollverwaltung um und von ca 92.000 Offiziere des MfS gingen 22.000 in Dienste des Rechtsstaates . Markus Wolf und sein Nachfiolger unterschrieben die Loyalitätserklärung, dem Erzfeind treu zu dienen.

1976 wurde OSL Dr. Erhard Zels als Leiter des MED-Dienstes in der StVE und StVA Berlin Rummelsburg vom MfS eingesetzt.
Unsere Vereinigung operative Aufklärung nützt hiermit die gesetzliche Möglichgkeiten für die Opfer und Betroffene die Unwahrheiten in den STASI-Akten richtig zu stellen und die-sen Verbrechersyndikat das Die Menschen der DDR 40 Jahre unter Angst- und Gewalt-herrschaft hielt und die Regimegegner, Auswanderungwillige oder Andersden-kende dem Staatsterror unterzog.
Die Zersetzungsmaßnahmen wurden in der obigen Erklärung geschichtverfälschend und verharmlosend absichtlich dargestellt. Außenstehender kann un dieserv Äußerung nicht vermuten dass die „Zersetzung“ ihren Höhepunkt im Strafvollzug erreicht wird in den über 80 Zuchtheusern des MfS die man verniedlichend als StVE ( Strafvollzugseinrichtun-gen der DDR *) verkauft.
In den in allen Arrestzellen eingebaute Tigerkäfige ging die Zersetzung in die Umformung zur sozialistischen Persönlichkeit, die in Fällen wo das Ziel nicht erreicht wurde in die liquidierung überging, durch Folter, Mißhandlung, brachiale Gewaltanwendung und totale Entwürdigung des Menschen. Um den Eindruck davon zu gewinnen wohin die Richtlinie 1/76 oft führte – Zwei Bilder eines Tigerkäfigs einer Arrestzelle des DDR Strafvollzuges als:
a) Blickfeld des zu Umformung weggesperrten
und
b) Blickfeld bei der ersten Begegbung oder Verbringung in den Tigerkäfig nach dem die Zellentür hinter dem Gefangenen zufällt und er seine Würde vor der Gittertür des Tiger-käfiig ablegen muss und dadurch zu einem Tier, zu einem Objekt degradiert wird für die nechstenb ( meistens ) 21 Tage und Nächte.

Tiegerkäfig der Arrestzelle Ort der totalen Entwürdigung, der Folter, Mißhandlungen uind Gewaltanwendungen fand statt unter absoluten „Ausschluss der Öffentlichkeit „
Wir haben uns entschieden für den OV „Schach“ aus einer nichtgesperrrten Ablage des MfS der eigentlich als Teil eines ZOV des MfS betrachtet werden kann und zum OV „Schach“ gehören könnte als Zeugnis eines bis jetzt nicht bekannten Widerstandes gegen das SED kommu-faschistische Regime.
Deckblatt AOP 432/87

Jeder Widerstand gegen das SED kommunistische Regime war im Keim zu ersticken. Akte des MfS Bezirksverwaltúng ERFURT : Beginn 9. April 1985 – Beendet 10.03.87 Band 1
BStU 000002 Inhaltsverzeichnis Hier hat man die Lfd. Nr. „vergessen“ einzutragen ?
Es fehlen natürlich die Namen der verbrüderten Geheimdienstler – oder SB – der Gauck-Birthler und Jahnbehörde die die Akte zur AES des Opfer oider Betroffenen auftrags der Behölrdenleitung: Gauck -Dr. Geiger- J. Förster undd Harald Both ( BND ) die im Form-blatt IIIa genau fixiert hat was an den Antragssteller und was an die Forscher und Medien rausgegeben oder im Original zur Einsicht vorgelegt werden darf, und auch was davon in Kopie herausgegeben werden darf!
Soplange das SO ist, kann man von einer geschichtlichen Aufarbeitung der Rolle des MfS und dessen Justiz nicht ansatzweise sprechen. Dabei hat die BStU bis jetzt mehr als 3 Milliarden Euro von der Bundesregierung abgezockt – und NIEMAND wagt es die Behörde einer Dienst- und Fachaufsicht zu unterziehen? Wofür kassieren Jahn und 1400 Bedienstete 100-108 Mio jährlich – eigentlich?
Eröffnungsbericht OV „Springer“
Bei der Treibel handelt es sich um die Mutter und bei der Nikolov um die Schwester des Günnel, Uwe – Carsten…
Bearbeitungsvorschlag

„Es wird vorgeschlagen, zu den DDR Bürgern ( Mutter ) TRIEBEL, Ruth und Schwester NIKOLOV, Manuela Maßnahmen zur Operativen Bearbeitung einzuleiten.“
Wie man sieht „um jemanden zu inhaftieren bedarf es KEINE BEWEISE – die werden erarbeitet.“ findet man in der Richtlinie 1/76 des Ministers und ungesühnten Mörders.
Operativplan zum OV „Bäcker“ bestätigt durch Generalmajor Schwarz, Leiter der Bezirksverwaltung des MfS Erfurt am 2.4.85
1. Sachstandsbericht
zum Stand der Bearbeitung des OV „Springer“ Reg.-Nr. IX IX 775/85

Wie bereits im OV „Schach“ herausgearbeitet wurde, unterhält Günnel nachweislich verbindungen zu Feindorganisationen wei zum Beispiel HILFERUFE VON DRÜBEN und INTERNATIONALE GESELLSCHAFT FÜR MENSCHENRECHTE
„Im Rahmen seiner gegen die DDR gerichteten feindlichen Tätigkeit verwirklichte Günnel bisher nachweislich den Strafbestand des § 106 StGB in dem er mehrfach Briefe und Flug-blätter mit hetzerischem Inhalt an führende Partei- und Staatsfunktionäre der DDR ver-sandte und bei Nichtrealisierung seiner Forderungen Gewalttaten androhte.“
Mit dem OV „Schach“ versuchte das MfS u.a. den im Strafvollzug der DDR in Cottbus organisierten und geleisteten Widerstand gegen das SED Regime zu verschleiern und als Rennitenz darzustellen.
Eigentlich stellt der OV „Springer“ den konsequenten intensivierten Widerstand gegen die DDR unter parlamentarisch-demokratischen Bedingungen. Einen solchen Widerstand ist in de Legenden der einschlägigen Literatur in diesem Außmaß nicht zu finden, bzw. fast einmalig. Wir werden die Versuche die zur Abwertung und Verschleierung diesr Wider-standstaten führen sollten im Rahmen der Geschichtsverfälschung und verharmlosung der Repression des DDR SED Regimes und Angst- und Gewaltherrschaft mittels der Hörigen Justiz und der STASI nicht hinnehmen, obwohl die se Bestrebungen der „Aufarbeitungs-industrie“ so offensichtlich zur Staatsreson der Kanzlerin Merkel und des Bundestags-präsidenten Scxhäuble gehören, von denen der Letztere sich in aller Ewigkeit offensichtlich an die von ihm am 18.9.1990 mit der STASI-Generalität unterzeichnete ZUSATZVEREINBARUNG ZUM EINIGUNGS-VERTRAG gebunden fühlt.
Die Wahrheit und den Ruhm des Widerständlers Carsten – Uwe Günnel wird Kohl´s höri-ge Helfer nicht ankratzen können in der Geschichte des Widerstandes gegen den Staats- bzw. STASI-Terror verübt im Namen und nicht immer im Auftrag der SED.
Weitere Werkzeuge der Zersetzung und Repression:
RL – Nr.: 1/ 76 Entwicklung und Bearbeitung von Operativen Vorgängen
RL – Nr.: 1 / 79 Arbeit mit Inoffiziellen Mitarbeitern und GMS
RL – Nr.: 2 / 79 Arbeit mit Inoffiziellen Mitarbeitern im Operationsgebiet/Westberlin
RL – Nr.: 1 / 80 Planungsrichtlinie
RL – Nr:: 1 / 81 Operative Personenkontrolle
RL – Nr.: 1 / 82 Durchführung von Sicherheitsüberprüfungen
Es gränzte an Naivität oder Dummheit von Günnel zu glauben, dass nach seiner Ausreise, bzw. Zwangsaussiedlung aus der DDR nach der verbüßten Strafe Interesse der STASI an seiner Person erloschen war. Er scheint offensichtlich nicht gewußt zu haben dass seine Briefe von der Abteilung M geöffnet und kopiert werden. Er hätte wissen müssen dass die Nennung von Personen in seinen Schreiben ins Visier des MfS geraten waren, an die man auch die Maßnahmen der Richtlinie 1/76 zur Anwendung bringen konnte wegen unerlaub-ter Verbindungsaufnahme mit dem Staatsfeind und Widerstandskämpfer im Westen. Er fühlte sich sicher und unantastbar und war nicht dessen bewusst wieviele IM auch im Westen an ihn angesetzt waren.
3. Sachstandsbericht 17.Juli 1986

MfS zerstört die Privatsphäre der Angehörigen des Widerständlers der zum Staatsfeind erklärt wurde und im Operationsgebit bekämpft werden soll.

Ein Jahr und 9 Monate griff das MfS die engsten familiären Verbindungen an die zwischen Mutter und Sohn und Zwillinggeschwistern die edelste und heiligste Verbindung überhaupt ist die ein Mensch von Natur hat.
Es ist eine bittere Niederlage der am OV „Springer“ Mitwirkenden und überbezahlten Schmarozzern und Abzocker die sich ihr menschenfeindliches assoziales Verhalten auch bezahlen ließen. Die ruhmreichste Heldentat der Abteilung 26 war offensichtlich das Ein-dringen in die Wohnung der Mutter und Platzierung von Wanzen Maßnahme B. Wie emsig und einsatzbereit die Truppe vom in Kohl´s und Schäubles Dienste übernommenen General Männchen war, sieht man daran, dass die Herstellung von Wanzen den Bedarf der Abt 26 nicht decken konnte und man die Operation verschieben musste.
Man kann sich auch vorstellen warum 22.000 Hauptamtliche in Kohlßs Dienste – erpresst oder nicht, übernommen wurde. Die Vollstrecker und Beschützer der kommunistischen Diktatur wurden auch für den Schutz der parlamentarischen Demokratie des wieder auferstandenen Deutschland gebraucht.
Den Günnel, Uwe – Carsten als uneinsichtig und engstirnig einzuschätzen dient nur dazu Ihn als Gegner und seine Größe als Feind abzuwerten. Während UC Günnel während der Haft – bis jetzt nicht so nachgewiesenen Widerstand – der Staatsmacht ( HA VII/8 – Ab-wehr im Strafvollzug ) lieferte, wurde nach der doch erzwungen Übersiedlung aus Wiuderstand ein Kampf, wobei die Fronten am ersteh Hafttag geklärt wuirden.
Das MfS wußte ganz genau, wie beim Adam Lauks, was für eine Rechnung die durch Folt-er, Mißhandlungen und brachiale Gewaltanwendung eröffnet hatte und mußte mit der Begleichung dieser unvorstellbaren Rechnung rechnen und die befürchten. In diesen fast 2 Jahren war die STASI auf Zuarbeit ihrer inoffiziellen Mitarbeiter angewiesen, die emsig bespitzelt, berichtet und eingeschätzt hatten für lächerliche Geschänke und mickrige Geld-zuwendungen. Alle IM´s haben sich erhöht und gehert gefühlt wenn der Führungsoffizier ihnen ein billigen Struz Blumen übergab und sich für die Unterstützung des MfS beim Schutz der DDR von Angriffen der Feinde aus dem Operationsgebiet.
Das MfS war zu jener Zeit auf den für beiden Seiten einträglichen Menschenhandel und nach dem F.J. Strauß kam und 1000 Jahre Knast für eine Milliarde DM vom MfS kaufte und weitere 5 Milliarden in Aussicht gestellt hatte, konnte der Menschenhandel weiter florieren, obwohl dem MfS die politischen Strafgefangenen zu neige gingen.
Deshalb auch der verhältnismäßig lascheBekämpfung von CU Günnel; man erniedrigte sich so weit dass das MfS beim Erzfeind betteln musste die Kampfhandlungen in Form von Demonstrationen im WB und BRD einzudämmen. Es ist leicht denkbar, dass MfS den Westen sogar mit der Androhung eines Abbruchs des für beide Seiten so einträglichen Menschenhandels erpresste. Es ging so weit, dass der parlamentarische demokratische RechtSStaat tatsächlich auch im Sinne des MfS schon damals handelte und bei manchen Aktionen von Uwe-Carsten Günnel die freie Meinunsäußerung in seinem Kampf für Menschenrechte behinderte.
Den Abschlußbericht so dem Leiter der Bezirksverwaltung Erfurt vorzulegen hätte dieser Mißerfolg Konsequenzen gehabt. Deshalb ist das I.A. auch unleserlich hingekritzelt. Obwohl der Operativ Vorgang „Springer“ als abgeschlossen gemeldet wurde ging die Zer-setzung weiter. Das Einzige was MfS nach 1 Jahr und neun Monate als Erfolg vorzuiweisen hatte war die Werbung des Schwagers als einen wertvollen Berichterstatter aus der engsten Umgebung von U.-C. Günnel. Wie aius den Unterlagen hervorgeht war Nikolov bereit den Günnel ans Messer zu liefen, letztendlich nur darum weil Günnel die ihm versprochene Baßgitarre nicht geschenkt hatte. Bei dem Charakter von dem Schwager, hätte der auch den Günnel ausspioniert, auch wenn er ihm die Baßgitarre geschenkt hätte.