
Oberstaatsanwältin Schmitz-Dörner „erkennt“ die massive Urkundenunterdrückung der BStU in Antwortschreiben de5r BStU vom 23.1.2018 nicht.
Die folgende Dienstaufsichtsbeschwerde wurde der Generalstaatsanwältin und der Generalstaatsanwältschaft und von der Herren des Verfahrens 551 Rh 218/15 zugeleitet. Die obige unsubstantiierte Antwort anstatt Stellung-nahme wurde am 28.8.2019 gefertigt und am 29.9.2019 an das Landgericht Berlin als 152 Js 293/15 zurückgeschickt.
Aus dem Schreiben der Generalstaatsanwaltschaft geht es nicht hervor ob auch die Diens-taufsichtsbeschwerde damit wie auch die Urkundenunter-drückung keine Anhaltspunkte beinhaltet, die die Generalstaatsanwaltschaft bei der vorliegender Beweislage dazu veran-lassen würde die 10501 Originale auf den Namen Adam Lauks im BV 1488/92 in der BStU notfalls mit Polizei-gewalöt zu beschlagnahmen.
Es geht hier nicht um ein Wiederaufnahmeverfahren, sondern um die Revi-sion zweck´s Aufhebung des Urteils aus dem politisch-operativen Schaupro-zess 21.-26.04.1983.