Am Anfang war das Wort… : Am Anfang war der Gnadengesuch von Adam Lauks.
DRUCKSCHRIFT/ABSCHRIFT:
Gnadengesuch Berlin, den 8. Mai 83
Sehr geehrter Gen. Staatsratsvorsitzender!
Werter Gen. Generalsekretär!
Lieber Herr Honecker!
Groß ist die gesundheitliche Not und klein die Hoffnung,daß Sie persaönlich diesen Brief lesaen werden und ihm Beachtung schenken, aber als langjähriger Vertreter in der Bankrepräsentanz von Ljubljanska banka in der DDR, will ich auch diesen Weg ausschöpfen und nicht unversucht lassen,denn ich bin trotz des Deliktes, in das ich geraten bin, ein ehrlicher Mensch geblieben. Ich habe mein Alles ( bei der erpressten Selbstbezichtigung ) gegeben um das Gesamtdelikt ( einer Wirtschaftsdi-version gegen den Außenhandel der DDR *) den zuständigen Organen ( MfS*) ins richtige Liucht zu rücken. Ich wollte mich den Konsequänzen nicht entziehen und hoffe daß man unsere eingelegte Berufung, die Dr. Friedrich Wolff- mein Verteidi-ger und ich beim Obersten Gericht einlegten, annehmen wird, denn ich habe diese Wahrheit gesagt und sie sollte den Interessenb dieses Landes dienen, die ich von Geld, das ich nicht verdient hatte, geblendet, so verletzt hatte.
Ich bin set 1976 mit einer DDR-Bürgerin verheiratet und bin Vater zweier Kinder, die in der DDR geboren wurden, die seit dem 3.7.82 in Ljubljana auf ihren Papi, der im Krankenhaus liegt, warten.
Mein Gesundheitszustand, nach einer Operation im Haftkrankenhaus Meusdorf, wo Hämmorroiden entfernt wurden, hat sich wegen mangelhafter ( absichtlich vor-enthaltener !*) medizinischer Vor- und Nachbehandlung und vor allem wegen der mir nicht zu Teil gewordenen medizinischen Hilfe in der UHA I Berlin-Rummelsburg, sehr kompliziert. Als logische Folge kamen ein Dickdarmknick mit enormen Entleerungsschwierigkeiten und ein Zwölffingerdarmgeschwür dazu,die seitens des für meine Gesundheit zuständigen Arztes Oberstleutnant Zelz ( IMS „Nagel“ seit Nov.- 82 bis 20.4.83 ignoriert wurden und somit wurde die Staatsanwaltschaft Generalstaatsanwaltschaft hintergangen, belogen betrogen und ich mit und leide täglich große Schmerzen.
Seit 20.4.83, einer Untersuchung in der I Chirrurgischen Klinik im Bech ( bei Berlin* ) bin ich wegen Analfissur-Darmschleimhauteinriss (zwei offene Blutgefäße wurden durch ChA Doz Dr.- Wendt damals unterschlagen *) „Dringend zu operieren.“ Dort wurde im Rahmen der weiteren Diagnostik bei der Magenspiegelung ein Ulkus-Duodeni festgestellt und auf Anraten des Oberstleutnant Zelz wurde die weitere Diagnostik abgelehnt ( abgebrochen ), die über diese unnatürliche Dickdarmverengung die mir zu schaffen macht vor der Operation geplant und seitens Dr. Wendt zugesichert wurde! Näheres im Begleitschreiben meines Rechtsanwaltes. Die Verengung wurde beim Dickdarmröntgen in der UHA wie auch beim Magenröntgen, seitens eines Zivilradiologen ( Vertragsarztes Dr. Moser*) ein-deutig festgestellt und für alle Anwesenden und mich am Monitor sichtbar.
Diese Aufnahmen und Gesundheitsakte über die Krankheitsgeschichte wurden seitens des Oberstleutnants Zelz nicht, wie angefordert vom Chefarzt Dr. Wendt und die Regel vorschreibt an das Klinikum Buch ausgehändigt.
Es geht u´s nackte Leben und um meine Gesundheit. Meine Botschaft und die Regierung sind über alle Einzelheiten vollkommen im Bilde.
Im Namen meiner zuweilen geisteskranken alten Mutter,die noch nicht weiß, wo ich bin und im Namen m,einer Kinder und meiner Frau bittev ich um Gnade, helfen Sie uns in dem Sie mich sofort ausweisen, damit ich rechtzeitig im Krankenhaus meine zerstörte Gesundheit wieder finde.( das beantragte so RA Dr.Wolff gem. § 59 in seinem Schlußantrag * ) Das ist alles mit unumstößlichen Beweisen belegt, was Ihnen Dr. Wolff bestätigen wird. Nach meiner Gesundung bin ich bereit die Strafe zu büßen. Sie retten einem ehrlichen Menschen das Leben und etwas Größeres kann ein Mensch nicht leisten. Adam Lauks“
*******

Nur zwei Tage nach diesem Entwurf ( am 27.7.83 ) wurde ich mit Gewalt, wieder mneinen Willen im Haus 115 – 1. Chirrurgischen Klinik in Berlin Buch durch die unter Vertrag des MfS stehendes Team des damals Dozent Dr. Wendt notoperiert. Das 5 monatige Bluten ( seit 28.2.83) wurde gestoppt und auf Befehl des MfS eine contraiundikatorische Sphinktereinkerbung angebracht.
DRUCKSCHRIFT des Entwurfs:Was mit Rot hervorgehoben ist wurde vom gestrichen!
25.7.83 daneben Paginierung 54 des Staatsrats (?) – 72 des Bundesarchivs
- Schreiben fertigen, vorher Dr. Alfred Buske zur Bestätigung ( Dr. Buske StA der GenStA der DDR ) )
2. Dan im Entwurf Gen. Wendland vorlegen
Staatsrat der DDR
Abt. Staats-und Rechtsfragen 2D Entwurf gef. 29.8.83/2.
Gnadensache Lauks, Adam – Ihr Az C 26257/PR gr-gr
Werter Genosse Dr. Semmler!
Der Verurteilte Adam Lauks geb. am 28.7.1950, Staatsbürger der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien, wurde am 26.4.1983 vom Stadtgericht Berlin wegen mehrfachen Verbrechens der ungesetzlichen Wareneinfuhr und des ungenehmigten Devisenwertumlaufs gemäß § 12 Zollgesetz u. § 17 Devisengesetz zu einer Freiheitsstrafe von 7 Jahren verurteilt. Weiterhin wurde eine Gegenwertzahlung in Höhe 50.000 M der DDR festgelegt an und auf Ausweisung des Verurteilten ( nach § 59 ! ) aus dem Staats-gebietr der DDR erkannt. Dieses Urteil ist seit dem 27.5.83 rechtskräftig, nach dem das Oberste gericht der DDR… ( Seite 2 )
…die Berufung durch Beschluß verworfen hat. Lauks (eingefügt: verbüßt die Strafe, einschließlich der Untersuchungshaft) befindet sich seit dem 19.5.1982. in der Untersuchungshaftanstalt Berlin – Haft Da er in anderen Strafverfahren noch als Zeuge benötigt wird,erfolgte noch keine Verlegung in eine Strafvollzugs-einrichtung. ( ich befand sich längst in der Aufnahme des Haus 6 im Auslän-dervollzug der StVE Berlin Rummelsburg ).
Der Verurteilte übte seit (1. Dezember ) 1975 eine Tätigkeit bei der Vertretung der Ljub-ljanska Banka in der DDR aus. Im Frühjahr v1981 ordnete schloß er sich mit dem Ziel der eigenen Bereicherung in bestehende Gruppen jugoslawischer Staats Bürgern an, die illegalen Handel ( Einfuhr und Handel !) betrieben, ein und wirkte bis zum ( 17.) November 1981 aktiv an diesem Spekulativen Handel mit. Ins-gesamt üb wurden über 20.000 Quarzuhren im Werte von über etwa 3,7 Millionen Mark ungesetzlich transportiert in die DDR eingeführt und. Der Umfang des ungenehmigten Devisenwertumlaufs beträgt/trug. Darüberhinaus war er am ungenehmigten Dev.Wertumlauf von 1.117.000 M der DDR und 13.200,-DM/DBB beteiligt. Der Verurteilte warb gewann kontrollbefreite Personen ( Diplomaten ) für den Transport der Uhren über diue Zollgrenze der DDR kaufte in Westberlin selbst zur illegalen Ausfuhr Einfuhr in die DDR bestimmte Uhren und nahm realisierte unter Nutzung vielfältiger konspirativer (?) Methoden die Übernahm die Übernahme und den Weitertransport der ungesetzlich eingeführten dieser Uhren. Er entwickelte dabei eine hohe Eigeninitiative. bei der Forcierung der strafbaren Handlungen,…( Seite 3 )
…anderseits war sein persönlier Gwwinn aber wesentlich niedriger als nicht bedeu-tend, weil seine Mittäter entsprechende Vereinbarungen nicht einhielten. Im November 81 nahm Lauks selbstständig Abstand von der Begehung weiterer strafbaren Handlungen.
Der Verurteilte befindet sich seit August 1982 ( seit Mai 1982! ) in ständiger medizini-scher Betreuung wegen eines bestehendes ( am 23.5.82 entstandenen und durch StAin Roisenbaum unterdrückten/unterschlagenen )Hämorrhoidalleidens. Im September 1982 ( erst am 16.9.82 ! ) wurde er operiert. Nachdem eine wegen unzureichender post-operativer Betreuung im Haftkrankenhaus Meusdorf festgestellt werden mußte erfolgt seit November1982 seine ständige medizinische Überwachung ( durch MfS -Ärzte ) seit Nov 1982 in medizinischen Einrichtungen der Hauptstadt, u.a. in dfer Charite Berlin.( Lüge!) in der Charite Berlin.
Eine weitere Hämorrhoiden-Operation lehnt der Verurteilte ( im HK Lepzig Meusdorf ) ab. Zu von ihm vorgebrachten Magenbeschwerden kann organisch kein Befund erhoben werden. Nach ASnsicht der Ärzte ( IMS „“Nagel“ IMS“Pit“ ! ) handelt es sich um geringfügigere Beschwerden, die jedoch regelmäßig wiederkehren können.
Derm psychisch labilen Zustand des Verurteilten wird beim zukünftigen Aufenthalt in einer Strafvollzugseinrichtung muß durch psychotherapeutischen (gesundheitlichen) Maßnahmen zu überwinden sein ( behandelt) begegnet. Es besteht Haftfähigkeit.
Die ausgesprochene Frteiheitsstrafe berücksichtigt im notwendigen Maße due die schwere des Angriffs auf das Außenhandelsmonopol und Währungsstabilität der DDR und den hohen Grad der Schuld, aber auch die Geständnisbereitschaft des verurteilten ( es gab keine Geständnisbereitschaft – es gab meine Selbstbezichtig-ung durch die Erpressung des MfS mit der Ausreise meiner Familie ) zur Auf…
( Seite 4 )
...klärung des Gesamtumfangs der strafbaren Handlungen. Sie ist nicht zu beanstanden. Weitreichende soziale Belastungen liegen nicht vor. Deshalb halte ich die Begnadigung für nicht angebracht.
Anlage Mit sozialistischem Gruß
Gnadengesuch Wendland
*******
Da Die ausgesprochene Freiheitstrafe von 7 Jahren ist erst im Mai d.J. überprüft und vom Obersten Gericht bearbeitet worden. Eine Strafaussetzung auf Bewährung ist daher frühestens in etwa 2 !/2 Jahren möglich.
Voraussetzung für eine Begnadigung liegen m.E. nicht vor.
Ich empfehle, nach 1 Jahr erneut zu prüfen, ob eine solche Maßnahme geboten erscheinen läßt berechtigt eine Begnadigung gebietet. Gergenwärtig halte ich eine solche Maßnahme nicht für Gerechtfertigt.
Anlage: Gnadengesuch Mit soz. Gruß Wendland
*******
Den Gnadengesuch der als Anlage hier mitgeschickt worden sein soll findet man natürlich nicht im Bundesarchiv.
*******

Aus dem Entwurf vom 29.7.83 wurde auch der letzte Satz durchgestrichen: “ Ich empfehle, nach 1 Jahr erneut zu prüfen ob der Gesundheitszustand des Verurteilten eine Begnadigung gebietet.“