“And no one, no government agency has jurisdiction over the truth.” – Not even the Gauck Agency !!! – The Gauck Agency might has juristiction over the lies of GDR and FRG intelligence! – IU said!
Man muss nich ein Volljurist sein um die Urkundenunterdrtückung von strafrechtlic relavanten Akten der Gauck – Birthler-Jahn Behörde zu durchschauen. Die verbrüderten Geheimdienste pfeifen dadurch auf eigens entworfenes StUG und auf die StPO des RechtSStaates und lachen über beteiligten Richter am VG, am OVG, am LG Berlin, woher sie offensichtlich sich der Hörigkeit sicher sind, weil es in der Weisung von OBEN so steht: Keine Strafverfolgung! – Keine Aufhebung des Politischen Urteils vom 26.4.1983! B A S T A!!!
Gauck´s verbrecheriusche Urkundenunterdrückung 1994
![Made in DDR]()
Tigerkäfige in den Arrestzellen der StVE der DDR sind Erfindung der kranken, menschenfeindlichen Gehirne der STASI-Justiz und deren Exekutive. Im Dritten Reich hatte es keine Tigerkäfige in den Einzelunterbringungen oder Arrestzellen gegeben.
Was die BND Leute Harald Both und Jutta Probst mit der Akte die bei der Recherche im BV 001488/92Z Adam Lauks vom Anfang an( 1991 ) bis heute vorexerzieren ist ein aktives Vorgehen gegen ehemaligem Staatsfeind der DDR, der am 29.10.1985 während der „vorzteitigen Entlassung“ in Ungarn aus dem Meridianexpress rausgeholt und liquidiert werden sollte, damit seine Ex in Ljubljana als Spionin der HA II/10 entlarvt wird, oder das er Operative Vorgang „Merkur“ und daraus entstandene politische Prozess nie stattgefunden hatte? Dass ausgerechnet BND Angehörige Booth und Probst daran angesetzt wurden durch Joachim Gauck (Denunziant ) und Dr. Geiger befremdet mich und beleidigt unendlich seit 1991. Oder ist das Ganze DESWEGEN:
![Dr. Mengele ´s IMS Bericht/Vermerk]()
Gegen die verbrüderten Gehgeimdienste der DDR/BRD kämpfe ich vor drei Gerichten um die Rehabilitierung ( Wiederherstellung meiner Würde und Ehre ), um die mir zustehende, nach § 3 Abs.1 StUG Einsicht in ALLE 10501 auf meine Person angelegten und gesammelten Akte des MfS die nachweislich laut Rechercheprotokolle in der BStU seit 2004. bzw. 2007 vorliegen.
551Rh 218/15 Der dritte Antrag auf Rehabilitierung seit 1991
Mein dritter Antrag auf Rehabilitierung und Aufhebung des politiuschen Urteils des Stadt-bezirksgerichtes Berlin-Mitte -Hauptstadt der DDR vom 26.4.83 wird durch die verbrü-derten Geheimdienste der Gauck – Birthler und Jahn Behörde durch massive Urkunden-unterdrückung , Aktenmanipulation und Lügen, sich vollends auf die Unterstützung der OStA Schmitz – Dörner von der Generalstaatsanwaltschaft Berlin verlassend, ausgebremst.
Der jüngste Versuch ist vom 23.1.2018 in dem Jutta Probst ( BND )das Landgericht Berlin durch Unterzeichnerin belügen und somit in die Irreführen lässt.( Irreführung d. Gerich-tes im Verzug !)
Der Beweis Nr. 1:
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Der zweite Absatz des Schreibens – erarbeitet und den Mitarbeioterin Thiele zur Unterschrift vorgelegt durch die BND Dame Jutta Probst – Zitat:
“ Verfahrensakten liegen hier nicht vor.“ ist leicht als Lüge entlarvt:
erstens: mit den Akten der Gauck´s Behörde aus dem BV 001488/92Z Blatt 83 & 84
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Verfahrensakte der Hauptverhandlung vom 21.; 22. und 26.4.1983 wurden an stellvertreter von Markus Wolf gleich nach der Urteilsverkündung überstellt., auf Weisungdes Minister Mielke, wonach Gerichtsakte von politischen Prozessen umgehend an das MfS zu übergeben sind. Seit 26.4.83 lagern die Prozessakte im Archiv des MfS – bis heute.
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Unter Prädikat EILT SEHR wurden die Verfahrenbsakte von Adam Lauks bdurch den Oberst Becker unter 110 laufende Kilometer von Akten auf Weisung des Leiter der Behörde lokalisiert und der Behördenleitung vorgelegt.
Die gleiche BND Dame Jutta Probst erarbeitet auch die Stellungnahme der (nun) Jahn´s Behörde für die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien zum Zwecke der Bearbeitung meiner Petition 3-18-04-130-031345 vom 1. und 2.5.2016 und läßt die Justitiarin der BStU die Adelige Hilke von Stockhausen im Auftrag von Roland Jahn unterzeichnen.
Meine Verfahrensakte betreffend endet der sechste Absatz dieses Schreibens mit – Zitat:
„u.a. auch die Akten das damalige Strafverfahren gegen den Pertenten betreffend.„
Der Beweis Nr: 3:
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Die BStU (BND) bestätigt die Existenz der Verfahrensakte in deren Bestand
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Hervorgehoben ist die irreführende Erklärung aber auch die Bestätigung dafür dass sich meine Verfahrensakten in der BStU befinden.
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Die obige Stellungnahme wurde vom Referat Pet 3 des Deutschen Bundestges bei der Bundesbeauftragten für Kultur und Medien angefordert:
Adam Lauks
Zossener Str.66
12629 Berlin
Präsidentin des Landgerichtes Berlin
Frau Nieradzik
und
Berichterstatterin der Rehabilitierungskammer 551
Richterin Frau Erdmann Erdmann
10548 Berlin Berlin 13.11.2018
In Sache: Dritte Rehabbilitierungsantrag 551 Rh 218/15
Sehr geehrte Frau Präsidentin des Landgerichtes Berlin
Werte Vorsitzende der Rehabilitierungskammer 551 des LG Berlin,
in der Kassationssache 552 Kass 145/92 steht im Esten Absatz unter „Gründe“:
„Die im Kassationsverfahren durch Eunigungsvertrag eingeschränkte Überprüfung
des Angegriffenen Urteils…“
und
im letzten Absatz stehende Aussage ist für mich als Leien unverständlich:
„Die Entscheidung des Kassationsgerichts ist nicht anfechtbar – –Anlage I Kapitel III
Sachgebiet A Abschnitt III Nr. 14 h ff zum Einigungsvertrag-.“
Auch in der Sache 552 Rh 607/92 wie auch bei dem Kassationsantrag 552 Kass 145/92 wurden die Akte des Sonderbeauftragten für Stasiunterlagen der DDR NICHT angefor-dert, obwohl die Gerichte dazu angehalten wurden, wie das in einem Schreiben der BStU steht.
Unter den Akten ist lediglich das rechtskräftige Ureteil vom 26.4.1983 241-73-82, mit der Pagi- nierung 52-65 unbekannter Herkunft.
Befremdend und empörend für mich ist in der Sache 551 Rh 379/06 die Tatsache, dass das Richter Trio Christoffel, Heinatz und Rosenthal wiederum die Akte der BStU nicht angefordert hatten, die Akte aus dem Bundesarchiv ( Beistück I -Blatt 45 ) und deren Inhalt und Beweiskraft einfach ignorieren, die in ihrem Urteil praktisch als NICHTS bezeichnen, ohne eine Stellungnahme der GenStA überhaupt angefordert zu haben.(?)
Die drei genannten Richter hatten einstimmig beschlossen:
„1. Den Antrag ( Zweitantrag*) des Betroffenen auf Rehabilitierung hinsichtlich des Urteils des Stadtgerichtes Berlin vom 26.April 1983 ( AZ: BS 10/83 241-73-82 ) ( AZ: 2 OSB 4/83 ) wird gemäß´§ 1 Abs. 6. StrRehaG als unzulässig verworfen, da das Landgericht Berlin über die Rehabilitierung bereits durch Beschluß vom 30 Juli 1992 ( AZ: 552 Rh 607/92 ) rechtskräftig entschieden hat und der Betroffene keine neuen Tatsachen oder Beweismittel beigebracht hat,(?!?) die allein oder in Verbindung mit früher erhobenen Beweisen geeignet sind, eine für den Betroffenen günstigere Entscheidung zu rechtferti-gen.“
Zu den bereits dem Gericht vorliegenden und wiederholt 2018 vorgelegten Akte aus dem Bundesarchiv sind die jederzeit im Internet und für jedermann einsehbar als Content:
und
Die Nichtgewährung der Prozesskostenhilfe deutet darauf hin, dass mein Drittantrag längst negativ entschieden wurde. Warum zögert man eigentlich den negativen den Beschluß so hinaus?!?
In diesem Schreiben, das nach der Empfehlung der Richterin Dr. Tari von der GenStA gar nicht mehr gelesen werden soll, auch eine Stellungnahme erübrigt sich, schicke ich als Anlage 1. die Akte:
Das Ersuchen des Polizeipräsidenten in Berlin vom 20.12.1992 an den Sonderbeauftragten zum Zwecke des Ermittlungsverfahrens 76 Js 1792/93 ( siehe die vollständige Aktenkopien) des EV ), auch als Content im Internet:
Dort hat die Gauck Behörde strafrechtlich relevante Augenscheinobjekte/Beweise Dem Gewricht vorenthalten, bzw. absichtlich unterdrückt ( siehe den unterdrückten Aktensegment der Akte MfS HA VII/8 577/85 – auch als Content:
Die GenStA ignoriert auch die jüngste Urkundenunterdrückung der BStU vom 23.1.2018 und nimmt keine Stellung dazu, (obwohl aufgefordert ). Statt dessen folgt sie vermutlich dem Wunsch der drei Richter oder fürt einen Befehl aus Geheimdienstkreisen aus?!?
Bis jetzt verzichtete das Landgericht auf mein Begehr einer Annhörung und hat absicht-lich davon Abstand genommen, alle 10501 auf meinen Namen angelöegten Akten aus dem Bestand des STASI-Archivs ausdrücklich anzufordern.
Dass das Gericht dazu angeleitet ist und das das möglich ist kann man der Kopie des Ori-ginals entnehmen das als Seite 1 der Akte MfS HA VII/8 beigefügt ist und das ich am Verwaltungsgericht 2014 im Rahmen VG 1 K 237.14 einsehen und kopieren durfte.
Ein Antwortschreiben auf das letzte Schreiben der Berichterstatterin, Richterin Erdmann wird folgen, so wie eine unabhängige Expertiese /Gutachten zu den Akten der GenStA und des Obersten Gerichtes der DDR aus dem, Bundesarchiv, weil offensichtlich keiner der Richter in Ihrem Hause sich daran wagt.
Mi freundlichen Grüßen
Adam Lauks
ungesühntes Foilteropfer der STASI
*******
Ausgehend davon das:
Gesendet: Montag, 26. November 2018 um 12:37 Uhr
Von: Lauksde@gmx.net
An: vorzimmer.pet3@bundestag.de
Betreff: Pet 3-18-04-130-031345 vom 2.Mai 2016
Sehr geehrter Herr Günster !
Freundlich bitte ich um die Kopien meiner an Sie gerichteten Schreiben vom
01.05.16 und ergenzändes Schreiben vom 02.05.2016 sowie Ihr Schreiben an das BKM vom 9.6.2016 und vor allem um die Stellungnahme zu:
„Ich bitte Sie, zu der Eingabe in zweifacher Ausfertigung Stellung zu nehmen
und sie nicht unmittelbar zu beantworten.„
Gleichzeitig gebe ich Ihnen zur Kenntnis und lade Sie ein am 7.12.2018 an der
2. Erörterung zu diesem Thema am Verwaltungsgericht als Beobachter Teil zu
nehmen.
In der Stellungnahme die von der BND-Dame auftraggemäß erarbeitet wurde, die
am 4.7.2016 abgeschickt wurde steht es im 6. Absatz ( Seite 2 ) eindeutig:
„Bei der Prozessakte des Petenten handelt es sich entgegen seiner Auffassung sehr wohl um eine Unterlage ( 8 Bänder * A.L.) des Staatssicherheitsdienstes. Gemäß § 6 Abs. 1 Ziff.2 StUG sind dies die ausdrücklich auch alle dem Staatssicherheitsdienst überlas-senen Akte von Gerichten uns Staatsanwaltschaften. So fand sich zum Zeitpunkt der Auflösung des MfS und der Übernahme durch den damaligen Sonderbeauftragten ein umfangreicher Bestand solcher Justizakten an, die aus verschiedensten Gründen durch das MfS übernommen worden waren, u.a. auch die Akten des damaligen Straf-
verfahren gegen den Petenten betreffend.“
Im Anhang finden Sie auch die Bestätigung für:
„u.a. auch die Akten des damaligen Strafverfahren gegen den Petenten betreffend.“
in der Akte des ehemaligen Leiters des Archiv des MfS und durch den Gauck übernom-menen und als Leiter der ZMA AR 3 als Sonderrechercheur eingesetzten Oberst Becker ( Blatt 83 & 84) sind die 6 von 8 Bänder der Verfahrensakte als aufgefunden angezeigt.
In der Anlage sehen Sie dass BND Dame Jutta Probst auch das Landgericht Berlin und da-durch die GenStA Berlin belügt in Puncto Existenz der Verfahrensakte und im dafür als Ersatz angebotenen erarbeiteten Aktenmaterial massive Urkundenunterdrückung abs-ichtlich begeht in dem sie die rehabilitierungsrelevanten Akte die eindeutig meinen Namen Tragen und mich betreffen dem Gericht absichtlich unterschlägt.
Die Unterzeichnerin des Schreibens an BKM vom 4.7.2016 Justitiarin Hilke von Stockhausen verleumdete danach auch die Existenz der Verfahrensakte am 2.Mai 2018 bei der ersten Erörterung am VG 1 K 225.16 – siehe
Dieses Schreiben erhalten Sie postalisch incl. Anhänge.
PS. Es ist mir unerklärlich warum der Petitionsausschuss auf den Ausgang der Gerichts-verfahren am VG und OVG wartet? Gibt es den im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages keine Volljuristen die 2 + 2 zusammenaddieren können? Oder wartet man auf die biologische Lösung?
Mit angemessener Hochachtung
Adam Lauks
*******
Gesendet: Mittwoch, 28. November 2018 um 18:46 Uhr
Von: Lauksde@gmx.net
An: Andre.Herrn@bstu.bund.de
Betreff: Fw: BV 001488/92Z Blatt 83/84
Sehr geehrter Herr Herrn !
Um Ihnen die Bearbeitung meines Antrages zu erleichtern : Verfahrensakte meines
Prozesses vom 2.1.;22. und 26.4.83 zu finden füge ich Ihnen ein Teil des Schreibens
Ihrer Justitiarin von Stockhausen aus dem ersichtlich ist dass sic die Verfahrensakte
in EUREM Archiv befinden.
Die Leiterin des Archivs Dr.Boden bzw ihre Mitarbeiterin waren nicht bereit mir die
Auskunft über Verbleibv der Akte zu erteilen- wegen Verschwiegenheitsverpflichtung (?)
Am 7.12.18 findet die zweite Erörterung in Sachen Überstellung der 10501 Akte an
das Verwaltungsgericht. Ich hoffe, dass Sie bis dahin fündig geworden sind bzw. mir eine
Antwort über den Verbleib der Akte geben oder den Grund für die Geheimhaltung bzw.
Sperrung der Akte auch 43 Jahren nach dem Prozess!?
Nach der ERinschätzung eines Oberstaatsanwalts liegt hiuer eine Urkundenunterdrückung vor.
Eine Strafanzeige und Strafantrag zu stellen behalten wir uns vor.
Mit freundlichen Grüßen
Adam Lauiks
Auch EURETWEGEN ungesühntes Folteropfer der STASI
Gesendet: Montag, 12. November 2018 um 10:43 Uhr
Von: Lauksde@gmx.net
An: Andre.Herrn@bstu.bund.de
Betreff: BV 001488/92Z Blatt 83/84
Vorab per E-Mail
Sehr geehrter Herr Herrn !
Heute melde ich mich in Sache Justizkartenkartei bzw. Justizakte meines Prozesses aus dem Jahre 1983
am Stadtgericht Berlin Mitte(DDR).
Bei der Suche nach meinen Straf.-um Gefangenenakte ( sog. E-Akte = Erzieherakte) und Gesundheitsakte
die Herren Gauck uznd Dr. Geiger unter Prädikat EILT und EILT SEHR veranlasst hatten, wurde Ihr ehem.
Vorgesetzter und Leiter der Abteilung AR3, Genosse Oberst Becker 11.1.94 fündig und vermeldete in seiner
Akte blatt 83/84 an die Behördenleitung den Fund von Band: 1,2,3,4,5, und 8 der damaligen Originalen
der Verfahrensakte von jenem politischen Prozess, die nach dem Urteilspruch an den Genosen Oberst
Arnd Friotz Augustin überstellt wurden.
Bitte teiulken Sie mir mit, ob sich die 6 Bände der Akte noch bei Ihnen in der AR3 befinden, bzw. bestätigen
Sie mir die authentizität dieser Meldung von OIberst Becker. Bestätiogen Sie mir bitte, dass die Akte im
Rahmen des Behördenvorgangs 000247/94Z weder von der Staatsanwaltschaft II Berlin, noch vom Land-
gericht Berlkin angefordert wurde oder nie angefordert wurde, bzw. dass DIESE 6 Bänder Ihre Abteilung nie
verlassen hatte?.
Es müsste ein handgeschriebener Protokoll der Frau Döring dabei sein?
Die Akte iust von Wichtigkeit für die strafrechtliche Rehabilitierung dieses poolitisch-operativen Prozesses,
die ich seit 1992 anstrebe.
Ich musste feststellen, dass erst am 30.6.2017 die Rehabilitierungskammer Berlin das erste Mal überhaupt
sich an IHRE Behörde gewandt hatte, obwohl die Gauck Behörde ( BStU ) bekanntlich ins Leben gerufen wurde
Zuarbeit zur juristischen Aufarbeitung des DDR Unrechts zu sichern, zu gewährleisten.
Mich für Ihre bäldigste Antwort bedankend
verbleibe ich
Mit angemessener Hochachtung
Adam Lauks
ungesühntes Folteropfer der STASI
PS. Unzählige Male versuchte ich Sie persönlich zu erreichen – VERGEBLICH!