Altbundeskanzler Helmut Schmidt in einer Talkshow: “Ich persönlich bedauere es, dass man die Offiziere des MfS in der Wendezeit so grob angefasst hatte” – Auch verdummt und vergauckelt oder sprach aus ihm der Korpgeist eines Deutschen Wehrmachtsoffizier !??

Meister Zufall und Netzwerk der STASI-Opfer brachte mich in Besitz dieser EINLADUNG für den 18.11.17 um 19.00 Uhr im Grimm-Zentrum Berlin!

Das ist mein Transparent das ich dem gerade gewählten 11.Deutschen Präsidenten, aber auch allen Wahlfrauen und Wahlmänner vor das Gesicht hielt. NUR der Gauck wusste genauestens was darauf stand und dass das Transparent von einem Folteropfer hochgehalten wird deren Gerechtigkeit ER und SEINE BEHÖRDE in direktester Weise verhindert hatten, um Folterer zu schützen. DAS habe ich am 18.3.2012 noch nicht gewusst, dass ER mein Leben in letzten 22 Jahren so veränderte. Ohne Würde und gestohlener Ehre zu leben, wünsche ich keinem!!!

Juristische Aufarbeitung abgeschlossen 2005




Strafverfolgung nach der Vereinigung(Ohne Spionageverfahren )
“Wir wollten Gerechtigkeit und bekamen den Rechtsstaat” – Ich auch!!!

Links an der Wand ist die Holzpritsche , tagsüber hochgeschlossen. Zur Essenausgabe werden Tischchen und hocker nach Außen geschwenkt, bestückt und mit dem Essen zurück geschwenkt. Für die Nachtruhe wird die Pritsche entriegelt und man bekommt eine Decke reingeworfen, … oder auch nicht, wie ich- Weihnachten 1983 im Haus 6 des Zuchthauses Berlin Rummelsburg – Die Folterzelle 068 werde ich erst im März 1984 beziehen um der dort installierten Folterbank auf den Namen Adam´s Bett zu taufen – Als Weihwasser diente mein Kot und Urin 20 Tage (und Nächte ) lang !
Beweise für ungesühnte Mißhandlungen, Gewaltanwendung und FOLTER im Zuchthaus Berlin Rummwelsburg 1983/1984

Meine erste Disziplinarmaßnahme… Silvester 1983/1984 “feierte ich im Arrest des Haus 6 – Arbeitsverweigerung 21 Tage Arrest

:
Warum wurde in den StVE der DDR gefoltert – Es war einfacher eine Folterbank zu installieren als eine ganze FORENSIK-Abteilung, es war einfacher Schläger zu den Folterknechten umzufunktionieren:
Aus der wissenschaftlichen Arbeit: “MfS Einfluss auf die Ärzteschaft der DDR – 35% hatten sich verpflichtet jeden Auftrag des MfS auszuführen”

Die STASI-Täter wurden durch die Gauck Behörde vor der Justiz geschüzt und danach durch die Justiz selbst!
Professor Dr. Winnfried Hassemer der verstorbene Ricter am Verfas-sungsgericht:
Die “ratio legis”! also der Kern des Folterverbotes, ist nicht die Gesundheitsschädigung, auch nicht die Körperverletzung, sondern der Angriff auf die Würde des Menschen. Der Betroffene darf im Verfahren nicht zum Objekt gemacht werden.” Folter ist, wenn ich dem Menschen mit Gewalt seine Autonomie nehme, ihn zu einem bloßen Körper mache”

Folter in der DDR war täglich an der Tagesordnung

Beweis für Folter nach der Definition des ehem. Verfassungsrichter Prof. Dr. Winnfried Hassemer. WIE sollte die FOLTER in DDR Strafvollzug der DDR juristisch geahndet werden wenn weder Deutschland noch die DDR einen § FOLTER in deren Strafgesetzbuch gaben(hatten) !???

Professor Dr. Jörg Arnold -seit 1991 im Max-Planck-Institut München beschäftigt!??- Alias IMS”Altmann” – B- Kader für das Oberste Gericht der DDR 1988 bestätigt – erörtete die Rechtslage der Folter
Gescheitert? Die juristische Aufarbeitung des SED-Unrechts
Juristische Aufarbeitung von Stasiverstrickungen – Stasi-Mitarbeiter, IMs Verfassungsgericht unter dem Vorsitz von Hans-Jürgen Papier
Rolf Schälike, Hamburg
1 Problematik
1.1 Mehrdeutige Äußerungen können verboten werden
1.2 DDR-Bürgerrechtler erhielten Maulkorb
1.3 Konkrete juristische Aufarbeitung verhindert;
1.4 Gelegenheit verpasst;
2 Maulkorb für kritische Politiker aus der Bürgerrechtsbewegung durch Gregor Gysi
2.1 Gregor Gysi gegen Bärbel Bohley und G-J Berliner Zeitung Verlag (09. Dezember 2001)
2.1.1 Verfassungsbeschwerde 1 BvR 195/96
2.2 Gregor Gysi vs. Freya Klier (BVerfG 8.Juli 2001)
2.2.1 Verfassungsbeschwerde 1 BvR 1322/00
3 Namentliche Veröffentlichung von hauptamtlichen MfS-Mitarbeitern und informellen MfSMitarbeitern
3.1 Veröffenlichung in der MfS-Mitarbeiter-Liste in der Wochenzeitung “Die Andere” (BVerfG 15. Januar 1999)
3.1.1 Verfassungsbeschwerde 1 BvR 1274/92
3.2 Veröffentlichung der IM-Registrierungen der MfS-Bezirksverwaltung Halle (BVerfG 23. Februar 2000)
3.2.1 Verfassungsbeschwerde 1 BvR 1274/92
4 Mehrdeutige Äußerungen können nun untersagt werden – Stolpe-Entscheidung (BvwerfG 25.10.2005)
4.1.1 Verfassungsbeschwerde 1 BvR 1274/92
5 Gregor Gysi scheitert beim Verfassungsgericht 2x
5.1.2 BvE 1/98, Beschluss vom 1. April 1998
5.2.2 BvE 2/98, Beschluss vom 25. Mai 1998
1 Problematik
Zur juristischen Aufarbeitung des SED-Unrechts gehört nicht allein die Bestrafung von Tätern, sondern vielmehr und vordergründig die juristi-sche Feststellung menschenunwürdiger Strukturen, menschenunwür–digen Verhaltens Einzelner im Rahmen einer Diktatur mit menschlichwen Ansprüchen.
Das massenweise DDR-Unrecht widersprach auch der Verfassung der DDR, u.a. den folgenden Artikeln:
Artikel 4
Alle Macht dient dem Wohl des Volkes. Sie sichert sein friedliches Leben, schützt die sozialistische Gesellschaft und gewährleistet die sozialistische Lebensweise der Bürger, freie Entwicklung des Menschen, wahrt seine Würde und garantiert die in der Verfassung verbürgten Rechte.
Artikel 17
3 Jeder gegen den Frieden, die Völkerverständigung, gegen das Leben und die Würde des Menschen gerichtete Missbrauch der Wissenschaft ist verboten.
Die juristische Aufarbeitung von Unrecht ist nicht allein die Aufgabe der Juristen in Robe.
Die juristische Aufarbeitung – genauer, die juristische Fixierung – fand statt im Einigungsvertrag, in dem bekannten BStU-Gesetz und vielen anderen Gesetzen (Renten, Anerkennung von Diplomen etc.), Übernahme von Richtern, Anwälten, Polizisten, Soldaten und Offizieren etc.
Die sich gebotene Gelegenheit, das DDR-Unrecht auch von den juristischen Aspekten her gesehen, aufzuarbeiten, geschah so gut wie gar nicht.
Das Gegenteil war und ist der Fall.
Die DDR-Täter haben die Rechtsprechung in Deutschland nachhaltig negativ beeinflusst.
Die Meinungs- und Pressefreiheit ist eingeschränkt worden, sehr erheblich durch das s.g. StolpeUrteil.
1.1 Mehrdeutige Äußerungen können verboten werden
Galt vor 2005 bei mehrdeutigen Äußerungen die Deutung, welcher der Äußernde seiner Äußerung gab, so hat sich das seit Oktober 2005 grundsätzlich geändert.
Leitsatz zu dem Beschluss des Ersten Senats vom 25. Oktober 2005 – 1 BvR 1696/98 –
Verletzt eine mehrdeutige Meinungsäußerung das Persönlichkeitsrecht eines anderen, scheidet ein Anspruch auf deren zukünftige Unterlassung – anders als eine Verurteilung wegen einer in der Vergangenheit erfolgten Äußerung, etwa zu einer Strafe, zur Leistung von Schadensersatz oder zum Widerruf – nicht allein deshalb aus, weil sie auch eine Deutungsvariante zulässt, die zu keiner Persönlichkeitsbeeinträchtigung führt.
1.2 DDR-Bürgerrechtler erhielten Maulkorb
Bürgerrechtler, welche Gerechtigkeit suchten, stießen mit der formalen Rechtsprechung zusammen und erhielten eine Maulkorb. So erging es u.a. Bärbel Bohley und Freya Klier.
Der Ernenntnis von Bärbel Boley
“Wir wollten Gerechtigkeit und bekamen den Rechtsstaat”
ist bei der juristischen Aufarbeitung des SED-Unrechts in keiner Weise berücksichtigt worden. Die Gerechtigkeit blieb aufder Strecke, viel mehr Unrecht, Ungerechtes ist seit 1990 ind Deutschland und durch Deutschland geschehen als vor 1990( nach 1945 ).
Gregor Gysi, ein Begünstigter des MfS, welcher mit der MfS zusammen-arbeitete und Mandantenverrat beging, hat es als MfS-Spitzel geschafft, dass als MfS-Spitzel nur solche Personen bezeichnet werden dürfen, bei denen eine IM-Verpflichtungserklärung gefunden wurde.
1.3 Konkrete juristische Aufarbeitung verhindert
1990 wurden Namen von MfS-Mitarbetern und in informellen Mitarbei-tern (IM) veröffentlicht.
Von den ca.100.000 MfS Mitarbeitern klagten gegen die Veröffentlichung der s.g. Stasi-Liste nur einige. Von den mehr als 200.000 informellen Mitarbeitern klagte gegen die Veröffentlichung der IM-Liste nur einer.
Die Revolution 1989 verlief friedlich, es kam zu keine Verfolgungen, zu keine Lynchjustiuz seitens der Bevölkerung.
Trotzdem wurde durch das Bundesverfassungsgericht verhindert, und seitens des Datenschutzbeauftragten verhindert, dass es zu einer tiefgehenden juristischen Aufarbeitung eines jeden MfS-Mitarbeiters und informellen MfS-Mitarbeiter kam.
Die “Aufarbeitung” beschränkte sich auf wenige restriktive Urteile gegenüber den Menschen, welche eine gründliche Aufarbeitung begehrten.
Die strafrechtlichen Verurteilungen von DDR-Straftätern haben keine Bedeutung für die juristische Ausarbeitung des SED-Unrechts.
Außen vor lassen wir an dieser Stelle die Rolle der Treuhand, und der vielen rechtlichen Eigentumsentscheidungen. Juristisch wurde aufgearbeitet, aber mehr neues Unrecht erzeugt.
1.4 Gelegenheit verpasst
Damit hat die deutsche Justiz nach 1990 die Gelegenheit verpasst, juristisch eine Diktatur aufzuarbeiten, um Widerholungen in Zukunft auszuschließen bzw. erheblich zu erschweren.
Der heutige Referent, Prof. Dr. Hans-Jürgen Papier, war an diese Art der “Aufarbeitung” des SED-Unrechts wesentlich beteiligt. Die bekanntes-ten BVerfG-Urteile, bei denen Prof. Dr. Hans-Jürgen Papier als Präsident des Bundesverfassungsgerichts entschieden mitwirkte, und die seine Unterschrift tragen, sind weiter unten aufgelistet.
Vor dem Prof. Dr. Hans-Jürgen Papier, Präsident des Bundesverfass-ungsgerichts, gab es Urteile des Bundesverfassungsgerichts, mit denen die Anträge von Gregor Gysi zurückgewiesen wurden (s.Pkt. 5)
2 Maulkorb für kritische Politiker aus der Bürgerrechtsbewegung durch Gregor Gysi
2.1 Gregor Gysi gegen Bärbel Bohley und G-J Berliner Zeitung Verlag (09. Dezember 2001) LG Hamburg 324 O 768/93 Beschluss (einstweilige Verfügung) v. 24.11.93 Verboten.
“Gysi sei ein Stasi-Spitzel gewesen.”
Aus der Äußerung in der Berliner Zeitung:
“Ja, so hätten wir damals den Prozess der Genugtuung für die Opfer einleiten müssen. Aber wir wollten eine “friedliche” Revolution und haben uns lieber mit den Stasi-Spitzeln an den runden Tischen rumgedrückt. (Böhme, Schnur, de Maizière, Gysi und alle, die noch nicht enttarnt sind).”
Streitwert 40.000,- DM / 2
Hauptsacheverfahren nur gegen Bärbel Bohley
LG Hamburg 324 O 729/94 Urteil v. 19.05.95
Verboten
“Gysi sei ein Stasi-Spitzel gewesen.”
Aus der Äußerung in der Berliner Zeitung:
“Ja, so hätten wir damals den Prozess der Genugtuung für die Opfer einleiten müssen. Aber wir wollten eine “friedliche” Revolution und haben uns lieber mit den Stasi-Spitzeln an den runden Tischen rumgedrückt. (Böhme, Schnur, de Maizière, Gysi und alle, die noch nicht enttarnt sind).”
Bei einem Streitwert von 20.000,– DM Äußerung verboten
OLG Hamburg 7 U 110/95 Urteil vom 12. Dezember 1995. Berufung zurückgewiesne. Streitwert 20.000,– DM
LG Hamburg 324 O 768/93 – Beschluss v. 14.11.97, 3.000,– DM Ordnungsmittelstrafe aufgehoben durch OLG Beschluss 3 W 187/94 vom 02.01.95.
2.1.1 Verfassungsbeschwerde 1 BvR 195/96.
Entscheidung vom 09. Dezember 2001
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen. Richter: Papier, Grimm, Hömig
Kosten: RA-Kosten Gysi, gesamt, ca. 9.970,00 DM
Gerichtskosten, 1. Instanz 1.732,50 DM
Gerichtskosten, 2. Instanz
Mit eigenem Anwalt über: 20.000,00 DM
2.2 Gregor Gysi vs. Freya Klier (BVerfG 8.Juli 2001)
LG Hamburg 324 O 741/94 Urteil v. 14.06.96
4.10.1994 in der TAZ
“Wenn ich mir Leute anschaue, wie Gregor Gysi und Sndre Breie, die sind ja nicht 1989 geboren, sondern sie waren Handlanger des altren Systems. Gysi war als Jurist in einer hohen Position, der hat Bürgerrechtler nicht verteidigt, sondern sie bespitzelt, damit seine Genossen sie besser in Griff haben. Dazu haben Bärbel Bohley und Katja Havemann genügend Dokumente vorgelegt.” (hervorgehoben, die verbotene Passage)
Bei einem Streitwert von 55.500,– DM Äußerung verboten
OLG Hamburg 7 U 157/96 Urteil vom 13. Juni 2000. Berufung zurückgewiesne. Streitwert 60.000,– DM
LG Hamburg 324 O 588/14 – Beschluss v. 22.03.99 – Ordnungsmittelantrag zurückgewiesen.
2.2.1 Verfassungsbeschwerde 1 BvR 1322/00.
Entscheidung vom 18.Juli 2001
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen. Richter: Papier, Steiner, Hofmann-Riem
Kosten:
RA-Kosten Gysi 1. Instanz 3.323,50 DM
RA-Kosten Gysi 2. Instanz 4.344,20 DM
Gerichtskosten 1. Instanz 2.947,50 DM
Gerichtskosten 2. Instanz, ca. 2.500,00 DM
Gesamt, ohne eigenem Anwalt 13.115,20 DM
Mit eigenem Anwalt über: 20.000,00 DM
3 Namentliche Veröffentlichung von hauptamtlichen MfS-Mitarbeitern und informellen MfSMitarbeitern
3.1 Veröffenlichung in der MfS-Mitarbeiter-Liste in der Wochenzeitung “Die Andere” (BVerfG 15. Januar 1999)
Klage von Dynamo-Arzt GROPENGIESSER, DIRK gegen “Die Andere”
LG Berlin 27 O 728/91 (26.11.91) und KG Berlin 9 U 279/92 (14.07.92) Es wurde verboten:
Namenslisten der hauptamtlichen Mitarbeiter der Staatssicherheit der ehemaligen DDR zu verbreiten, in denen der Name des Antragstellers aufgenommen ist, oder in sonstiger Weise den Antragsteller in Presseveröffentlichungen als ehemaligen hauptamtlichen Mitarbeiter des Ministeriums für Staatsicherheit zu bezeichnen.
3.1.1 Verfassungsbeschwerde 1 BvR 1274/92.
Entscheidung vom 15. Januar 1999
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen. Richter: Papier, Grimm, Hömig
Es gibt eine mehrseitige Begründung.
3.2 Veröffentlichung der IM-Registrierungen der MfS-Bezirksverwaltung Halle (BVerfG 23. Februar 2000)
Klägerin gegen “Neues Forum”
Urteil des Bundesgerichtshofs vom 12. Juli 1994 – VI ZR 1/94 -,
Urteil des Oberlandesgerichts Naumburg vom 25. November 1993 – 4 U 105/93 -,
Urteil des Landgerichts Halle vom 26. März 1993 – 4 O 439/92 -,
Beschluss des Kreisgerichts für Halle und den Saalkreis vom 21. Juli 1992 – 24 C 724/92
Verboten wurde die Veröffentlichung der IM-Liste mit dem Namen der Klägerin.
3.2.1 Verfassungsbeschwerde 1 BvR 1274/92
Entscheidung vom 23. Februar 2000
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen. Richter: Papier, Steiner, Hoffman-Riem
Es gibt eine mehrseitige Begründung. U.a.:
Auch von einer ausgrenzenden Stigmatisierung durch die Auslegung der Liste lässt sich nicht ohne weiteres ausgehen. Die Klägerin war nicht individuell herausgehoben, sondern als eine von 4.500 inoffiziellen Mitarbeitern im Bezirk Halle ausgewiesen worden. Insgesamt waren in der DDR mindestens 600.000 Personen als inoffizielle Mitarbeiter des MfS registriert; zuletzt waren es 174.000 (vgl. Müller-Enbergs, a.a.O., S. 7). Die Tätigkeit als inoffizieller Mitarbeiter des MfS war ein Massenphänomen. Da dies durch die publizistische Aufarbeitung jedenfalls im Ansatz schon 1992 bekannt war, führte die Behauptung, eine bestimmte Person sei inoffizieller Mitarbeiter gewesen, für sich genommen nicht zu einer nachhaltig ausgrenzenden Isolierung.
4 Mehrdeutige Äußerungen können nun untersagt werden – Stolpe-Entscheidung (BvwerfG 25.10.2005)
Manfred Stolpe gegen Rechtsanwalt Lehmann-Braun
Gestritten wurde um die Äußerung von Rechtsanwalt Lehmann-Braun: “Die Tatsache, dass Herr Stolpe, wie wir alle wissen, IM-Sekretär, über 20 Jahre im Dienste des Staatssicherheitsdienstes tätig, dass der die Chance erhält, 1999 hier in Berlin, auch über Berlin Ministerpräsident zu werden, d.h. dass ich sein Landeskind werde, zusammen mit anderen, das verursacht mir doch erhebliche Kopfschmerzen.”
Landgericht Potsdam hat die Klage abgewiesen
Oberlandesgericht Brandenburg hat der Berufung von Stolpe stattgege-ben.
Der BGH hat mit der Entscheidung vom 16. Juni 1998 – VI ZR 205/97 entschieden, dass die Äußerung zulässig ist, das OLG-Urteil aufgehoben.
4.1.1 Verfassungsbeschwerde 1 BvR 1274/92
Entscheidung vom 25. Oktober 2005
Leitsatz zu dem Beschluss des Ersten Senats vom 25. Oktober 2005 – 1 BvR 1696/98 –
Verletzt eine mehrdeutige Meinungsäußerung das Persönlichkeitsrecht eines anderen, scheidet ein Anspruch auf deren zukünftige Unterlassung – anders als eine Verurteilung wegen einer in der Vergangenheit erfolgten Äußerung, etwa zu einer Strafe, zur Leistung von Schadensersatz oder zum Widerruf – nicht allein deshalb aus, weil sie auch eine Deutungsvariante zulässt, die zu keiner Persönlichkeitsbeeinträchtigung führt.
Richter: Papier, Haas, Hömig, Steiner, Homann-Dehnhardt, Hoffman-Riem, Brüde, Gaier
Danach wurden die Urteile des LG Potsdam, Entscheidung vom 14.11.1996 – 3 O 438/96 – OLG Brandenburg, Entscheidung vom 18.06.1997 – 1 U 33/96 vom BGH Aktenzeichen: VI ZR 233/05 am: 07.05.2007 aufgehoben
5 Gregor Gysi scheitert beim Verfassungsgericht 2x
5.1 2 BvE 1/98, Beschluss vom 1. April 1998
Einstimmiger Beschluß vom 1. April 1998 (2 BvE 1/98) des Bundesverfassungsgerichts. Die Organklage des Abgeordneten Dr. Gysi in der Hauptsache ist teilweise unzulässig und wird im übrigen als unbegründet verworfen. Gleichzeitig werden seine Anträge auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung für erledigt erklärt; Richter: Präsidentin Limbach, Graßhof, Kruis, Kirchhof, Winter, Sommer, Jentsch, Hassemer
5.2 2 BvE 2/98, Beschluss vom 25. Mai 1998
Beschluss des Bundesverfassungsgerichts 2 BvE 2/98 vom 27.5.1998
Der Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt.
Richter: Präsidentin Limbach, Graßhof, Kruis, Kirchhof, Winter, Sommer, Jentsch, Hassemer
Beweis für Gewaltanwendung bei Folter – zum zwecke der Abrechnung sauber verschriftlicht.
