Der Sonderbeauftragte für die personenbezogenen Unterlagen des Staats-sicherheitsdienstes der ehemaligen DDR ist Machwerk der STASI in der ersten „freigewählten“ Volkskammer der DDR.
Den Gauck als Leiter des Komitees für die Auflösung des MfS ( Überwacher der Akten-vernichtung ) zum Sonderbeauftragten, ausgerechnet vom IM „Cerni“ vorzuschlagen, ist auch für den Blinden auf den ersten Blick erkennbare Kontinuität im größten Operativ Vorgang des MfS seit Gründung : Die friedliche Übernahme der Bundesrepublik
Man hat ganze 7 Jahre gebraucht zu durchstechen und zu erkennen WAS der pastorale Vergangenheitsbewältiger und unbedeutende Jugendpastor in der Filiale der verbrüderten Geheimdienste ( 95% Ossis und 5% Wessis ) getrieben hatte.
Die drei Wissenschaftler werden sih doch nicht geirrt haben, oder ?
http://adamlauks.de/wp-content/uploads/adams_pdf/Joachim_Gauck_Stasi_Luegen_Maerchen_Gutachten_2007_VERTRAULICH.pdf
Anlagen: 1 – 8

Auf seine bekannte überhebliche und ignorante Art von unvorstellbarer Machtposition aus handelnd anstatt das Segment der Akte MfS HA VII/8 577/85 – Anlage 3 inclusive, an die Strafverfolgungsorgane zu ubergeben steckte Gauck der ZERV 5 BStU Akte in bester Manier eines IM – Inoffizieller Mitarbeiter der STASI.
Mit der Unterdrückung der Aklte – Anlage 3 schützte Gauck einen STASI-Schergen und Schläger aus der Speziellen Strafvollzugsabteilung Waldheim, der womöglich als solcher als V-Mann in die verbrüderten Dienste übernommen wurde!??
Joachim Gauck und SEINE Behörde leiteten illegal,in feinster Manier eines IM´s („Larve“?)diese Akte dem Polizteipräsidenten in Berlin, dem LAGeSo und der Gedenkstätte Berlin Hohenschönhausen zu. Gauck hat die Abschrift der „Hetzuschrift; er unterdrückt die vollends – deswegen zwecks Aufklärung statt Verklärung hier anklickbar
Fühlte sich Joachim Gauck der zum Bundespräsidenten mit NAZI und STASI – Hintergrund den vereinigten Deutschen und der Kanzzlerin aufgebrummt wurde durch den Inhalt gar persönlich angesprochen? – Ich würde meinen JA, und nicht nur er in SEINER Behörde.
Lfd.Nr. 76 im EV 76 Js 1792/93 wurde den Ermittlern der ZERV zwischen 28.3. und 7.4.94 ilegall zugesteckt. Es gibt kein Begleitschreiben und auch keine Wertung der Ermittler.
Lfd.Nr 84 im EV 76 Js 1792/93 taucht zwischen 17.5. und 2.6.94 wieder auf – ohne Begleit-schreiben und ohne Vermerk oder Wertung der Ermittler der ZERV, einen Monat vor dem Eingang der (unter Lfd.Nr. 113 des EV im Verlauf zu sehen ) offiziellen, unaufgeforderten und Falschen Mitteilung der Gauck Behörde am 5.7.1994 die auch ohne Vermerk oder Wertung blieb.(?)
Anstatt die Anlage 3 erhält der Polizeipräsident in Berlin trotz seinem eindeutigen: „Eine Einsichtnahme oder Mitteilung nach § 19 Absatz 7 Satz 1 des StUG reicht für die Zwecke des Strafverfahrens nicht aus.“ ignoriert Gauck das Ersuchen und nötigt den Polizeipräsidenten in Berlin mit diesem Schreiben.
Dia Akte BStU 000035 wird als Anlage A 1 diese IMS Akte, als eine der der Anlagen die der Falschen Mitteilung an das LAGeSo angehangen von Roland Jahn rausgeschickt wurden – von 10501 Akte die zu meiner Person in der Behörde durchgesehen wurden.
Die Anlage 3 aus der Falschen Mitteilung an das LAGeSo ( hier als Seite 65 des Behörden Vorgangs 007540/12Z ) ist eigentlich eine Akte aus Gauck´s Sonderrecherche zu meinem Antrag auf Akteneinsicht 001488/92Z als Betroffenen ( und Opfer ) die dort als Akte 20 Anfang April 1994 gefunden und geführt wurde.
In der Akteneinsicht nach IFG 97/13 V ( Anlage 2 ) wurde die absichtlich samt ersten 35 Seiten des Behördenvorgangs unterdrückt und im weirtteren Verlauf systematisch ausgeblendet.Grund DAFÜR sind darauf vermerkte Signatruren der vorliegenden und abgelegten Akten 462/84 und 577/85 der HA VII/8 ( Abwehr im Strafvollzug der K 1 )
Obwohl auf der Rückseite der Karteikarte beide Straftaten: Verfassen einer Hetzschrift und Körperverletzung und Unerlaubte Verbindungsaufnahme und NV Nahrungsverweige-rung vermerkt sind wird die Kartei samt Akte unterdrückt als Zeugnisse der politisch – operativen Verfolgung die sich im Strafvollzug fortsetzt durch Zwangseinweisungen und Abschirmungen…
Als ich durch den RA Nikolai Schoppmann angeforderten Ermittlungsakte 76 Js 1792/93 Ende Januar 2013 in Kopie einsehen durfte erkannte ich Gauck´s verbrecherische Urkun-denunterdrückung die sich wie geschehen bei der Strafverfolgung als verhindernd ausgewirkt hatte. Da zwischen dem Auffinden derr Akte Anfang April 1994 und Eiungang der Falschen Mitteilung der Gauck Behörde fast drei Monate lagen entsteht der Eindruck dass Gauck erst die Weisung von OBEN einholen musste, wobei das OBEN sowohl Kabinett von Kohl als auch Kabinett eines der verbrüderten Geheimdiensten sein könnten.
Ich schickte die komplette Kopie der Akte 76 Js 1792/93 im Februar 2013 dem Bundesprä-sidenten Joachim Gauck in SEIN Schloß Bellevue und bat um Stellungnahme und seinen Rücktrit.( link im Verlauf). Einen Monat später kam die Einstellung des Ermittlungsverfahren das gegen Unbekannt geführt wurde(?!?) 222 UJs 662/12 wegen Verjährung – die Schuld istsomit ungesühnt bei Joachim Gauck geblieben. – In wie-vielen Fällen hatte Gauck, der sich der Rolle des obersten Richter auf Erden angemaßt hatte, solche Ermittlungs- oder Rehabilitierungsverfahren in seiner Amtszeit 1990 – 2000 ausgebremst, die Gerechtigkeit für STASI-Täter und STASI-Opfer ausgehebelt-verhindert?
Das hätte von den drei Wissenschaftlern im Gutachten empfohlene Aufarbeitung der Gauck´schen Aufarbeitung zu Tage fordern müssen. Dass es dazu nicht zu kommen hat, hat Kanzlerin Merlel am 25.5.2016 in Meseberg befohlen. Was die BStU und Verlegung der Aktenrestbestände in das Bundfesarchiv anbetrifft -“ bleibt alles beim Alten! und der ehemalige freiwilige und ausgezeichnete Bereitschaftspolizist der VOPOS wird wieder eingestellt, nun auch als Bundesaufarbeitungsbeauftragter. Vergauckelung geht weiter als Vermerkelung.
