
„Noch nie war in der rechtsstaatlichen Ordnung der Bundesrepublik die Kluft zwischen Recht und Wirklichkeit ( lese: Gerechtigkeit ) so tief wie derzeit. Das ist auf Dauer inakzeptabel,“
A N L A G E N zum Schreiben
Anlage 1
Anlage 2
Es folgt die nach Täter (f)akten nachvollziehbare Strafverfolgungsverhinderung des MdI Leipzig, der Bezirksverwaltung des MfS Leipzig, des Haftstättenstaatsanwalts Leipzig und des Joachim Gauck – Auis einem STASI-Schergen und Profischläger machen die Genannten ein Opfer und verhinderten wissentlich und absichtlich Strafverfolgung eines STASI-Schergen und Spitzel und vermutlich eines V-Mannes der verbrüderten Geheimdienste!
Anlage 4
Gauck gab die Taten des STASI-Schlägers nicht preis(!??) StUG ist für den Schutz der STASI-Täter trotz großen Widerstand durch den Bundestag durchgebpxt worden.

Diese Mappe 577/85 ist Vorgang: Schwere Körperverletzung ist erfasst auch in einer Liste „Anwendung von Gewalt“

Der Täter wurde damals durch die STASI und danach durch Gauck und Birthler und Jahn geschützt – weil womöglich als V-Mann im einsatz !?
Anlage 7

Am 23.6.1985 war Dr.Hilmann nicht im Dienst- Sonntag – und am 24.6.85 war ich längst noteingewiesen im HKH. OPK“Ganove“ lügt.
Anlage 8

Leiter der Speziellen Strafvollzugsabteilung kennt das Schreiben des Sexmonster Dr.Siegfried Hillmann nicht vom Vortage. Die Lüge über die Schlägerei auf dem Flur ist fahrlässig begradigt.Weie der Täter durch zwei Stahltüre in die Absonderung durchgeschlossen wird ist jetzt die Lüge des Oberstleutnant Dr.Günter Stöber, der dafür vermutlich mit dem Titel Obermedizinalrat entlohnt wurde!?
Anlage 5

Die Aussage eines Ohrenzeugen aufgenommen von einem Kriminalobermeister der K 1 – Abteilung des MfS.

Aus dem STASI-Schergen Hunholz sollte ein Opfer gemacht werden. Ich war zu jenem Zeiotpunkt seit 7 Monaten im Hungerstreik und wog an die 55 Kilo. Tagesration 257 Gram Knäckebrot.
Anlage 10

Womöglich ist der gleiche OStA auch an Vorermittlungen zum Mordverdacht an Ursula bzw. Jurek Krafczyk aktiv beteiligt gewesen !??

Nach 7 Monaten der intensieven Recherche des Oberst Bäcker stand das bestellte „Ergebnis“ fest:
„Anhand der hierüber L. vorliegenden Unterlagen ( MfS AKK 5478/81, MfS AKK 14236/85 und AU 3455/83) lassen sich Mißhandlungen nicht belegen.“
Anlage 9
