1.Frage: Handelt es sich hier um eine falsche Versicherung an Eides statt!??
2.Ist der Rechtsanwalt H. Bayer ein V-Mann eines der Deutschen Geheimdienste!??
3. Welche Beweise braucht die jetzt gesamtdeutsche Justiz um zu beweisen,dass der Unterzeichner RA HelgeBayer ein ehemaliger Angehöriger des Wachregiments Berlin “Feliks Dzierzynski”, ein Mitarbeiter oder Angehöriger des MfS war, wodurch diese eidesstattliche Versicherung eine falsche war und ist!???
StUG (Stasi-Unterlagen Gesetz) :
§ 6 Absatz (4) Nr. 1
(4) Mitarbeiter des Staatssicherheitsdienstes sind hauptamtliche und inoffizielle Mitarbeiter.
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Hauptamtliche Mitarbeiter sind Personen, die in einem offiziellen Arbeits- oder Dienstverhältnis des Staatssicherheitsdienstes gestanden haben und Offiziere des Staatssicherheitsdienstes im besonderen Einsatz.

Unter diesen eigenhändig hinzugefügten Zusatz folgte die Unterschrift des Unteroffiziers auf Zeit des MfS.

Ich Dzierzynski Feliks erkläre mich bereit, im Wachregiment Berlin “Feliks Dzierzynski” des Ministeriums für Staatssicherheit ensprechend der Dienstlaufbahnordnung des Ministeriums für Staatssicherheit als Unteroffizier auf Zeit 3 Jahre Dienst zu leisten.

Diese kadermäßig zu beachtenden Faktoren haben für den vorgesehenen Einsatz des Kandidaten im Wachregiment keine negativen Auswirkungen.

Der Kandidat stammt aus einem positiven Elternhaus. Er besuchte von 1975 bis 1985 die Oberschule in Weißwasser und erreichte den Abschluss der10. Klasse mit der GesamtnoteXXXXX ( TOP SECRET !?)

Insgesamt muß man den Kandidaten als einen politisch zuverlässigen jungen Menschen einschätzen, dem aber noch ein bestimmtes Maß an politischem Grundwissen fehlt . Daraus resultiert auch ein noch nicht in erforderlichem Maäe gefestigter Klassenstandpunkt, wobei jedoch negative Erscheinungen nichtzu verzeichnen sind.

Der Kandidat wurde bei der Suche und Auswahl geeigneter Kader für das Wachregiment des MfS bekannt….. und als UaZ un das Wachregiment “F.E.Dzierzynski” des MfS einzustellen
