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Internet sei Dank – dass er nichts vergisst… auch nicht diese Verleumdung und Beleidigung eines Folteropfer der STASI aus dem Jahre 1982 – 1985.

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Foltermethoden von Patienten der Stasi zu DDR-Zeiten

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AdminAnzahl der Beiträge: 3
Anmeldedatum: 08.03.11
BeitragThema: Foltermethoden von Patienten der Stasi zu DDR-Zeiten   Di März 08, 2011 11:18 pm

„Liebe Dani !

Einen guten Rückflug wünscht Dir der Papa und noch viele sorglose Tagen. Bald ist wieder Schulanfang, auch weiter sollst Du tüchtig lernen. Was möchtest Du mal werden wenn Du groß wirst? Das hätte ich gerne gewußt. Ehre und achte die Mutti. Dein Papi „

Auch eine Karte an die kleinere Jula war dabei, die ist mir verlorengegengen wie Juliane selbst, Magisterin der Psychologie am Max-Planck-Institut in Tybingen, die Vaters unendliche Liebe verschmähte und ihn aus ihrem Leben der künftigen Akademikerin als Altlast cancellte. Als Sie viele Jahre nach der Entlassung bei mir war in Berlin, fragte sie mich Unter den Linden plötzlich: “Papa weswegen bist Du eigentlich verhaftet worden!?“ … „Ach mein Kind, das ist eine lange Geschichte…lassen wir das lieber“.

Sie wollte es wissen :“Wurdest Du nicht mit Kofferaum vol Quarzuhren verhaf-tet !??“ – Ich konnte nicht ahnen, das ich mit meiner Gegenfrage : „WER hat Dir den DAS gesagt, mein Kind !??“ die einseitige Trennung von meinem Liebling und Nest-häckchen eingeleitet habe. Später schloß sie den Kapitel Vater für immer…

Im Oktober war ich in einem Dorf bei Skopje bei einer Wahrsagerin die mir voraussagte das Juliane in zwei bis drei Jahren zu mir kommen würde, sie selber würde mich unendl-ich lieben und würde furchtbar darunter leiden…

Nein ich werde nicht anfangen zu hoffen, bei dem Lied „Julia“ wird mein Herz zum Stein in der Brust und ich werde hoffen, dass ich noch da bin sie in die Arme zu nehmen, falls sie wirklih zu ihrem Vater zurückkommen sollte…

An Jula:

Verfalle nicht der Macht deiner Gier, auf das sie Dich nicht überfällt wie ein Stier.Dein Laub wird sie fressen und deine Früchte verderben, und dich zur-ücklassen wie einen dürren Baum…
F.M. Dostojewakij
Aufzeichnungen aus einem Totenhaus Aufbau-Verlag Berlin und Weimar 1968 Zapiski iz mertvogo doma(kyrilisch geschrieben)Seite 13…. Bisweilen blickte man durch die Ritzen des Zaunes auf Gottes freie Natur: Ob man nicht wenigstens ein bißchen von ihr sehen kann? Aber man sah nur ein kleines Stückschen Himmel und den hohen, mit Steppengraß bewachsenen Erdwall und die Posten, die Tag und Nacht darauf patroulier-ten, und da kam einem dann der Gedanke, daß ganze Jahre vergehen würd-en und man noch immer an den Zaun treten werde, um durch die Ritzen zu schauen, und das man den selben Wall erblicken werde, die selben Wachen und dasselbe kleine Stückchen des Himmels und zwar nicht des Himmels über dem Gefängnis, sondern des anderen, ferneren,  freien.

Dahinter lag die helle, freie Welt, dort wohnten ganz normale Menschen. Aber diesseits des Zaunes stellte man sich jene Welt als Märchenland vor. Hier innerhalb war eine eigene, besondere Welt, nichts anderem ähnlich; hier gab es eigene, besondere Gesetze,eigene Kleidung, eigene Sitten und Gebräuche, hier war ein Totenhaus für Lebende mit einem Leben wie sonst nirgends auf der Welt und mit Menschen von besonderer Art…Seite 14…

;aber im Gefängnis hatte man Zeit genug, um Geduld zu lernen. Ich war ein-mal Augenzeuge, wie ein Sträfling der zwanzig Jahre im Gefängnis zugebra-cht hatte und endlich freigelassen wurde, von seinen Kameraden Abschied nahm. Es waren Leute da, die sich noch erinnerten, wie er zum erstenmal ins Gefängnis gekommen war: jung, sorglos, ohne sich über sein Verbrechen und seine Strafe Gedanken zu machen. Er verließ das Gefängnis als grauha-ariger alter Mann mit finsterem, taraurigem Gesicht…

Seite 15…

Ich erinnere mich auch, wie einmal ein Sträfling, ein ehemals wohlhabender sibirischer Bauer, gegen Abend zum Tore gerufen wurde. Ein halbes Jahr vorher hatte er die Nachricht erhalten, das seine Frühere Frau sich wieder verheiratet habe, und dies hatte ihn sehr stark betrübt. Jetzt war sie selbst zum Gefängnis gereist, ließ ihn herausrufen und gab ihm ein Almosen. Sie redeten ein paar Minuten miteinander, weinten beide und verabschiedeten sich für immer. Ich sah sein Gesicht, als er in die Kaserne zurückkehrte

Ja, der Mensch ist zäh! Der Mensch ist ein Wesen, das sich an alles gewöhnt; ich glaube das ist die beste Definition für Ihn.

———————————————–
AZ:241 -73 -82…….Abschrift……..Königswusterhausen, 23.10.82

Sehr geehrter Gen. Staatsanwalt !

Werte Frau Rosenbaum oder Herr Voigt !

In diesem Brief will ich mich vorher entschuldigen für die „Bettelei“ wegen Bilder und Sprecherterminen und mich gleichzeitig bedanken dafür das meine Schwägerin Sprech-zeiten für meine Frau wahrnehmen kann. Sie wissen, daß ich mich bis jetzt nie bescwehrt habe wegen irgendwas und ich hatte auch keinen Grund. In folgenden Zeilen werde ich Ihnen aufschreiben, wie ich, nachdem Sie meinen Antrag oder Bitte ( vom 24.5.82 ) in der  Berliner Charite operiert zu werden abgelehnt haben, zu Operation und unter welchen Umständen ich nach Leipzig kam und wie ich behandelt wurde und über den Zustand in dem ich, nach dem ich am 30.9. Krankenhaus verließ und hier am 21.10. ankam. In welchem Zustand sich die nußgroße hämorhoidale Verknotung, die sich als akute, eine innere, nach außen gedruckte herausstellte, befand, ist Ihnen hinlänglich bekannt. Großen und zerreißende Schmerzen, die ich in der U-Haft vor der Operation hatte, zwangen mich dazu, mich im Haftrankenhaus Meusdorf einer Operation zu unter-ziehen, obwohl ich den Eingriff bei einer Begegnung mit unserem Consul ausdrucklich abgelehnt habe aus Angst vor ungenügenden und mangelhafter Nachbehandlung was sich danach als vollkommen begründet ausgestellt hat. Nach dem ich kurz vor der Abreise noch mit meinem Vernehmer gesprochen habe, war organisiert, das ich mit einem Krankenwagen transportiert werde weil die Hämmorhoide blutete und am Platzen nahe war. Gegen 15.00 wurde ich nach Rummelsburg gebracht in einem B 1000  ( Minna * ). Dort warteten wir bis in die Nacht und kamen gegen 22 Uhr auf die Bahn. Vonn 22.00 Mittwoch bis 16.30 Donnerstag saß ich in dem engen Abteil ( des Otto-Grothewohl-Express* ) und die Hämmorrhoide zerplatzte. Mit blutiger Unter-wäsche und Hose verbrachte ich die Nacht in der UHA Lepzig –  Kästnerstraße. Tag dan-ach wurde ich in Meusdorf eingeliefert.Von Gen. Major wurde ich am Montag untersucht und Dienstag oder Mittwoch teilte mir man mit, dass ich Donnerstag operiert werde. Nach dem beruhigenden Gespräch mit dem Chirrurgen war ich froh meine Qualen bald los zu werden. Am Abend vor der OP bekam ich eine Tablette (Abführmittel). Am Donnerstag-morgen war ich dran – es mußte Einlauf gemacht werden, das geschah unfachmäßig, die Schwester ( Hauptmeisterin) war in Zeitnot, ich sollte schon auf dem Tisch sein, ich bek-am den Einlauf, sie ließ mich auf die Toilette und ich drückte das pure klaare Wasser gleich raus ohne dass sich der zwei-drei Tage Kot gelöst hat. Ich wußte, daß es nicht richtig war und bat die Schwester das nochmal zu wiederholen, der Kalf sollte das machen, weil das wichtig ist für eine Darmoperation. Hauptmeisterin ließ es nicht zu, fuhr uns über den Mund und brachte mich mit Verspätung auf den OP – Tisch. Wie fachmäßig die Operation durchgeführt wurde – liegt nicht bei mir darüber zu urteilen. Seit Donnerstag – bis Montag war ich nicht austreten, was ich bei der Visite dem Major ( Paarmann* ) gesagt habe. Er sagte daß ich ein Abführmittel bekommen werde damit Kot geschmeidig wird. Am Dienstag habe ich es nicht bekommen – das wurde vermerkt, ich bekam es erst Mittwoch – Mittag und am Mittwoch -Nachmittag war ich austreten. Kot war steinhart und vom überdimensionellen Umfang nach so vielen Tagen- ich drückte es mit reißendem Schmerz und Schrei und merkte wie die linke Darmseite , die gesund war, reißt. Die Nacht danach hatte ich die größten Schmerzen, der Diensthabende, Meister Becker, schob mir eine kleine Azessisalpille unter der Tür durch, sie wirkte nicht, ich krümmte mich und winselte vor strahlenden Schmerzen und ging um 21.00 an die Nachtglocke um Hilfe zu bitten. Nach Viertestunde Klingeln, kam der Meister wieder und wies mich von der Glocke zu gehen und sagte mir: „Nach 22.00 Uhr haben sie nichts mehr zu suchen, merken sie sich, sie befinden sich hier im Strafvollzug und nicht im Krankenhaus (!!???) Ich bin in den Toi-lettenraum umgezogen, um andere nicht zu stören, die Schichtablösung gab mir wieder eine Tablette. Schmerzen hörten nicht auf, die dritte Tablette bekam ich um 2.00 und schlief irgendwann mal ein.

Ich klage niemanden an- ich schildere nur. In nächsten Tagen verschwanden die Schmer-zen – Kot war geschmeidig und bloß bleistiftstark. Bei der letzten Großvisite guckte man sich die Wunde an und stellte fest das wildes Fleisch nachgewachsen war, was durch Ätzen entfernt werden sollte. Am Dienstag und Mittwoch hat man den äußeren Teil der Naht (Schnitt) mit Ätzstift behandelt. Laut Pfleger Oberleutnant ( „Jesus“* ) sollte das noch 2-3 Tage gemacht werden; am Donnerstag war ich schon entlassen. Es fand keine gründliche Abschlußuntersuchung statt und keiner der Ärzte hat sich die Wunde angeschaut – Bett wurde gebraucht, ich mußte weg. Der Vernehmer ( Ehlert * ) sagte mir daß wir uns am Montag in Berlin sehen. Auf Transport war ich mit Leuten die nach Berlin Rummelsburg gingen, zu meinem Erstaunen landete ich in Dresden, auch Wachpersonal hat gestaunt. Stationsleiter konnte mir nicht sagen, warum, weshalb ich dort bin und wie lange ich da bleiben soll. Da die Beschwerden da waren weil ich keine Schonkost mehr hatte, meldete ich mich zum Arzt der im Hause war. Sanitäterobermeister raddierte meinen Namen weg und ich bekam…………………………………………. …….., deshalb habe ich mich mit einem Brief an die Ärztekammer gewandt in der ich eine Untersuchung verlange und zwar d r i n g e n d um festzustellen was los ist und eine entsprechende Behandlung vorzunehmen, damit das endlich verheilt und die Schmerzen aufhören, weil das davon entstanden ist und kam ausschließlich durch mangelhafte Vor- und Nachbehandlung, die zu einer kompletten medizinischen Betreuung gehören muß und bei einer empfindlichen Darmoperation von großer Wichtigkeit ist. Über meinen Zustand habe ich auch meine Botschaft benachrich-tigt.  Manchmal tritt sogar Eiter raus, was eine latente Gefahr einer Blutvergiftung mit sich bringt. Zum Schluß möchte ich unterstreichen, daß es bei der Schilderung um keine Über-treibungen handelt und um keine Spekulationen und ich bitte und verlange von Ihnen, einer Ärztekomission der Ärztekammer der DDR dringend vorgestellt zu werden um die Angelegenheit zu klären.
Sie wissen meinen Standpunkt zu Tat die mir vorgeworfen wurde und meinen ehrlichen Wunsch und Reue. Deshalb bin ich überzeugt, dass das in Kürze geschehen wird und ich gesund vor dem Gericht stehen werde, wenn die Zeit soweit ist daß ich für die Tat büsen muß. Ich danke Ihnen.Jegliche weitere Behandlung durch Personal eines Haftkrankenhauses lehne ich entschieden ab, weil ich in Meusdorf schlimme Fälle der Verstümmelung durch falsche Behandlung in Strafvollzugseinrichtungen und in U-Haft gesehen habe und weil ich mich mangelhafte Betreuung vor und nach der Operation verunstaltet wurde. Ich warte auf Ihre Entscheidung und beiße mir die Zähne zusammen.
Lauks
Die Fotokopie des Briefes ist bei einem Gutachter zur Zeit und nach der Rückkehr werden auch die fehlenden Zeilen eingefügt werden.Ich kam auf umwegen Dresden-Magdeburg-Potsdam nach Königswusterhausen zurück, in genauso schlimmen, wenn nicht noch schlimmeren Zustand als ich ins Haftkrankenhaus Meusdorf eingeliefert wurde. Nach der Rückkehr freute sich der Vernehmer Komissair Ehlert aufrichtig mich wiederzusehen. “ Ich habe die ganze Republik abtelefoniert und Niemand konnte mir sagen wo Sie stecken, hätten Sie an die Staatsanwaltschaft nicht geschrieben hätte man nicht erfahren das Sie in Dresden sind!“ Den Brief an die Staatsanwaltschaft, an die Botschaft, an Dr. RA Friedrich Wolff aus Dresden konnte ich bis jetzt noch nicht finden? Jedenfalls war das schon ein Hilferuf und Hinweis das etwas im Haftkrankenhaus Meusdorf schief gelaufen sein musste. In der Dresdener U-Haft Schießgasse verhielt man sich geheimnisvoll, bedeckt. “ Sie kommen vermutlich in die Karl Bohnhofer Klinik!“ meinte der Sanitäter der mich zum Arzt im Range eines Oberstleutnants nicht durchgelassen hatte.

Heute kann ich nur sagen dass diese drei Wochen in Dresden und Magdeburg die Zeit des Abwartens gewesen ist, Zeit der Zerreissprobe wo mir der Selbstmordgedanke sehr nahe war, als ich mir die Wunde, vor zwei Braunen-Nazis in der Zelle als Mitsaßen, in einer Plasteschüssel in Kalipeermanganlösung spülte und den Schmerz linderte. Größere Erniedrigung und Entwürdigung hatte es kaum noch geben können. Für die Mithäftlinge und für die Bediensteten fuhr ich ein Programm. Das es nicht so war hat es jemenden gegeben, der nach der Schießgasse, bzw. spätestens nach 5 tägigen Zwischenaufenthalt in Magdeburg GENAU wußte das die Operatiuon, bzw. die NACHBEHANDLUNG erfolgreich war. Es mag auch für den Leser heute als paranoid klingen; ich wurde auf eine vorgezeichnete Spur gebracht von der kein Abweichen mehr gab und wo mir mein eigener Selbstmord vorgezeichnet war. Es war nur Frage der Zeit wann ich diesen Schritt begehen werde. Es war wieder eine Fehleinschätzung des MfS gewesen, oder eine Unterschätzung meiner Persönlichkeit.

Jedenfalls aus der obigen Schilderung brauchte man nicht Leiter der Med-Dienste des Ministerium des Inneren der DDR General OMR Dr. Kelch zu sein und schon gar nicht IM Pit, Oberstleutnant Dr. Peter Janata der Leiter der Verwaltung Strafvollzug der DDR – Med Dienste zu sein um auszurechnen was bei derartigen Vor und Nachbehandlung mit der hervorragender Arbeit des Chirrurgen passieren wird und musste.

Rechtsanwalt Dr Friedrich Wolf – mein durch Kanzlei Vogel mir angeratener Strafverteidiger, später als IM Jura enttarnt, kam auch schnell nach Königswusterhausen und staunte nicht schlech als er mich im schlechteren Zustand sah als bei unserer letzten Begegnung vor der Operation. „Dr. Wolf tun Sie alles das ich so schnell wie möglich wieder unter´s Messer komme, die Wunde ist zu eng zusammengewachsen, ich kan ohne selbst reinzugreifen nicht entleeren!“

Abschließend will ich hier nur behaupten: NICHTS, weder in der „medizinischen“ noch auch sonstigen Behandlung war zufällig gewesen NICHTS war dem Zufall überlassen. Zu dem Zeitpunkt glaubte ich noch und hoffte sehr das die Generalstaatsanwaltschaft alles unternehmen wird mir zu helfen, die Versäumnise bei der Operation in Meusdorf schnellstens und unter optimalen Bedingungen auszubügeln, bei einer Revision des Eingriffes.

Es kamen im Rahmen der Bearbeitung meines Briefes den man als Eingabe bzw.eine Beschwerde betrachtete die erwähnten größten Tiere des Med-Dienstes des MdI. Oberstleutnant Dr. Janata holte vorher mein Einverständnis ein und bot mir an, mich zu untersuchen, was er auch in Anwesenheit des General OMD Dr. Kelch auch tat. Er drang umsichtig oder vorsichtig ein-ich meisterte den Schmerz, Übung darin hatte ich schon mehr als ein Verstand es fassen kann, und als er den Finger mit dem mit Blut durchtränkten Fingerling rauszog, wandte er sich zum General Kelch, seinem Vorgesetzten, der es eigentlich gar nicht war, und sagte“ Wirklich zu eng!“

„Dann bleibt es nichts anders übrig als Einlieferung in die Charite mit allen Konsequenzen“ war eine Feststellung die schon ein Befehl war. Der General konnte damals nicht ahnen das er in IM PIT enen bewährten Schärgen und Vollstrecker des MfS neben sich als Kollegen mitgebracht hatte. Es war November 1982 und es kam danach alles anders gaaanz anders. Die StASI eliminiert seine Feinde und seine Gegner durch einen Operativen Zersetzungsvorgang der bei mir schon längst angelaufen war. Das die sich der willfährigen zum Killen bereiten Ärzte dabei bediente übersteigt das Fassungsvermögen eines normalen Menschenverstandes.

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Die leichtfertigen Urteile des Deutschen Bundestages: Folter in der DDR?

Die antisozialistischen Kräfte in Deutschland setzten in ihrem Bestreben, den in der DDR
begangenen Weg einer ausbeutungsfreien Gesellschaft zu verteufeln, nach 1990 auf die Delegitimierung mittels des Rechts. Hier versprachen sie sich überzeugende Beweise und schlagkräftige Argumente. Gerichte sind nun mal in den Augen der Menschen die staatliche Institution, wo noch am ehesten die Wahrheit ans Tageslicht kommt.
Es ist eine Tatsache: Der Weg der Delegitimierung der DDR mittels des Rechts ist gescheitert. Es gab kein Gericht, welches auf dem Wege der Verbrechensaufklärung und der Wahrheitsfindung Folterknechte oder Folterhandlungen fand.. Auch der Versuch, dem Strafvollzug der DDR eine systematische Misshandlung Strafgefangener anzuhängen, brach vor Gericht zusammen. Niemand konnte wegen Zwangsadaption oder unrechtsmäßige Einweisung in psychiatrische Einrichtungen gerichtlich zur Verantwortung gezogen werden.
Trotz Sondergesetze, Sonderstaatsanwaltschaften und –ermittlungsstellen hat der enorme finanzielle Aufwand nicht das von den Antikommunisten und der Bundesrepublik Deutschland gewünschte Ergebnis gebracht. Alle in den Medien schon gefeierten Vorverurteilungen zerplatzten an der Wirklichkeit. Der Ärger in den antisozialistischen Denkfabriken ist groß und sitzt tief. Bestes Beispiel dafür sind die Ausfälle des Hubertus Knabe.

Bald sind es 20 Jahre her, dass eine handlungsunfähige Parteiführung der SED ihre führende Rolle aufgab, die vorhandenen Widersprüche nicht löste und die Initiative den ausländischen und inneren konterrevolutionären Kräften überließ. Die versprochenen blühenden Landschaften und der Wohlstand für alle sind ausgeblieben. Nichts liegt näher, als Jahrestage zu nutzen, um eine neue Welle der Hetze und Verleumdungen der DDR loszutreten.

In diesem Kontext muss man auch den Beschluss des Deutschen Bundestages vom 13.12.2007 (BT-Drucksache 16/7493) zum Abschluss mehrerer Petitionen zur Feststellung des DDR-Unrechts sehen. Mit den Petitionen wurde der Deutsche Bundestag aufgefordert, eine öffentliche Feststellung über den tatsächlichen Umfang des DDR-Unrechts zu treffen, der nach Auffassung der Petenten gering ist. Es wurde eine amtliche Bekanntmachung der Ergebnisse der strafrechtlichen Verfolgung von DDR-Unrecht durch die Justizorgane der Bundesrepublik Deutschland angestrebt, so dass die Wahrheit hinsichtlich des Umfangs und Inhalts des DDR-Unrechts für jedermann ersichtlich festgestellt wird.

Eigentlich ein klarer rechtlicher Anspruch in einem Rechtsstaat, der so oft von Informationsfreiheit redet. Wie bei anderen kritischen Anfragen, z. B. des Komitees der EU zur Verhütung von Folter 2006, verstecken sich Bundestag und Bundesregierung hinter dem Föderalismus in Deutschland. Dann heißt es lakonisch: „ Die Verfolgung von Straftaten obliegt entsprechend der verfassungsrechtlichen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland den Ländern und es liegen keinerlei Berichtspflichten der Länder an die Bundesregierung und umgekehrt vor.“ Das lässt sich doch bei gutem Willen ändern.

Obwohl man keine Übersicht hat, verkündet man dann aber, dass Folter, Zwangsadoptionen und unrechtsmäßige Einweisung in psychiatrische Anstalten in der DDR als „historisches Faktum“ feststehen. Ein Beweis für diese Behauptung wird nicht angetreten. Aber man verweist auf eine, ja ich wiederhole, auf eine einzige Forschungsarbeit, die dies belege:

„Hinsichtlich des mit der Petition in Frage gestellten Einsatzes von Folter in der ehemaligen DDR verweist der Petitionsausschuss zunächst auf die Einschätzung des Historikers und Experten für die Geschichte der Folter, Robert Zagolla, der Folterhandlungen in der ehemaligen DDR bis 1956 anhand der einschlägigen Literatur eindeutig nachgewiesen hat. Für die Zeit nach 1956 kann zumindest festgestellt werden, dass die Schwelle zur grausamen, erniedrigenden und unmenschlichen Behandlung nach dem Völkerrecht häufig überschritten worden ist, um die „Aussagebereitschaft“ der Untersuchungshäftlinge zu erhöhen. Bislang stehen Dokumentationen der Folterhandlungen nicht in ausreichendem Maß zur Verfügung.“

Warum der Bundestag andere Forschungsergebnisse und Untersuchungen zur Folter in der DDR verschweigt, ist klar. Die Ergebnisse passen nicht in das gewünschte Bild über die DDR, was man verbreiten möchte. Aber selbst im zitierten Buch von Zagolla gibt es versteckte Hinweise auf andere Auffassungen. So ergab eine Befragung politischer Häftlinge, die von 1985 – 87 in die BRD kamen, „dass physische Misshandlungen nahezu vollständig aus der Praxis des Staatssicherheitsdienstes verschwunden waren.“

Robert Zogalla schreibt zwar in seinem Buch, dass die unverdächtige Organisation Amnesty International in den 1970er- und 1980er-Jahren der DDR bescheinigte, dass nicht gefoltert wurde. Dann aber will er das Gegenteil beweisen und beruft sich auf Romaninhalte. Aber Romane und andere literarische Werke sind keine authentischen Zeitzeugen. Ihr Wert für eine Folterdebatte ist gleich null. Die Freiheit der Kunst erlaubt alles, auch Lügen, Verdrehungen und Erfindungen. Der Autor ist also in Beweisnot, was er auch zugibt:
„Es scheint, als ließe sich keine Antwort auf die Frage nach Folter in der DDR geben. Dennoch soll hier versucht werden, aus den Berichten von Betroffenen, aus der Literatur der Zeit und aus späteren Untersuchungen ein klares Bild zu zeichnen.“(S.159)

In der Petition gibt es dann noch den Verweis darauf, dass es noch weiterer Forschungsergebnisse und Zeitzeugenberichte bedarf. Hier kommt die neue Strategie zur Delegitimierung der DDR ans Tageslicht. Da die Gerichte keine Beweise geliefert haben, werden jetzt Zeitzeugen in großem Umfang präsentiert, bis sich Forscher finden, die dies als
„wissenschaftliche“ Erkenntnisse präsentieren.

Der o. g. Bundestagsbeschluss zu den Petitionen nennt als Kronzeugen für Folter in der DDR
den Historiker Robert Zagolla. Hätten die Verfasser im Petitionsausschuss sein Buch „Im Namen der Wahrheit. Folter in Deutschland vom Mittelalter bis heute“ richtig gelesen, sie würden die Öffentlichkeit nicht auf ihn aufmerksam machen. Schauen wir genauer hin:

„Die Frage, ob und wann in Deutschland gefoltert wurde, hängt natürlich vor allem davon ab, wie man Folter definiert. In diesem entscheidenden Punkt gibt es allerdings bisher keinen Konsens: Historiker, Juristen, Menschenrechtler und Politiker verwenden den Begriff in ganz unterschiedlichen, zum Teil sogar sich widersprechenden Bedeutungen. Die wichtigsten Definitionen dürften dabei die umgangssprachliche, die völkerrechtliche und die rechtshistorische sein.“(S.11)

Was meint denn nun der Bundestag, wenn er von Folter spricht? Sofort werden mir die Abgeordneten antworten, dass sie von der völkerrechtlichen Definition ausgehen. Wenn dem so sei, wäre dies schön. Sie beziehen sich aber auf den Historiker Zagolla, und der schreibt über seine begriffliche Verwendung im Buch auf S. 13 was ganz anderes:

„Während also das Völkerrecht unter dem Begriff Folter eine ganze Reihe staatlicher Praktiken zusammenfasst,….verwenden die folgenden Kapitel den Begriff nicht in einer moralischen, sondern vielmehr in einer technischen Bedeutung.“

Der Satz im Beschluss des Bundestages zu Zagolla müsste also richtig lauten: ……verweist der Petitionsausschuss zunächst auf die Einschätzung des Historikers und Experten für die Geschichte der Folter, Robert Zagolla, der Folterhandlungen im technischen Sinne in der ehemaligen DDR anhand der einschlägigen Literatur eindeutig nachgewiesen hat.

Uns allen sind die jüngsten Fälle bekannt, bei denen Eltern ihr Kind einsperrten und fasst verhungern ließen. Dies ist im technischen Sinne des Begriffes eine Folter. Völkerrechtlich und im innerstaatlichen Recht ist dies aber keine Folter.

Wenn es um die Frage von Folter in der DDR geht, dann kann nur die völkerrechtliche Definition zur Grundlage der Beurteilung genommen werden. Auf eine klare Definition der Folter konnte sich die UNO erst 1984 mit der UN-Antifolterkonvention verständigen. Die DDR ratifizierte diese Konvention am 9. September 1987. Die Bundesrepublik Deutschland wurde erst mit der deutschen Einheit zur Ratifizierung gezwungen und tat dies am 1. Oktober 1990.

Kurz und vereinfacht ist Folter im Sinne des Völkerrechts die vorsätzliche große Schmerzzufügung durch Staatsbedienstete um ein Geständnis zu erpressen oder um eine Person zu nötigen.

Zur Sicherung der Einhaltung des Folterverbotes hat die Europäische Union eine entsprechende Kommission (Komitee zur Verhütung von Folter- CPT) und den Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg geschaffen. Wie dort geurteilt wird, zeigt folgender Fall:

Ähnlich wie heute die Amerikaner im „Terrorkampf“, nahmen sich 1970/71 die britischen Sicherheitsorgane in Nordirland besondere Rechte zur Behandlung Gefangener heraus, um sie zum Verrat zu zwingen und Aussagen zu erpressen. Die inhaftierten Personen mussten über Stunden hinweg in einer unangenehmen Anspannungshaltung („stress position“) aufrecht gegen eine Wand gelehnt stehen. Sie bekamen eine Kapuze über den Kopf gezogen („disorientation“), die nur bei Verhören abgenommen wurde. Vor Vernehmungen wurden die Gefangenen über längere Zeit in einem Raum isoliert und ununterbrochen mit einem pfeifenden Geräusch beschallt („sensory deprivation“). Mit Schlafentzug und Herabsetzung von Essen uns Trinken wurde eine körperliche Schwächung verursacht. Diese Verhörpraxis wurde mit dem Begriff der „fünf Verhörpraktiken“ getarnt. Außer dieser „Verhörpraxis“ erhielten einige Gefangene schwere Schläge, Fußtritte und andere physische Misshandlungen.
Die Republik Irland klagte wegen dieser Vorfälle gegen das Vereinigte Königreich vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (Quelle: www.hrr-strafrecht.de ).

Man stelle sich einmal vor, auf solch einen Fall würde man in den Archiven des Ministeriums für Staatssicherheit stoßen. Endlich hätte man einen beweiskräftigen Folterfall in der DDR.
Aber was bei einem „Bösen“ als Folter genannt wird, muss bei einem „Guten“ keine sein.
Großbritannien, als ein führender Staat in Europa und engster Verbündeter der USA, wurde im o. g. Fall nicht vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wegen Folter verurteil.
Der Gerichtshof bejahte zwar eine „unmenschliche“ Behandlung, lehnte aber eine Einstufung als Folter ab.

Nach dem Völkerrecht ist eine Androhung von Folter durch Staatsbedienstete zum Zwecke der Aussageerpressung bereits als Folter einzustufen. Bundesdeutsche Gerichte lassen hier aber besondere Milde walten, wenn es um das eigene Haus BRD geht. Mancher Leser wird sich an den Fall des Vizepräsidenten der Polizei Frankfurt/Main Daschner aus dem Jahre 2002 erinnern. Der hatte zur Erpressung einer Aussage über das Versteck eines entführten Kindes angewiesen, den Verdächtigen zu foltern. Ihm sollten Gelenke so verbogen werden, dass erhebliche Schmerzen entstehen. Da sich kein Polizist als Folterknecht fand, blieb es nur bei einer Androhung einer Vergewaltigung durch inhaftierte Farbige und der Gelenkverrenkungen. Das Landgericht Frankfurt verurteilte Daschner mit einer Verwarnung und einem Strafvorbehalt, was bedeutete, dass er im Wiederholungsfalle eine Geldstrafe zu leisten hätte.

Im Beschluss des Bundestages zur Ablehnung der Petitionen wird vermerkt, dass nach 1956 in der DDR „die Schwelle zur grausamen, erniedrigenden und unmenschlichen Behandlung herabgesetzt worden ist“. Auch diese Behauptung aus dem Buch von Zogalla wird nicht bewiesen, sondern nur mit Zeitzeugenberichten belegt. Diese Zeitzeugen beschreiben die physischen und psychischen enormen Belastungen, die eine plötzlich, manchmal nachts, erfolgte Verhaftung und die anschließenden Verhöre mit sich brachten. Sie beklagen den wenigen Schlaf, manche sprechen von Schlafentzug. Sie fühlten die Last der Trennung von den Lieben und die Isolation von der Außenwelt. Manche störte der permanente Reizentzug, sowohl optischer als auch akustischer Art. Solche Gefühle und Erlebnisse empfanden aber nicht nur Menschen, die in der DDR in Haft kamen. Mehr oder weniger trifft dies auch auf bestimmte Stationen in bundesdeutschen Gefängnissen zu. Treffendstes Beispiel hiefür waren die Haftbedingungen der RAF-Gefangenen in der Justizvollzugsanstalt Köln-Ossendorf und Stammheim. Der bekannte Rechtsanwalt Heinrich Hannover bezeichnete diese Haftbedingungen als Folter, wurde dafür aber vom Ehrengericht der Rechtsanwälte Bremens mit einem Verweis belegt.

Zeitzeugen sind ein Mittel, nicht das einzige, um Vergangenes zu erforschen. Auf Wikipeda erfährt man nützliches über Zeitzeugen:
„Die Geschichtswissenschaft sieht Zeitzeugen als eine Art von Quellen an, die ebenso kritisch wie andere Quellen und nur im Zusammenhang mit anderen Quellen auszuwerten sind…Die Glaubwürdigkeit eines Zeitzeugen ist – wie bei Zeugen allgemein – abhängig von der zeitlichen und räumlichen Nähe vom Vorgang (unmittelbare Anwesenheit am Tatort oder nur vermittelte Kenntnis), von ihrem sachlichen Verständnis des Vorgangs (z. B. bei juristischen Verhandlungen) und von ihrem Interesse an einer bestimmten Interpretation des Vorgangs.
Aussagen, die dem Interesse des Zeitzeugen widersprechen, sind eher glaubwürdig als solche, die das eigene Interesse legitimieren. So sind positive Aussagen über einen Gegner glaubwürdig, ebenso wie negative über einen Freund.“

Hier ein glaubwürdiger Zeitzeuge: „Der Strafvollzug hatte zum Ziel, vor allem die politischen Gefangenen – etwa 2200 von insgesamt 3000 Häftlingen – zu demoralisieren und zu vernichten. Nicht wenige Aufseher behandelten die politischen Gefangenen äußerst brutal. Hinsichtlich Verpflegung, Hygiene und Gesundheit bestanden zum Teil katastrophale Zustände. Der Hunger war in all den Jahren unser ständiger Begleiter.“ (Erich Honecker –
Aus meinem Leben, S. 95) Der Zeitzeuge schildert seine Zeit im Zuchthaus Brandenburg – Görden von 1937 – 1945. Er bleibt objektiv, erfindet keine Folter oder persönliche Misshandlungen. Aber er erwähnt im gleichen Buch auch, dass der Leiter des faschistischen Zuchthauses Brandenburg-Görden, Oberregierungsrat und SS-Führer Dr. Thuemmler, 1945 vor der anrückenden Roten Armee floh und später Direktor der Strafanstalt Celle in Niedersachsen wurde.

So ist das halt mit den Zeitzeugen. In den Medien und so genannten Gedenkstätten kommen nur politische Gegner der DDR zu Wort. Kein Wort zu den Erlebnissen der ca 500 000 Bürger der DDR, die in vierzig Jahren wegen Straftaten mit den politischen Gefangenen hinter Gitter saßen. Kein Wort zu den Erkenntnissen der ca 25 000 Werktätigen, die gemeinsam mit Strafgefangenen arbeiteten.
So lange als Zeitzeugen nur eine Interessenvertretung zugelassen wird, so lange es moralisch verboten wird, Zeitzeugen zum Wahrheitsgehalt zu befragen, so lange muss es erlaubt sein präsentierte Zeitzeugen in Zweifel zu ziehen.

Dieter Winderlich


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