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MEIN KAMPF um meine gestohlene Ehre und Menschenwürde gegendie Verbrüderten Geheimdienstlern in der BStU und in der vereinten Justiz begann am 7.12.1991 und dauert noch an!

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Der Künstler Stefan Klinkigt sagte mit seiner Zeichnung DIE WAHRHEIT über den Charakter des Kirchenmannes Pastor Joach-im Gauck besser als es ein Journalist je tun wird. Sein NAZI- und STASI-Hintergrund quillt ihm regelrecht aus den Augen.

Als von der STASI  in der ersten frei gewählten Volkskammer am 28.9.1990 zum  Sonder-beauftragten der Bundesregierung für die personenbezogenen Unterlagen des ehemaligen Staatssicherheitsdienstes zerstörte er mit seiner Denuntiation im EV 76 Js 1792/93 mein Leben. Ein bedeutungsloser Jugendpastor den kein Mensch  kannte maßte sich der Rolle des Obersten Richters auf Erden. Wieviel Gerechtigkeit für die Opfer derDDR STASI-Justiz hatte ER verhindert, wie viel Blutgeld der Gefolterten und Mißhandelten er in die Taschen  seiner Stiefellecker und ihm hörigen Aufarbeiter dadurch zuschanzte werden wir NIE erfahren. Er befahl seinem Eleven Roland Jahn alle Akten über die Führung von Behördenvorgängen Akteneinsiucht der Betroffenen, samt Formblättern IIIa zu vernich-ten -in denen die Weisungen des Gauck und der um ihn geschaarten Geheimdienstler: Dr. Geiger, Joachim Förster, Harald Both standen, was das Opfer zur Akteneinsicht bekom-men darf und was ein Gericht auf sein Ersuchen als Zuarbeit zur juristischen Aufarbeitung  zugeschickt bekommen darf.

Als ich meinen Brief an den Kirchenmann Pastor Joachim Gauck am 7.12.1991 schrieb konnte ich nicht mal im bölsesten Traum ahnen, dass ich mich an den Beschützer meiner Täter wende, der die Auifgabe  bekam die 22.000 übernommene Offiziere des MfS vor Strafverfoölgung und Enttarnung und  Entlarvung und somit vor dem Pranger zu schützen.

WAS BISHER GESCHAH:

Als Folteropfer schrieb ich am 7.12.91 an Joachim Gauck

Monat später, am 8.1.92 (?) ließ Gauck mir die Antwort zukommen:

Who´s fucked Dr.Hans-Jörg Geiger? 1980 als Referatsleiter beim Bayeri-schen Landesbeauftragten für den Datenschutz tätig. 1990 wurde er Dir-ektor beim Sonderbeauftragten Joachim Gauck für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR, 1995 Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, 1996 Präsident des Bundes-nachrichtendienstes. Von 1998 bis 2005 war Geiger beamteter Staatssekretär im Bundesministerium der Justiz.

Wenn meine Hoffnung am Folterbett im Keller des Haus 6 im Zuchthaus Berlin Rummels-burg nicht gestorben wäre hätte ich aus den obigen Zeilen beinahe Hoffnunmg geschöpft.

Diese Akte befindet sich m Band 1 des 552 Kass 145/92

Wie sich das auch geziemt beantwortete ich das Schreiben des Dr. Geiger am 28.1.92:

SCHÖNSCHRIFT

„Zu Hdn Herrn Dr. Geiger   Berlin 28.1.92

Sehr geehrter Dr. Geiger!

Mit Freude laß ich heute Ihren Brief vom 8.1.92 und freute mich zu erfahren, daß Sie möglicherweise auch an meine GA ( Gesundheitsakte* ) aus der U-Haft  und Strafvollzug finden. Diese Akte und der ganze Vorgang der Med-Betreuung lief spätestens nach der ersten  ( absichtlich * ) verpfuschten OP ion ( Haftkrankenhaus Leipzig* ) Meusdorf unter Aufsicht und der Leitung der Ärzte des MdI u. MfS.

Beim Besuch im Buch fand ich lediglich die Epikriese vom 15.6.83. Ein OP Bericht vom 27.7.83 existiert nicht! ( Man war bereit eins nachzufertigen )(?*). Ich behaupte, daß m,an dabeitelephonischen Auftrag eiones Tischtäters einfach ausgeführt hatte. Durch die OP wurde mir das Leben gerettet aber ich wurde ( durch nicht indizierte Sphinktereinker-bung* ) in eine Lage gebracht zu deren Klärung man Einsicht ins OP Bericht nehmen müßte.

DIE EPIKRIESE VOM 15.6.83 fand ich im Jahr 2014 wieder in der Akte 001488/92Z als mir die Frau Bossack bei der Akteneinsicht nach dem IFG – Informationsfreihetsgesetz. Es ist nicht nachvollziehbar woher diese Akte die eindeutig in meine Gesundheitakte gehört, die mir die BStU bis heute nicht vorgelegt hatte, auf dieser Stelle auftaucht? Das ist eine Kopie der Epikriese die ich im Regierungskrankenhaus  Buch vom inzwischen Prof. Dr. der Berliner Charite Dr. Wendt überreicht bekam.

Cha der Cjrrurgie Doz.Dr. med, habil. Wendt war ein IMS der STASI.

Es handelt sich eigentlich um eine durch Führungspoffizier der HA VII/5 bestellte Akte die erst vom MfS forformulliert wurde, wozu man zwischen 4.5.- und 15.6.83 zu genüge Zeit hatte. Dr.Wendt und Dr. Klebs setzten nur ihre Unterschriften drunter, auch das sah ihre Verpflichtungserklärung vor: falsche Diagnose ausstellen, falsche Therapie oder Medikament verschreiben, bzw. medizinische Betreuung  nach gegebenen Weisungen und Befehlen des MfS MA (Mitarbeiters) am Patienten zu vollstrecken. Am 20.4.83, einen Tag vor der Verhandlung wurde ich Dr. Wendt vorgestellt und er wollte mich zweckßs soforti-ger Operation da behalten – am 21.4. wurde ich mit Psychopharmaka im Frühstückstee prepariert ( verhandlungsunfähig – haftuntauglich ) vor das Stastbezirksgericht Berlin Miztte gezerrt. Es gab keine Analfissur zum operieren. Es waren  zwei, am 28.2.1983 im Kranlkenrevier von Berlin Rummelsburg durch den ChA Oberstleutnant Dr. Erhard Zels bei einer gewalsamen Recktoskopie durchtrennte Venen offen. DAS hat mir der Doz. Dr. Wendt am 20.4.83 und auch nicht am 27.4.83  als ich nach der Urteilsverkündung wieder im Haus 115 in Berlin Buch eingeliefert wurde und auch nicht vor dem gewalsamen Eingriff am 27.7.83 nicht gesagt. auch nicht am 27.4. .  Ich hätte niemals die OP, am Todestag vom Tito, an jenem 4.5.83 abgelehnt, wenn er mir schon am 20.4.83 bei der Erstvorstellunhg das eröffnett hätte, denn er muß dvon gewußt haben dass ich am 21.4.83 nicht als verhandlungfähig nicht vor das Gericht durfte . Er bestätigte mir Das als wir ihn als ChA im ehemaligen Regierungskrankenhaus Berlin – Buch durch einen Zufall fanden und besuchten. Noch lebende Akteure jenen Angriffes  Dr. Pastrick und Dr. Klebs schweigen weil die sich dazu in deren Verpflichtungserklärung zwecks Konspira-tion verpflichtet hatten. Die Unterlagen des Ärzteteams im Haus 115 rückt die BStU in Person Roswitha Loos  und Droysen von Hamilton nicht raus

Akteneinsicht nach dem Informationsfreiheitsgesetz beu Frau Bossack – BStU

mit dem Hinweis, dass die Originalakte 1-35 des BV 001488/92Z nicht mehr vorhanden waren. Das wird der Fall bei allen Akteneinsichten die unter Joachim Gauck stattfanden, nämlich er befahl dem Leiter der BStU diese ersten Akten samt Formblatt IIIa zu vernichten, damit  seine Machenschaften und Weisungen für Urkundenunterdrückungen nicht auffliegen und dadurch die Aufarbeitung der Gauckschen Aufarbeitung nicht möglich ist. Erst jetzt können doie Akten in das Bundesarchiv verlegt werden und obwohl die Spuren vernichtet sind, soll laut Aussage vom Roland Jahn, ehemaligen Freiwilligen Bereitschaftspolizisten der VOPO´s, am 22.8.19 bei der Lesung im Trenenpallast und am 15.11.19 bei der Geburtstagsparty von Wolf Biermann im Beisein der Kanzlerin Merkel und Mariane Birthler behauptet haben, dass nach wie vor StUG auch über dem Bundesarchiv-gesetz seine Geltung behält(!?) DARÜBER wird erst nach dem Urlaub im Bundestag 2020 entschieden! – Ja, nur die Geheimdienste und das Kabinett, wie in Kohl´s Zeiten kann am Bundestag vorbei die Verfassung nach belieben und Bedürfnissen der übernommenen 22000 Offiziere des MfS in verbrüderten Geheimdienstlern in der BStU verletzt werden.

Die Diagnose im OP – Bericht des Anesthäsisten Dr. Klebs vom 27.7.83, wohnhaft Allee der Kosmonauten – Berlin -Marzahn ist nachweislich FALSCH und Grund dafür warum er mit mir nicht sprechen wollte.

Mit dieser lebensrettenden Gewaltnotoperation sind viele (5* )  Ärzte ins Zwilicht geraten.(Die ganze Chirrurgie das Haus 115 Berlin Buch stand unter Vertrag des MfS zur beson-deren Verwendung zur Verfügung für das MfS, OP Eingriffe nach gegebenen Weisungen und Befehlen des MfS durchzuführen, wieauch die zum Venenverschluss zusätzlich angebrachte nicht indizierte Sphinktereinkerbung *). Auch den Bericht von Frau Dr. Meergans konnte ich nicht mehr finden-bei der Internen Poliklinik der Charite bin ich gar nicht registriert gewesen (?*), obwohl man abschließend zwei A 4 Seiten Bericht an Botschaft und RA ( Dr. Friedrich Wolff alias IMS“Jura“*) geschickt hatte. Auf Befehl des MfS – Führungsoffiziers und Lenker und Vollstrecker des Maßnahmeplanes für das Vorgehen gegen mich, verschleiert Dr. Klebs die Sphinktereinherbung als Sphinkt-erdehnung. 

 

„Zur Beseitigung der noch bestehenden Deffekationsbeschwerden ( WELCHER?*- seit 28.2.83 und Durchtrennung der zwei Venen bei Gewaltrecktoskopie durch OSL Dr Zels hatte ich KEINE mehr, au-ßer dass ich fortan aus den 2 offenen Venen täglich zunehmend blutete* ) wurde die lang geplante( im Maßnahmenplan des MfS* ) und in den Behandlungskoimplex eingeordneteSphinktereinker-bung nach Risenhammer durchgeführt.

Ich befand mich seit dem 1.12.1982 in den Händen einer Bestie in Menschengestallt, der der Volsttrecker der minutiös aus der Umgebung von Markus Wolf ausgearbeiteten Maßnahmepläne zu meiner medizinische „Liquidierung“. Das war der ehemalige Garni-sonsarzt der Bereitschaftspolizei in Basdorf  OSL Dr. Erhard Zels wo er sich als IM“Nagel“ für die STASI verpflichtete. Die Frau Roswitha Loos. Schwiegertochter des Dr. Herbert Loos rückte seine IM A Akte nicht heraus im Rahmen meines Forschungspropjektess „Ärzteschaft der DDR willige Vollstrecker im  Dienste des MfS“ Deshalb muss sich die Forschung abfinden mit dem was eine Referatsleiterin der BStU aus dem Bodensatz der DDR Diktatur ihm zur Verfügung stellt. Hier ist das wahre Gesicht Markus Wolf´s Dr. Mengele in der StVE Berlin Rummelsburg seit 1976 – 1989.

Akte des IMS „Nagel“ alias OSL Dr. Erhard Zels der bereit war f. MfS zu töten

Weil die BStU meine Gesundheitsakte gesperrt hält, wie auch meine Gefangenenpersonal-akte, konnte ich seinen direkten Befehlsgeber nicht entlarven, noch nicht. Auch für seine Einsatzbereitschaft und „persönliche Betreuung“ des Jugoslawen Adam Lauks wurde er in das B-Kader des MfS suggenommen und wurde bis zur Wende als Kandidat für den künftigen olizeipüräsidenten in Berlin. Die Wende kam dazwischen und er durfte in der U-Haft des MfS seinen Minister Mielke und  Parteibonzen aus dem ZK und Politbyro medizinisch betreuen. Kurzum ich war in Haft noch in Klauen des Bösen, dieser Missgeburt der Menschlichen Rasse auf den Skalpell ausgeliefert bis zum 28.12.1984, als ich mit eingerissener Speiseröhre am 8.Tag meines angekündigten Hungerstreiks für immer Rummelsburg verließ, im SANKRA  ins Haftkrankenhaus Leipzig Meusdorf.

Wahrlich, die medizinische Betreuung in Haft war lückenlos und optimal abgeschirmt.

 

 

 

Wichtig wäre die Diagnose des Vertragsarztes ( Dr. Schußt * ) in der UHA Königswuster-hausen der bereits am 22./23.5.82 zur dringenden OP angeraten hatte.

Selbstverständlich bin ich damit einverstanden, daß die Sache an einen Staatsanwalt wei-tergeleitet wird, weil das ein Beweis mehr dafür sein soll was Stasi in der Lage gewesen war. Auch( willfährige*) Ärzte für ihre mörderischen Praktiken zu gebrauchen war Alltag. Die (schmiedeiserne *)  Gitter sind im Buch an Haus 115 entfernt um Spuren zu verwischen. Die (IM*) Ärzte sind nach Oben gefallen und praktizieren jetzt in dem Regierungskrankenhaus. Wie sie sich alle an diese OP noch gut erinnern konnten!?!

Stehe zur Verfügung und erhoffe bäldigste (Akten*) Einsichtsnahme. Ihr Adam Lauks         *******      

 

Trotzdem befolgte ich den Rat des damals noch den Opfern wohlgesonnten Dr. Hans-Jörg Geiger und erstattete am 25.2.1992, mich an das 551 Rh 2148/91 hinweisend eine Strafanzeige beim Staatsanwalt Zink:

SCHÖNSCHRIFT  :

Landgericht Berlin – Strafkammer – Turmstrasse 91

551 Rh 2148/91 Berlin, d.25.2.92 (eingegangen am 29.02.92):

Sehr geehrter Herr Zink!
Hiermit will ich Sie davon in Kenntnis setzen. daß ich heute Strafanzeige beim Staatsanwalt Züppke (Zi 559 ) gegen Ausländerstaatsanwalt Voigt und Staatsanwältin Rosenbaum sowie gegen den Vorsitzenden des Stadtgerichtes ( Berlin-DDR *) Dr. Kopatz wegen Rechtsbeugung im Ger-ichtsverfahren 241-73-82 gestellt habe.
Eine Haftzeitbescheinigung konnte nicht ausgestellt werden, weil meine Unt-erlagen darüber in der Gefangenenkartei nicht gefunden werden konnten ?!?
Dieses „Ausradiertsein“ trotz der drakonischen Strafe soll dem Antrag auf Rehabilitierung Nachdruck verleihen.

Ich nehme an, daß im Falle der bewiesenen Rechtsbeugung ( außer aller Zweifel!!! ) auch die Genossen vom Obersten Gericht der DDR, die die Beruf-ung mit unglaubwürdigen Begründung verworfen hatten, schon vom Amts-wegen belangt werden, ohne zusätzlicher Strafanzeige meinerseits!?
Hochachtungsvoll
Adam Lauks                                                                                                *******

xxx

Wegen offensichtlicher Rechtswidrigkeit der Ver-urteilung ist die Eintragung nicht in das Bundesze-ntralregister übernommen worden.

Das obige Schreiben des Generalbundesanwalts und der darin enthaltener Satz waren der unmittelbare Anlass den Antrag aug Kassation beim Landgericht Berlin eizureichen. Ich habe vor 27 Jahren nicht wissen worauf ich mich da einlasse.

Hätte ich damals eine Information erhalten darüber, dass  Bundesgerichtshof  be-schlossen hatte für die juristische Aufarbeitung des Unrechts und Rechtsbeu-gung der DDR-STASI-Justiz nach dem StGB der DDR abzuwickeln hätte ich noch stark überlegt, ob ich diesen Antrag stelle.

Hätte ich gewußt, dass der Bundesgerichtshof  in seinem zweiten Besch-luß, trotz großer Widerstände der Juristen im Deutschen Bundestag, beschl-ossen hatte, den Wegfall von Rechtswidrigkeiten in den Ermittlungsverfahren und Operativen Vorgängen dert STASI als RECHTENS zu anerkennen, hätte ich NIEMALS ein Deutschesd Gericht oder Deutsche Behörde um Hilfe bei der Aufklärung meines Schicksals als Opfer eines politischen Prozesses der STASI-Justiz, bzw. um die Strafverfolgung der Folterknechte der DDR-STASI-Justiz und deren Exekutive.

Schon mit den beiden Beschlüssen wurden die ehemalige Opfer von immen-sen brachialen Verletzungen von Menschenrechten und Freiheiten wieder zu Opfern der gesamtdeutschen Justiz und verbrüderten Geheimdiensten.            Ich hatte damals nicht im bösesten Traum träumen können dass die Regier-ung Kohls auf Weisung 22.000 Offiziere des Staatsfeindes, Angehörige des berüchtigsten Geheimdiensten Europas in eigene Dienste  überführt hatte.

Wenn man heute weiß, dass es um die Übernahme von HA IX ( Untersuch-ungsorgan ); HA VII ( KRIPO K-1 des MdI ) und HA VII/8 ( Abwehr im Straf-voillzug der DDR ) dabei handelt – insgesamt 22.000 Offiziere ist nachvollzie-bar was die zwei Beschlüsse des Bundesgerichthofes als Ziel hatten: Kalte Ammnestie für die bäösesten Täter des Erzfeindes. Mit den zwei Beschlü-ssen wurden die Täter ausraddiert und ihre Verbrechen gleich mit. So einfach haben Kohl und Scheuble die ehemalige Opfer per Weisung zu Opfern des RechtSStaates gemacht. Die Opfer aus der DDR existieren formell nicht.

Noch im Auigust 1984 in der Gefangenschaft beauftragte ich meinen RA Dr. Friedrich Wolff die Kassation enzurühren; verfasste die entsprechende Vollmacht – Generalstaatsan-waltschaft beschlagnahmte den Auftrag und die Vollmacht.

Ich hatte an diesen Rechtsstaat BRD geglaubt, an seine Justiz…-das war mein Irrtum.

552_Kass_145_92_4Js_601_92.pd

„Hiermit beantrage ich die Kassation des Verfahrens BS 10/83 (241-73-82 ) vom 21.;22. und 26.4.83…“

SCHÖNSCHRIFT: 

Landgericht Berlin                                                                                 Berlin, d. 30.4.92                Turmstrasse 91                                                                                        Adam Lauks                                                                                                                                              1150 Berlin Hellersdorf                                                                                                                            Zossener Str.66

betr.  Kassationsantrag

Hiermit beantrage ich die Kassation des Verfahrens 241-783-82 vom 21.; 22.u. 26.4.83 beim Stadtgericht Berlin-Littenstrasse-DDR

Kassation beantrage ichfast 10 Jahre nach meiner Verhaftung am 19.5.82 und berufe mich auf damaligen Antrag des Verteidigers Dr. Friedrich Wolff, der ohne meines Antrags einen Freispruch verlangte. Die anderen am (Schau*) Prozess beteiligten Juristen, Staatsanwälte Voigt und Frau Rosenbaum sowie Dr. Kopatz folgten dem Befehl ( Vorgabe* ) der Staatssiocherheit und verhän-gten eine Strafe die sich später als Anfang eines Zersetzungsvorgangs herausstellen sollte.

Trotz des Antrages des Verteidigers beantrage ich teilweise Aufhebung des Urteils,die unter Anwendung der ( auch damals ) geltenden Gesetze unter der Hinzuiehung des RA Wolff und des Vernehmers Ehlert sowie meiner Berufung aus dem Krankenhaus Berlin Buch, wo ich zur dringenden Operation bereits vor der Verhandlung als dringend angeordnet wurde ( 20.4.83* ) zwecks Revision eines OPerationsfehleingriffs im Haftkrankenhaus Meusdorf bei Leipzig im September 82

Zur Kenntnisnahme: Ein Verfahren gegen die am Verfahren beteiligten Juristen und Oberste Gericht der DDR ist beim Landgericht Berlin wegen Rechtsbeugung ( 76 Js 452/92 seit 30.3.92* ) anhängig. Der Antrag liegt beim Staatsanwalt Wittkowski.

Demnächst wird auch eine Strafanzeige gegen die Angehörigen der MED-Dienste des MdI sowie ( IMS* ) Ärzte der Krankenhäuser Berlin – Buch und Charite, sowie Stasischergen die sich an psychiuschen und physischen Folterungen beteiligt hatten, mit dem Ziel mich in den Selbstmord zu treiben und später auch zum Skalpell griffen.

Die letzten Zeilen sollen Sie nicht beeinflussen bei der

 


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