
Das war meine Aussicht im Tiegerkäfig der Arrestzellen im Haus 6 des Zuchthauses Berlin Rummelsburg und drei Monatwe lang im Haftkranken-haus Leipzig Meusdorf in der Zeit Dezember 1983 -29.3.1985.Die Tage und Wochen und Monate die ich in einem Tigerkäfigen der DDR STASI-Justiz verbracht hatte habe ich noch nicht zusammengezählt.
Die “ratio legis! also der Kern des Folterverbotes, ist nicht die Gesun-dheitsschädigung, auch nicht die Körperverletzung, sondern der Angriff auf die Würde des Menschen. Der Betroff-ene darf im Verfahren nicht zum Objekt gemacht werden” Folter ist, wenn ich dem Menschen mit Gewalt seine Autonomie nehme, ihn zu einem bloßen Körper mache”
Nach der absichtlich verhinderten Vorbereitung und absichtlich vereitelten (ausgeblie-benen)Nachbehandlung im Haftkrankenhaus Leipzig Meusdorf ( 16.9.1982); schweren Körperverletzung bei der Gewaltrecktoskopie – mit zwei durchtrennten (offen blutenden) Venen als Folge ( 28.2.1983 ) und Gewaltnotoperation ( mit zusätzlich nichtindizierten Einkerbung am Sphinkter – mit Folgen) 27.7.1983 kam nach der 1. Zwangseinlieferung und Verschleppung in die Forensik des Haftkrankenhauses Leipzig kam die Entwürdigung und Höhepunkt der Zersetzung in einer Arrestzelle mit eingebautem Tiegerkäfig mit dem Ziel mich zu brechen. 21 Tage (und Nächte) im Tigerkäfig in Arrestzelle 038 im Haus 6

“ Vorstellung MED DIENST Haus 8 ergab, daß aus med. Sicht keine Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit vorliegt.“

Man sagte die STASI brauchte seit 1961 nicht mehr zu foltern? Das ist Geschichtsverfälschung sondersgleichen auf Kosten aller die gefoltert wurden „im humanen Sozialistischen Strafvollzug der DDR“ bis in die 90.iger Jahren. Strafvollzug der
Einer Einlieferung in den Tigerkäfig einer Arrestzelle zweck´s Vollstreckung einer vom Verbindungsoffizier des MfS (STASI ) verfügten Disziplinarmaßnahme musste durch den Anstaltsarzt ( IMS „Nagel“ alias Oberstleutnant Dr. Erhard Zels die Arresttauglichkeit bei einer ärztlichen Untersuchung bestätigt und somit erst die Vollstreckung genehmigt werden. Am 28.12.893 war im Haus 8 kein Arzt. Normalerweise hätte die 2. Arrestunter-suchung am 6. oder 7.1.84 stattfinden müssen. Anstaltsarzt sah mich im Arrest erstmalig am 13.01.84.

Bevor die Tür des Tigerkäfigs ( linkerhand ) aufgeht lässt der Gefangene seine Menschenwürde dem Schließer unter die Füße fallen, denn wenn die Tür dan hinter ihm verriegelt wird ist er auf den Status eines Tieres herab-gestuft. Im Rahmen der sog. Disziplinarmaßnahmen wurden Menschen da reingesperrt zweck´s Umformung in eine sozialistische Persönlichkeit.
Ob die Herabstufung auf das Niveau eines Tieres schoin als Folter gelten kann ist eigentlich unerheblich, weil es im StGB des Rechtsstaates Deutsch-land keinen § Folter und keinen § Anstiftung zur Folter gibt. Das ist der UNO Kommission natürlich seit 2002 Juni bekannt. Die Abmahnungen hatten keinen Erfolg -bis jetzt, weil Herr (jetzt) Bundestagspräsident für ein entspannteres Verhältnis für Folter im Amt war als das Völkerstrafgesetzbuch ratioffioziert werden sollte und wurde, aber seitens Deutschlands mit der Ausklammerung der beiden § früpr Folter (?) Müsste nicht stehen: Deutschland ein Rechtsstaat oder ein Unrechtsstaat – oder Was?!?
Nach zwei Mal 21 Tage im Tigerkäfig kam die Folter mit Anwendung von roher Gewalt der 4 Schergen
Als ich 2010 meine E-Akte -Erzieherakte oder m,eine Gegangenen Personalakte mit Hilfe des Datenaschutzbeauftragren des Landes Sachsen rauskekämpft hatte kam ich an die Beweise für Mißnandlungen auch an die Beweise für die Folterungen.

Mein Freund und Fotograf Edmund Kaspersky hat einen Tigerkäfig aus Rummelsburg verewigt als Zeugen der Repression im Strafvollzug und U-Haftanstalten der DDR.
Einer der 12 Tigerkäfige im Erziehungsbereich A 1 &A 2 im Haus 6 ( Ausländervollzug) der StVE Berlin Rummelsburg
Ich reichte die Strafanzeige und stelllte den Strafantrag wegen Folter bei der StA Berli:
Strafanzeige und Strafantrag wegen Folter der DDR STASI Justiz im Zuchthaus Bln Rummelsburg