


Roland Jahn geht es um 50 Millionen jährlich die er bei der CDU und SPD bereits zugesprochen bekam 2014 – Joachim Gauck´s Schuld als Begünstigter der STASI ud Verräter Gottes bleibt ungesühnt auf Erden – wegen Verjährung!?? – ER maßte sich der Rolle des Obersten Richter auf Erde an 1990 – 2000! Ein ungesühntes Folterpfer der STASI bat den Pastor um Hilfe – schrieb an Pastor Gauck 7.12.1991
“Glücksfall oder fauler Kompromiss” von Klaus Bästlein ;
Wende und friedliche Revolution war der kolossalste Operativ Vorgang des MfS – der STAZISS ”
„Freundliche Übernahme ” nach Adam Lauks -Operativ Vorgang “Merkur”
18. Dezember 2015 von stasifolteropferadamlauks Dichtung und Wahrheit – war mal mein Seminararbeit an der Germanistik in Belgrad. Von allen Operativen Vorgängen der STASI war Operativ Vorgang “Wiedervereinigung” der erfolgreichste und kolosalste, so perfect nach Maßnahmenplänen der HV A und HV II durchgeführt,daß der Westen ihn bis heute weder enttarnt noch wahrgenommen hatte, trotz dem die Merkels Führung von Deutschland voll von STASIS ist und das Land durch einen Begünstigten des MfS repräsentiert wird, die ich liebkosend seit 2009 STAZIS nannte und seit kurzem STAZISS!
Nadrihistoriker Dr.Klaus Bästlein: Das Stasi-Unterlagen-Gesetz (StUG) – Glücksfall oder fauler Kompromiss?Überarbeitete Fassung des Vortrags bei der gleichnamigen Veranstaltung des Berliner Landesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen am 7. Dez-ember 2011 in Berlin:
“ Meine Damen und Herren, ich möchte versuchen, die Frage zu beantworten, ob das vor 20 Jahren verabschiedete StasiUnterlagen-Gesetz ein Glücksfall oder ein fauler Kompromiss war. Dabei will ich in fünf Schritten vorgehen: Zunächst sollen die Aktenvernichtungen im letzten Jahr der DDR rekapituliert werden. Dann will ich die Diskussionen im Jahr 1990 nachzeichnen, die zum Volkskammer-Gesetz führten. In einem dritten Schritt soll die Etablierung der neuen Bundesbehörde ( des Sonderbeauftragten Joachim Gauck ) behandelt werden. Anschließend will ich auf das StUG und die Diskussion darüber im Jahre 1991 eingehen. Danach möchte ich die Ausgangsfrage beantworten und noch einige Anmerkungen dazu machen.
1. Die Aktenvernichtungen 1989/90 Stefan Wolle hat die Vorgänge um die Stasi-Unterlagen bereits 1992 „eine Groteske, ein verwirrendes Maskenspiel, eine Komödie voll tragischer Züge“ genannt. Auch ich habe Ihnen heute Unglaubliches zu berichten und werde eine Reihe als selbstverständlich geltender Gewissheiten in Frage stellen. Bereits Ende Oktober 1989 erteilte Erich Mielke den ersten Befehl zur Vernichtung von Unterlagen der Kreisdienststellen der Staatssicherheit. Am 6. November 1989 verlangte er weitere „Reduzierungen des Bestandes“. Sein Nachfolger Wolfgang Schwanitz startete am 21.November 1989 die „Aktion Reißwolf“. Am 29. November 1989 folgte eine weitere Vernichtungs-Order. Die Reißwölfe der Stasi waren bald so überlastet, dass sie heiß liefen und versagten. ( Golodkowskis Firma DELTA hatte alle Schredder auf der Messe in Hannover aufgekauft die aufzutreiben waren ) Fortan wurden die Unterlagen mit den Händen zerrissen und nach Möglichkeit verbrannt. Diese Vorgänge entgingen der DDR-Opposition nicht. Am 4. Dezember 1989 kam es zu ersten Besetzungen von Bezirks-dienststellen der Staatssicherheit – in Erfurt, Leipzig, Suhl und Rostock. Doch SED und Staatssicherheit verstanden es, die Besetzungen für sich zu nutzen, sie sozusa-gen „umzudrehen“. ( Da erkennt man den Operativ Vorgang des MfS ) Sie propa-gierten nun sogar „Sicherheitspartnerschaften“ von Bürgerrechtlern, Volkspolizei und Staatsanwälten. Denn nur so konnten die Vernichtungsaktionen intensiv fort-gesetzt werden – nämlich bei Abwesenheit oder Ablenkung der Bürgervertreter. Nur an wenigen Orten wie Leipzig scheint es gelungen zu sein, nach der Besetzung weitere Vernichtungen zu unterbinden. Der Zentrale Runde Tisch stritt schon auf seiner ersten Sitzung am 7. Dezember 1989 über die Staatssicherheit. Martin Gutzeit von der Sozialdemokratischen Partei wollte sie durch Sperrung der Finanz-mittel lahmlegen. Ulrike Poppe und Wolfgang Ullmann von „Demokratie Jetzt“ sowie Ingrid Köppe und Reinhard Schult vom „Neuen Forum“ verlangten die Auflö-sung. Vor allem Gregor Gysi hielt dagegen, dass die Stasi zur „Terrorbekämpfung“ unverzichtbar sei – und um „Wirtschaftsspionage“ zu verhindern. Am Ende der lan-gen Sitzung konterkarierte er den Auflösungsbeschluss mit einem Nachsatz, der die Errichtung „notwendiger Dienste im Sicherheitsbereich“ zuließ. So wollte der gern als Verteidiger der Bürgerrechte auftretende Gysi die Stasi retten.
2. Die Zentrale der Staatssicherheit, also das Ministerium an der Normannen-straße, arbeitete bis in den Januar 1990 unkontrolliert weiter. Die dortigen Akten wurden systematisch vernichtet. Die Situation war unhaltbar. Die Stasi selbst fürchtete ein Eingreifen der DDR-Opposition. So wurde am 15. Januar 1990 auch hier eine „Besetzung“ inszeniert. Äußerlich übernahmen Volkspolizei und Staats-anwaltschaft das Ministerium in „Sicherheitspartnerschaft“, damit intern das Ver-nichtungswerk ungestört fortgesetzt werden konnte. Fortan herrschten in der Stasi-Zentrale unklare Verhältnisse: Als Regierungsbeauftragter agierte seit dem 18. Januar 1990 der frühere NVA-General Fritz Peter. Ihm war eine Dreiergruppe mit Werner Fischer, Georg Böhm und Bischof Gottfried Forck, vertreten durch Ober-konsistorialrat Ulrich Schröter, beigeordnet. Hinzu kam am 8. Februar 1990 das „Staatliche Komitee zur Auflösung“ der Staatssicherheit, an dessen Spitze mit Günter Eichhorn ein langjähriger IM stand. Das Komitee zählte bald 261 Mitarbei-ter, darunter viele hauptamtliche Stasi-Angehörige. Hinzu kamen bis zu 700 zeit-weilig beschäftigte Kader, die Aktenvernichtung betrieben. ( und später in die Gauck´s Behörde eingestellt wurden ?!) Im Haus 49 residierten derweil die Stasi-Generäle Edgar Braun, Heinz Engelhardt, Gerhard Neiber und Günther Möller. Sie erteilten dem Staatlichen Komitee unter Günter Eichhorn täglich Weisungen. Die Generalstaatsanwaltschaft der DDR, die zu den treuesten Stützen der SED-Diktatur zählte, entnahm Akten aus dem Archiv. Daneben agierte das Bürgerko-mitee Normannenstraße, zu dem ebenfalls IMs der Staatssicherheit zählten. Darüber hinaus tagte wöchentlich die AG Sicherheit des Zentralen Runden Tisches, die den Auflösungsprozess der Stasi begleiten sollte. Doch auch dieser AG gehörten IMs der Staatssicherheit an. Die Stasi war also überall dabei. Der Zentrale Runde Tisch billigte am 19. Februar 1990 die Vernichtung der elektro-nischen Datenträger. Damit gingen wertvolle Quellen unwiederbringlich verloren. Stasi-Mitarbeiter und deren Unterstützer hatten wiederholt wahrheitswidrig erk-lärt, alle Angaben seien auch schriftlich vorhanden. Der Runde Tisch stimmte der Vernichtung zu, um einen Missbrauch der Datenträger auszuschließen. Martin Gut-zeit und Konrad Weiß versuchten noch, über Margitta Hintze in der AG Sicherheit vor der Vernichtung einen Ausdruck aller Daten durchzusetzen. Doch das scheiterte nach weiteren Lügen von Stasi-Mitarbeitern am 23. Februar 1990 an einer einzigen fehlenden Stimme. Das Bürgerkomitee hatte schon vor der Entscheidung des Zent-ralen Runden Tisches einen Hinweis erhalten, dass keine Ausdrucke der elektroni-schen Datenträger vorhanden waren. Doch David Gill, der „Koordinator“ des Komitees, informierte weder den Runden Tisch noch die AG Sicherheit. Andernfalls wäre der Vernichtung der Datenträger wohl nicht zugestimmt worden. Vier Wochen später zeichnete Gill sogar einen Antrag auf „sofortige Vernichtung … der Gesamtregistratur der Kartei F 16“ ab. Das betraf die letzte Kopie der als „Rosenholz“ bekannt gewordenen Personenkartei, die das wichtigste Findmittel zur Hauptverwaltung Aufklärung (HV A) war. Gill stimmte der Vernichtung zehn Tage nach der Wahl der Volkskammer zu. Doch nur sie war befugt, darüber zu entschei-den. Über die Vernichtung der Akten der HV A wurden der Zentrale Runde Tisch und seine Organe erst gar nicht informiert. Die Tschekisten schritten einfach zur Tat. Sie führten am 23. Februar 1990 nur einen Beschluss der AG Sicherheit über den Umzug ihrer Hauptverwaltung und die Reduzierung ihres Personals auf 250 Mann herbei. Die Akten der HV A und deren Vernichtung wurden dabei nicht erwähnt. Die Behauptung des Historikers Walter Süß, ( den Mann von Dr. Sonja Süß?) die AG Sicherheit habe die Aktenvernichtung der HV A beschlossen, ist jedenfalls in dieser apodiktischen Form unzutreffend. (Trotzdem darf er bei der Jahn Behörde die Geschichte klittern und verfälschen? ) Bis in den Herbst 1990 verschwanden in großem Stil Akten aus der Stasi-Zentrale. Im Zentralarchiv waren Mitte 1990 78 hauptamtliche Stasi-Kader und 8 Angehörige der Staatlichen Archivverwaltung tätig. Im Fall Ibrahim Böhme wurden allein 30 bis 40 Ordner zu seiner IM- 3 Tätigkeit vernichtet.( und 2014/2015 leitet ER die Expertenkommission über die Zukunft der BStU über 2019 hinaus !??) Auch bei anderen Prominenten leerten sich die Akten. In den sensiblen Bereichen von HV A, Spionageabwehr (HA II), Abwehr im Strafvollzug HA VII, Beobachtung und Fahnd-ung (HA VIII) und „Kader“ wurden Unterlagen bis Oktober 1990 systematisch ver-nichtet. Die Staatssicherheit löste sich zu guten Teilen selber auf. Nach Schätzun-gen fiel fast die Hälfte ihrer Akten der Zerstörung zum Opfer. 2. Die Entwicklung bis zum Volkskammer-Gesetz von 1990 Den Beratungen über ein Stasi-Unterlagen-Gesetz in der Volkskammer gingen Diskussionen in einer Regierungskommission voran, die seit April 1990 Innenminister Peter-Michael Diestel beraten sollte. Dabei griff die Kommission auf einen Entwurf des von Stasi-Mitarbeitern dominierten Staatlichen Komitees zurück. Diese „Grundorientierung“ sah die Beseitigung aller personenbezogenen Unterlagen, „die unrechtmäßig erhoben wurden“, in sechs Monaten vor. Das hätte die Vernichtung aller Akten bis 1991 bedeutet. Oberkonsistorialrat Ulrich Schröter forderte bei der ersten Beratung am 5. Juli 1990, „bald ein Gremium aus parteiunabhängigen integren Persön-lichkeiten zu schaffen, dem möglichst auch kompetente Vertreter beider großer Kirchen angehören sollten, das die Stürme der Zeit übersteht und ein höchstmögliches Maß an Sicherheit bezüglich des verantwortungsbe-wussten Umgangs mit personenbezogenem Schriftgut des ehemaligen MfS garantiert“. Das ist wörtlich zu nehmen. Die Ausführungen offenbar-ten ein vormodernes Gesellschaftsverständnis, das auch den SED-Staat prägte. Schröter wollte die Bürger in seinem lutherisch-obrigkeitsstaat-lichen Denken vor ihren eigenen Akten schützen . Das entsprach aber auch den Intentionen der Bundesregierung. In Bonn war an den StasiAkten zunächst niemand interessiert. Das änderte sich, als bekannt wurde, was die Stasi wusste.( und als die STAZISS anfingen brisante Akte der Westpolitiker der Presse für gutes Geld zum Verkauf anzubieten – letzte Lohnliste des MfS ) Denn die Kommunika-tion der Bundesregierung mit den wichtigsten Bundesbehörden war ebenso belauscht worden wie 25.000 Telefona-nschlüsse von Politikern, Managern und Geheimnisträgern. Helmut Kohl regierte noch per Telefon und disziplinierte so seine Partei. Dabei gab er nicht nur Schmeicheleien von sich. Die Barschel-Affäre – jenes Water-kantgate, das zur Krise der Demokratie wurde – lag drei Jahre zurück. Illegale Waffengeschäfte waren im Gange. Hinzu kam die Parteispenden-affäre, die 1998 zum Ende der Ära Kohl führte. Die Bundesregierung musste also alarmiert sein. ( und das machte der damalige Berater des Innenministers Eckard Werthebach !) So führte die Regierung Kohl Mitte 1990 intensive Verhandlungen mit der Stasi-Generalität, was Eckart Werthebach 2010 bestätigt hat. Er erklärte, dass damit die Friedliche Revolution abgesichert werden sollte. Tatsächlich sollte aber wohl die Veröffentlichung abgehörter Telefonate der Regierung Kohl abgewendet werden. Die Stasi-Generalität verlangte als Gegenleistung eine Amnestie und die Sperrung der Akten. Die Bundessicherheitskonferenz aus hohen Beamten von Innenministerium, Justizministerium, Kanzleramt, Generalbundesanwaltschaft, Bundesamt für Verfassungsschutz, Bundeskriminalamt, Militärischem Abschirmdie-nst und Bundesnachrichtendienst stimmte dem am 21. Juni 1990 zu. Die Vorlage für ein entsprechendes Amnestiegesetz ( wonach es Schäuble verlangte) wurde jedoch von der SPD-Fraktion in der Volkskammer abge-lehnt. Denn für die aus der Opposition in der DDR hervorgegangenen Sozialdemokraten war die Geheimpolizei der SED kein legitimer Verhand-lungspartner. Dem schlossen sich die Bundestagsfraktion der SPD, die „Grünen“ und einige FDP-Politiker um Gerhart Baum und Burkhard Hirsch an. Damit waren die Amnestie-Pläne gescheitert. Der überarbeite-te Gesetzentwurf der Diestel-Kommission sah vor, die Stasi-Akten nur für Zwecke der Strafverfolgung, Rehabilitierung und Abgeordneten-Überprüfung zu nutzen. Wissenschaft und Medien sollten keinen Zugang erhalten. Bürgern sollte überhaupt nur dann eine Auskunft erteilt werden, wenn sie Verfolgungsmaßnahmen durch Inhaftierungen oder Verur- 4 teilungen bereits nachweisen konnten( wie sollten die das OHNE STASI-Akte tun !?? ). Eine Überprüfung, ob die Stasi sie unterhalb dieser Ebene bespitzelt oder verfolgt hatte, war ebenso ausgeschlossen wie jede Akteneinsicht. Mit diesem Entwurf mochte sich der zuständige Volkskammerausschuss, der im Juni 1990 gebildet worden war und von Joachim Gauck geleitet wurde, nicht anfreunden. Mit Hilfe des West-Berliner Datenschutzbeauf-tragten Hansjürgen Garstka wurde ein eigener Entwurf erarbeitet. Er sah die Nutzung der Stasi-Akten auch für die „politische, historische und juristische Aufarbeitung“ vor und ermöglichte wie das Bundesarchivgesetz von 1988 die wissenschaftliche Nutzung unter Beachtung des Personen- und Daten-schutzes. Der Entwurf enthielt umfassende Auskunftsrechte der Bürger; es fehlte aber noch das Recht auf Akteneinsicht. Die Volkskammer verabschiedete ihn am 24. August 1990. Dann folgte ein Eklat. Denn die Bundesregierung wollte das DDR-Gesetz nicht überneh-men. In der Volkskammer herrschte helle Empörung. Mit nur zwei Gegen-stimmen wurde die Bonner Regierung am 30. August 1990 aufgefordert, das Volkskammergesetz zu respektieren. Notfalls wollte man sogar den Einigungsvertrag platzen lassen. Bonn musste nachverhandeln. In der Nacht zum 31. August 1990 fand sich ein Kompromiss:( zwischen Schäuble und Werthebach und STASI-Generälen am 18.9.1990 im Hau 49 des MfS – Zusatzvereinbarung) Die Grundsätze des Volkskammergeset-zes sollten künftig berücksichtigt werden und ein Sonderbeauftragter von der Volkskammer bestimmt werden. Vergauckelung und Verdummung des Westens konnte losgehen Vergauckelung und Verdummung des Westens wurde auf der höchsten Ebene der DDR – von der Ersten Präsidentin Bergmann-Pohl beschlossen Sonderbeauftragter wurde Joachim Gauck. Diese Zusatzvereinbarung zum Einigungsvertrag fand Aufnahme im Bundesgesetzblatt und dem vorzüglichen Kommentar von Klaus Stoltenberg. Der gesamtdeutsche Gesetzgeber wurde damit beauftragt, die Regelungen des Volkskammer-gesetzes in einem künftigen Bundesgesetz „umfassend zu berücksich-tigen“. Das konnte aber nicht mehr als eine Aufforderung an den künfti-gen Gesetzgeber sein. Eine Bindungswirkung entfaltete es verfassungs-rechtlich jedenfalls nicht. Warum Bästlein die Aussage des Eckard Werthebach bei der Podiumdiskussion in der Landesvertretung Sachsen-Anhalts nicht übernommen hatte, der er auch beigewohnt haben müsste ist mir nicht nachvollziehbar !? Die Zusatzvereinbarung zum Einigungsvertrag vom 18.9.1990 ist nicht in das Gesetzblat übernommen worden. Er hat damals erzählt: “Als Kohl mit-bekommen hatte, dass die STASIS brisante Akten der Westpolitiker der Presse für teurs Geld anbieten hat mich und Schäuble sofort und dringend nach Berlin geschickt. Wir hatten uns im Haus 49 Gottlinde Ecke Rusche Straße mit Generäln zusammengesetzt und uns wurde ein Fragenkatalog mit 2000 Forderungen vorgesetzt…und: “die Unter-händler aus dem Westen sind ( lese : MUSSTEN ) den Forderungen der Ostseite (STASI-Generäle!) weitgehend entgegen gekommen.” so steht das im Gutachten der vom Mai 2007 das Merkel anfertigen ließ und danach in Versenkung verschwand. – Seit 19.12.2015 kennt es auch Herr Altmaier und die Presse und Minister Heiko Maas: @peteraltmaier @SZ @SPIEGEL_Netz @HeikoMaas https://file.wikileaks.org/file/stasi-in-bstu.pdf … Seit 2005 war BStU überflüssig; seit Mai 2007 gehörte der Laden aufgelöst!Akte in das Bundesarchiv! Bis dahin war das Schicksal der nicht vernichteten Akte des MfS nicht ge-klärt!? Statt dem Bundesarchiv überstellt zu werden – vier Mitglieder sollten die Verwaltung verantworten:3 Wessis aus dem Bundesarchiv und ein Ossi-hatten die Generäle entschieden dass die Akte dort bleibt wo die war und sich die die STASI-Leute darum zu kümmern haben, die auch bis dahin in der AUSKUNFT DES MFS das Archiv verwalteten, und die Gauck anstandslos zu übernehmen hatte. Sie durften eigentlich beim späteren Sonderbeauf-tragten Joachim Gauck in der Abteilung AR 3 im in der ehemaligen Zentralen Material Ablage weiter schalten und walten. Dabei hatten die Generäle auch beschlossen den Begünstigten des MfS Joachim Gauck – dem Leiter des Komitees zur Auflösung des MfS der künftigen Aktenverwaltung voranzusetzen. Schließlich hatte er mit den erwähnten 261 Mitarbeitern des Komitee für Auflösung des MfS/AfNS und 700 Altkader die mit der Aktenvernichtung beschäftigt waren monatelang harmoniert. Gauck war ihr Mann der er geblieben ist bis er zu den AMIS übergelaufen war. Damit müssten alle Legenden über Gauck´s, Stolpes, Gysi´s, Lothar de Maiziers und Böhmes Akte zu genüge durchleuchtet sein. !?? * Als einige DDR-Oppositionelle am 4. September 1990 ein paar Räume der Stasi-Zentrale besetzten, war also schon alles entschieden. Weil darüber aber niemand die Öffentlichkeit unterrichtet hatte, fand die Besetzung ein enormes Medienecho. Und die Parole „Meine Akte gehört mir!“ trug dazu bei,dass im weiteren Gesetzgebungsverfahren das Recht auf Akteneinsicht durchgesetzt werden konnte. Dagegen distanzierte sich Joachim Gauck als Vertreter der Staatsräson von der Besetzung. Er meint offenbar bis heute, am 18. September 1990 in Bonn das ausgehandelt zu haben, was am 31. August 1990 bereits vereinbart worden war. So ist es jedenfalls in Gaucks Autobiografie aus dem Jahre 2009 nachzulesen. Gauck lügt da wie immer !Seine Eitelkeit und Mediengeilheit ist grenzenlos, um jeden Preis in die Geschichte eingehen, wenn es sein muss oderam liebsten als der 11. Deutsche Präsident der Russland den Krieg erklärte !? 3. Der Aufbau der neuen Bundesbehörde Die Bundesregierung ( Kohl und Verbrecher um ihn herum die mit der STASI Geschäfte machten ) befand sich 1991 in einer Zwickmühle. Denn sie wusste, dass ihre Telefonate belauscht wurden und die Protokolle bei den Stasi-Akten waren. Die entzogen sich aber dem Zugriff, weil ja die elektronischen Datenträger vernichtet worden waren. Andererseits sollte das Volkskammergesetz mit seinen Möglichkeiten zur historischen Forschung umgesetzt werden. Damit bestand die Gefahr eines unkontro-llierten Zugriffs auf die Abhörprotokolle. In dieser Situation war ein Mann gefragt, der die Staatsräson über die Aufklärung stellte. Dieser Mann war Hansjörg Geiger. Er arbeitete seit 1980 beim bayerischen Landesbeauftragten für Datenschutz. 1990 wechselte er dann in die Gauck-Behörde als deren erster Direktor. Als Einziger empfang ich es auf PC per Email aus der Schweiz daß sie möglichst bald in etwaige zu Ihrer Person vorhandenen Unterlagen des MfS.. Herr Gauck hat mich gebeten, Ihren Brief mit Schilderung Ihrer schrecklichen Ergebniss zu beantworten Er hat in Sachen Wiederherstellung der Würde und Ehre des Folteropfers Adam Lauks nichts dem Zufall überlassen. Es muss an menschlichen Qualitäten des Dr. Geigers gelegen haben dass er sich uner den STAZIS neben dem Begünstigten des MfS am längsten halten konnte. Nach dem er vermutlich mit STAZIS im Schlepp Präsident des Verfassungsschutzes wurde – nicht für lange und auch nach dem Gastspielbeim BND wurde er gefeuert oder verabschiedet, dorthin wo er noch mehr Schaden den Opfern anrichten kann und den Schutz der STASI – Verbrecher auch juristisch absichern kann..https://adamlauks.com/wp-content/uploads/2014/03/scan_20140317-5.jpg Who is fucked Dr. Hans Jörg Geiger !?? Gemessen durch Menschen und von Gott gerichtet wird er nach seinen Taten und Verbrechen gegen die Menschlichkeit an Adam Lauks. DER SONDERBEAUFTRAGTE DER BUNDESREGIERUNG
Berlin 28.1.92 Zu Hdn. Herrn Dr. Geiger:
„Sehr geehrter Herr Geiger! Mit Freude laß ich heute Ihren Brief vom 8.1.92 und freute mich zu erfahren, daß Sie möglicherweise auch meine GA ( Gesundheitsakte ) aus der U-Haft und Strafvollzug finden. Diese Akte und der ganze Vorgang der Med-Betreuung lief spätestens nach der ersten verpfuschten OP in Meusdorf (HKH Leipzig) unter Aufsicht und der Leitung der IMS Ärzte des MdI und des MfS. Beim Besuch im Buch fand ich lediglich die Epikrise vom 15.6.83 – Ein OP-Bericht vom 27.7.83 existiert nicht! ( Man war bereit eins nachzufertigen ). Ich behaupte, daß man dabei telephonischen Auftrag eines Tischtäters (IMS“Nagel“ alias OSL Dr. Erhard Zels – ChA des MED-Punktes ) einfach ausgeführt hatte. Durch die OP wurde mir zwar das Leben gerettet, aber ich wurde in eine Lage gebracht zu deren Klärung man Einsicht in OP Bericht nehmen müsste. Mit dieser lebensrettenden Gewaltoperation sind viele Ärzte in Zwielicht geraten. Auch den Bericht vo der Frau Dr. Meergans konnte ich nicht mehr finden- bei der Internen-Poliklinik der Charite bin ich gar nicht registriert gewesen, obwohl man abschließend zwei A4 Seiten Bericht an Botschaft und RA geschickt hatten. Wichtig wäre die Diagnose des Vertragsarztes in der UHA Konigs Wusterhausen ( Karl – Heinz Schußt ) der bereits am 22./23.5.82 zur dringenden OP angeraten hatte. Selbstverständlh bin ich damit einverstanden, daß die Sache an einen Staatsanwalt weitergeleitet wird, weil das ein Beweis mehr dafür sein soll, was die Stasi in der Lage gewesen war. Auch die Ärzte für ihre mörderische Praktiken zu gebrauchen war Alltag. Die Gitter sind im Buch am Haus 115 entfernt um Spuren zu verwischen. Die Chirurgie und die Ärzte sind nach oben gefallen und praktizieren jetzt im ehem. Regierungskrankenhaus. Wie sie sich alle an diese OP noch gut erinnern konnten. Stehe zur Verfügung und erhoffe bäldigste Ansichtsnahme. Ihr Adam Lauks „
Bezeichnend ist sein weiterer Berufsweg: 1995 wurde Geiger Präsident des Bundes-amtes für Verfassungsschutz, 1996 wechselte er an die Spitze des Bundesnachrich-tendienstes und 1998 avancierte er zum Staatssekretär im Bundesjustizministe-rium, was er bis 2005 blieb ( Gewaltenteilung?*).
Genau das wollte das Grundgesetz nicht. Es verlangte die Trennung von Justiz, Poli-zei und Nachrichtendiensten. Doch dieses institutionelle Trennungsgebot können Einzelpersonen wie Hansjörg Geiger unterlaufen. Ausgerechnet er wurde vom Bun-desinnenminister jetzt in eine Dreier-Kommission berufen, die das Versagen von Polizei und Verfassungsschutz bei der Verfolgung des rechtsextremen Terrors untersuchen soll. Wie 1990, so geht es dabei offenbar wieder um die Staatsrä-son. Rückhaltlose Aufklärung ist etwas anderes. Die Bedeutung Hansjörg Geig-ers für die „formativen Jahre“ der Stasi-Unterlagen-Behörde kann gar nicht über-schätzt werden. Er bestimmte nicht nur die Personalpolitik, sondern fast alle Arbeitsabläufe und das Erscheinungsbild der neuen Behörde. In seiner Autobiografie lobt Joachim Gauck den Direktor Hansjörg Geiger über alle Massen. Die Verehrung Gaucks geht so weit, dass er sich als gelehrigen Schüler Geigers prä-sentiert. Seitenweise sucht Gauck Kenntnisse des Verwaltungsrechts nachzuweisen – in juristisch einfältiger Weise. Dabei stellt er auch hier die Staatsräson über die Freiheitsrechte. Von entscheidender Bedeutung für die neue Behörde war die Personalpolitik. Hier kam es zu schwerwiegenden Fehlentscheidungen. So wurde eine große Zahl hauptamtlicher StasiMitarbeiter übernommen, darunter allein über 70 Offiziere. Angeblich war das Archiv nur mit ihrer Hilfe nutzbar. Das mag anfangs richtig gewesen sein. Es hätten aber neue Kräfte eingearbeitet werden können. Das geschah jedoch nicht. Im Gegenteil: Es wurden sogar Spezialisten für die „Zersetzung“ DDR-Oppositioneller eingestellt, also Experten für die ziel-gerichtete Zerstörung der Persönlichkeit. Das galt etwa für Oberst Gerd Bäcker und Oberstleutnant Bernd Hoepfer, die Gauck in eine „Arbeitsgruppe Sonderrech-erche“ berief. Marianne Birthler unterschrieb später sogar eine Traueranzeige für Bäcker. Zudem wurden zahlreiche SED-Genossen aus dem DDR-Staatsapparat in die neue Behörde übernommen. Die vielen Mitarbeiter aus jener Partei, deren „Schild und Schwert“ die Stasi war, schufen in der Behörde, die diese Vergangenheit aufar-beiten sollte, eine eigenartige Atmosphäre. Der CDU-Bundestagsabgeordnete Arnold Vaatz beschrieb das noch Anfang 2011 so: „In dieser Behörde ist der Geist der DDR-Bürokratie konserviert.“ Stasi-Mitarbeiter machten große Karriere. So brachte es Leutnant Peter Schmidt, der als Wachmann eingestellt worden war, unter Marianne Birthler zum Systemmanager der EDV. Unliebsame Oppositionelle oder kritische Historiker hatten dagegen keine Chance. Das galt etwa für Reinhard Schult – Urgestein der DDR-Opposition, Vertreter des „Neuen Forums“ am Zentralen Runden Tisch und Leiter jener Operativgruppe des Bürgerkomitees in der Norma-nnenstraße, die dort im Juli 1990 die Stasi-Generalität aus Haus 49 vertrieb und Stasi-Seilschaften aufdeckte. Reinhard Schult, der einen DDR-Arbeitsvertrag hatte, wurde nicht übernommen. Arbeitsrechtlich war nichts zu machen – Gauck und Geiger wollten keinen Mann mit eigenem Kopf und Gewissen. Armin Mitter und Stefan Wolle, die zu den besten Historikern zählen, die über die DDR arbeiten, mussten die neue Behörde im März 1991 sogar verlassen. Sie hatten nämlich öffentlich kritisiert, dass ein Behörden-Gutachten über Lothar de Maizière geschönt worden war. Das entsprach den Intentionen der Bundesregierung. Joachim Gauck unterzog Mitter und Wolle wegen ihrer Kritik daraufhin einem scharfen, verhörartigen „Gespräch“, bei dem sie standhaft blieben, und entließ die beiden. Zur Ehrenrettung Gaucks muss gesagt werden, dass er dies inzwischen selber bedauert. Der Vorgang offenbart aber die Atmosphäre jener Jahre: Wer sich Wün-schen der Kohl-Regierung wider-setzte, verlor seinen Job oder wurde nicht ein-gestellt – wie viele DDR-Oppositi-onelle, die den aufrechten Gang geübt hatten.
Das lässt sich von Joachim Gauck nicht sagen. Denn in der DDR-Opposition war er nicht aktiv, auch wenn er sich mit diesem Nimbus umgibt. Die Diskussion um das StUG 1991 Dr. Geiger war auch der spiritus rector des StUG, das uns heute Abend zusammengeführt hat. Er verfasste also den ersten Entwurf, dem sich CDU, SPD und FDP anschlossen. Der entscheidende Punkt dieses Gesetzentwurfes war die Kontrolle des Staates über den Aktenzugang, durch den das Grundrecht der Freiheit von Wissenschaft und Forschung hintangestellt wurde. Das hatte Geiger schon beim Bundesarchivgesetz in den 1980er Jahren angestrebt, konnte sich aber nicht durchsetzen. Erst beim Stasi-Unterlagen-Gesetz hatte er damit Erfolg. So heißt es bis heute in § 32, Abs. 1 StUG:
„Unterlagen mit personenbezogenen Informationen – das betrifft fast alle Stasi-Unterlagen, Anm. d. Verf. – … dürfen nur zur Verfügung gestellt werden, soweit durch deren Verwendung keine überwiegenden schutzwürdigen Interessen der dort genannten Personen beeinträchtigt werden.“
Das ist die entscheidende Formulierung, mit denen nicht nur der Datenschutz gegen die Forschungsfreiheit ausgespielt, sondern vor allem eine behördliche Prüfung eingeführt wurde, bevor in Akten Einsicht genommen werden darf. Im Gegensatz zum regulären Archiv kommt das einer Vorzensur gleich. Damit keine Missverständnisse entstehen: Auch das Bundesarchivgesetz wahrt den Personen und Datenschutz. So heißt es in seinem § 5 Abs. 6 Nr. 2 ausdrücklich, dass einer Benutzung „schutzwürdige Belange Dritter nicht entgegenstehen“ dürfen. Das Volkskammergesetz enthielt entsprechende Klauseln. Entscheidend ist jedoch, dass nach der „Geigerschen Klausel“ im StUG jede Akte vorab kontrolliert werden muss, also eine Vorzensur erfolgt. Nach Bundesarchivgesetz wird dagegen ein Forschungsvorhaben geprüft. Dann hat die Forschung für die Beacht-ung des Personen-und Datenschutzes Sorge zu tragen. Im Bundesarchiv käme niemand auf die Idee, jede einzelne Akte zu prüfen. Es wäre auch praktisch unmög-lich, weil dazu in einem ordentlichen Archiv das Personal fehlt. Das stellt einen gra-vierenden Unterschied zur täglichen Praxis unter dem StUG dar. Mit der „Geigerschen Klausel“ zur Vorzensur jeder Akte verabschiedete sich das StUG aus der freiheitlichen anglo-amerikanischen und west-europäischen Archivtradition des „freedom of information act“. Interessant ist, dass die Regelung im Gesetzge-bungsprozess des Jahres 1991 – soweit ersichtlich – nicht diskutiert wurde. Dabei haben Bundestag und Bundesrat das Gesetz 1991 sorgfältig beraten. Am 27. August 1991 fand eine lange Anhörung von Sachverständigen statt. Der Innenausschuss bildete sogar einen Unterausschuss, der im September und Oktober tagte. Doch die Zentralfrage des Gesetzes kam nicht zur Sprache. Die Regelungen des § 32 Abs. 1 StUG haben bislang auch gerichtlich Bestand gehabt. So entschieden im Verfahren des Altkanzlers Helmut Kohl sowohl das Verwaltungsgericht Berlin als auch das Bundesverwaltungsgericht wiederholt gegen die Freigabe der Abhörprotokolle. Allerdings ist eine übergroße Nähe vieler deutscher Verwaltungsrichter zur Staats-räson bekannt. Wenn der Fall dem Bundesverfassungsgericht oder dem Europäi-schen Gerichtshof für Menschenrechte vorgelegt würde, scheint in Hinblick auf die für die Demokratie konstitutive Meinungs- und Forschungsfreiheit auch eine andere Entscheidung möglich. Einfacher wäre es, der Gesetzgeber streicht die „Gei-gersche Klausel“ und kehrt auch im StUG zu den Grundsätzen eines freiheitlichen Archivrechts zurück. Dabei gilt auch im Fall Kohl, dass dessen Intim- und Privat-sphäre nicht verletzt werden dürfen. Angaben zum Familienleben, zu Krankheiten usw. sind über den Tod hinaus tabu. Etwas anderes gilt aber für den Amtsträger Helmut Kohl als Bundeskanzler und Parteivorsitzender. Die Telefonmitschnitte unterliegen zwar dem Beweisverwertungsverbot nach § 136 Strafprozessordnung, aber der wissenschaftlichen Forschung müssen sie wie andere Stasi-Unterlagen zugänglich sein. Wie fragwürdig die Entscheidungen der Verwaltungsgerichte sind, zeigt schon der Umstand, dass das Ehrenwort an illegale Parteispender offenbar höher bewertet wurde als der Eid auf die Verfassung, den Kohl als Kanzler abgelegt hat. 1990 brachte Ingrid Köppe für die damalige Gruppe BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN neben dem Entwurf der Bundesregierung und der Mehrheitsfraktionen einen eigenen Gesetzentwurf ein, der weitgehend dem Gesetz der Volkskammer vom August 1990 entsprach. Der Entwurf war aber um das Recht der Betroffenen auf Akteneinsicht und Bekanntgabe der Klarnamen von Stasi-Mitarbeitern ergänzt worden. Mir gefällt – auch in den Einzelvorschriften – der Entwurf Ingrid Köppes wegen seiner Normenklarheit besser als das StUG. Bei der Anhörung im Bundestag am 27. August 1991 wurde viel über die Löschung von Stasi-Unterlagen diskutiert, der vor allem der Historiker Hans Mommsen zu Recht vehement widersprach. Er problematisierte auch die Einbindung der neuen Behörde in die Forschungsund Archivlandschaft. Heftige Debatten lösten Auskunftsrechte für den Verfassungsschutz aus, die das Volkskammergesetz ausge-schlossen hatte. Hier handelte es sich allerdings wohl eher um eine akademische Diskussion, denn der Verfassungsschutz dürfte sich 1991 längst verschafft haben, was ihn an Stasi-Akten interessierte. Stasi-Opfer übten bereits bei der Anhörung heftige Kritik an der Bundesbehörde. So erklärte Jürgen Fuchs: „Ich sehe schon Betroffene mit Formularen und Registriernummern auf langen Gängen herumlau-fen. Der Blick ist weit, suchend und auch hoffend, vielleicht sogar bittend. Aber ich frage: Ist die Besetzung der Stasi-Hochburgen im November 1989 und all das, was geschehen ist, tatsächlich nur behördlich zu regeln? Meine Antwort wäre hier nein. Vor Ort, wo es geschah, müssen die Archive geöffnet werden – natürlich nach Recht und Gesetz, aber ohne die schreckliche Behörden- und Verwaltungsrhetorik, die um sich greift.“ Damit spielte Fuchs direkt auf Gauck und Geiger an. Und der Schriftste-ller Reiner Kunze fügte hinzu: „Diese Behörde ist eben etwas anderes als ein Postamt.“
Bürgerbeteiligung, Transparenz und Offenheit wurden eingefordert, von Joachim Gauck verbal begrüßt, dann aber mit den üblichen Floskeln abgetan. Mich hat es bei der Lektüre überrascht, wie hellsichtig Jürgen Fuchs und Reiner Kunze 1991 beschreiben, was bis heute den Alltag der Bundesbehörde prägt.
Fazit und einige Anregungen Das Stasi-Unterlagen-Gesetz musste verschiedenen Zielen gerecht werden. Die Betroffenen sollten Einsicht in ihre Akten erhalten.Eine historische und mediale Aufarbeitung wurde angestrebt. Andererseits wollte die Bundesregierung alles unter Kontrolle behalten. Jede Akteneinsicht unterliegt einem behördlichen Eingriffsvor-behalt. Das Ergebnis wurde zu einem fragwürdigen Formelkompromiss. Für mich ist das Gesetz daher kein Glücksfall, sondern ein fauler Kompromiss. * Im Gegensatz zum Gesetz ist für mich Roland Jahn als Bundesbeauftragter für die StasiUnterlagen ein Glücksfall. Seine Wahl markiert die Chance eines Neuanfangs. Nur darf nicht übersehen werden, dass die unglaublichen Fehler und Versäumnisse aus zwei Jahrzehnten zu einer Behörde geronnen sind, die nicht von heute auf morgen reformierbar ist. Auch ein Roland Jahn kann keine Wunder bewirken. Was er in den wenigen Monaten seiner Amtszeit bewegt hat, verdient großen Respekt. Denn es ist vor allem seinen mutigen Ausführungen geschuldet, dass frühere Stasi-Mitarbeiter in der Behörde nicht mehr beschäftigt werden dürfen. Eine solche Vorschrift vor 20 Jahren hätte der Aufarbeitung gut getan und den Betroffenen vieles erspart. Wenn jetzt ein Neuanfang in der Bundesbehörde gemacht wird, dann scheint es sinnvoll, sich mit der Vergan-genheit auseinanderzusetzen. Das haben – mit durchaus unterschiedlichem Erfolg – in den letzten Jahren auch andere Bundesbehörden und -ministe-rien getan. Ich denke an das Auswärtige Amt, das Bundeskriminalamt und verschiedene VerfassungsschutzBehörden. Die Justiz tut das übrigens schon seit über einem Vierteljahrhundert – auch angetrieben durch die DDR-Braunbuch-Kampagnen, die hier im dialektischen Sinne positiv wirksam geworden sind. Es gibt aber auch Negativbeispiele wie den Bun-desnachrichtendienst, der sich mit Aktenvernichtungen wie David Gill 1990 in der Normannenstraße über Recht und Gesetz erhebt. Über die Archivwürdigkeit von Unterlagen hat nämlich nicht der BND, sondern allein das Bundesarchiv zu entscheiden. Eine kritische Aufarbeitung der Geschichte der Stasi-Unterlagen-Behörde macht durchaus Sinn. Externe Historiker und Juristen könnten die Fehler und Versäumnisse der ersten beiden Jahrzehnte aufzeigen. Daraus ließen sich Schlüsse für die künftige Arbeit der Bundesbehörde ziehen. Diese Behörde wird übrigens nach den Erfahrungen mit der NS-Vergangenheit noch lange bestehen bleiben. Denn viele Betroffene klären ihre persönlichen Schicksale erst nach dem Ausscheiden aus dem Berufsleben. Wer also am Ende der DDR 20 Jahre alt war, wird möglicherweise erst 2040 in seine Akten schauen wollen. Diese Akteneinsicht kann aber ein reguläres Archiv nicht bewerkstelligen. Also wird es die Bundesbehörde sinnvollerweise bis dahin geben müssen. Vieles bleibt zu tun: So muss endlich der genaue Umfang der Aktenver-nichtungen offengelegt werden. Denn nur so kann verlässlich eingeschätzt werden, welche Quellenbasis heute noch zur Verfügung steht. Die Forschungsabteilung der Behörde hat sich um diese sozialgeschichtlich unverzichtbaren Erörterungen bisher herumgemogelt. Das ist aber historisch unredlich. Entsprechendes gilt für die Verzeichnung der vorhandenen Akten. Sie muss nach 20 Jahren zu einem Abschluss kommen. Und die Findmittel sind – wie in jedem Archiv – den Benutzern endlich zugänglich zu machen. Schließlich bleibt eine enge Zusammenarbeit mit dem Bun-desarchiv anzuraten. Dieses Archiv steht in der freiheitlichen Tradition des „freedom of information act“, was Herr Krüger sicher bestätigen wird. Als Amerikaner und Briten vor 50 Jahren ihre erbeuteten NS-Akten abgaben, machten Sie zur Auflage, sie nicht zu sperren. Daran hat sich das Bundesarchiv gehalten. Es genießt archivfachlich einen ausgezeichneten Ruf. Und in der Mitte unseres Jahr-hunderts wird es auch die Stasi-Unterlagen über-nehmen. Es macht daher Sinn, die Fachkompetenz des Bundesarchivs schon heute zu nutzen. Denn es darf nicht sein, dass jede Außenstelle der BStU sozusagen ihre eigenen Verzeichnungskriterien entwickelt und umsetzt. Freiheit ist so wichtig wie die Luft zum Atmen. Das gilt auch im Archiv, und zwar gerade für die Stasi-Akten, selbst wenn dem die Staats-räson entgegensteht. Gerade weil die Vergötzung des Staates wieder einmal behör-denmäßig um sich greift, halte ich es mit Gustav Heinemann, der einmal gesagt hat: „Ich liebe nicht den Staat, sondern meine Frau.“
Veröffentlicht in Uncategorized | 2 Kommentare 2 Antworten – 19. Dezember 2015 um 3:23 nachmittags | AntwortHeinz Kuttnik [image: Inline-Bild 1] Da kanst Du ja auch Dein Plakat aufstellen bzw. tragen wenn Du da hingehst. Der Treffplatz ist gegenüber dem Hotel wenn man zum Waschintonplatz rausgeht dann nach rechts gehen zur Kreuzung da treffen sich mehr mit Fahnen unter anderen die Nationalfahne. Die “Gegendemo bleibt eher gegenüber den Eingangsbereich vom Bahnhof. Diese haben auch Fahnen aber die der Antifa und ähnliche Staatsfeindlichen Scheiß, nur merkwürdig das diese nicht verboten werden. Sind sogar mit Steuergelder bezahlte Schreihälse. Bekommen 25 Euro für deren Auftritten. Wird sogar von den etablierten Parteien nicht nur unterstützt um gegen den Artikel 5 GG aufzutreten. Diktatur vom feinsten. Das ist die neue Art der SA von der NSDAP. Und sind angebliche Feinde ihrer eigenen Politik. Merkels Ungeziefer ist der richtige Name dieses Lumpenpacks. Als Journalist kann ich da nicht mitmachen und nur als Beobachter sein.
HKB Gefällt mir – 19. Dezember 2015 um 5:08 nachmittags | Antwortstasifolteropferadamlauks
Heinz ! Nach dem ich Papier reden sah und den Artikel von Beleites gelesen habe gehe ich nirgendwo mehr hin. WIR Deitsche verdienen die Regierung die wir haben… Gauck, Dr. Geiger, Merkel de Maiziere und Konsorten… Gefällt mir Comments RSS Kommentar verfassen Gib hier Deinen Kommentar ein … Archive Februar 2016 (1) Januar 2016 (8) Dezember 2015 (14) November 2015 (9) Oktober 2015 (6) September 2015 (8) August 2015 (12) Juli 2015 (11) Juni 2015 (7) Mai 2015 (8) April 2015 (7) März 2015 (11) Februar 2015 (12) Januar 2015 (4) Dezember 2014 (8) November 2014 (10) Oktober 2014 (13) September 2014 (9) August 2014 (7) Juli 2014 (7) Juni 2014 (19) Mai 2014 (15) April 2014 (11) März 2014 (9) Februar 2014 (13) Januar 2014 (7) Dezember 2013 (8) November 2013 (16) Oktober 2013 (17) September 2013 (10) August 2013 (9) Juli 2013 (8) Juni 2013 (17) Mai 2013 (17) April 2013 (23) März 2013 (32) Februar 2013 (14) Januar 2013 (11) Dezember 2012 (7) November 2012 (6) Oktober 2012 (14) September 2012 (2) Juli 2012 (11) Juni 2012 (19) Mai 2012 (12) April 2012 (6) März 2012 (14) Februar 2012 (10) Januar 2012 (8) Dezember 2011 (8) November 2011 (13) Oktober 2011 (4) September 2011 (8) August 2011 (18) Juli 2011 (7) Juni 2011 (3) Mai 2011 (15) April 2011 (14) März 2011 (38) Februar 2011 (24) Januar 2011 (6) November 2010 (2) Juni 2010 (1) Januar 2010 (1) November 2009 (1) Kategorien „DDR – Freundschaft“ (2) „Kirche im Sozialismus“ (23) „Salon“ (1) 18. 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About: Victim of torture and Violence, Political Prisoner since 7.6.83 – and Victim of physical and medical Torture by IMS-DOCTORS on The Order off GDR security police in Prison- and Civilhospital in Berlin-Buch and CharitehospitalBerlin .