Generalsstaatsanwältin Margarete Koppers als Selbststellerin – verteidigt Deutsch-land vor der seit 28 Jahren fälligen Rehabilitierung des politisch-operativen Urteils gegen Adam Lauks vom 26.4.1983 BS 10/83; 241 – 73-82 am Stadtgericht Berlin Mitte unter der Regie des späteren GenStA der DDR Günter Wendland – wegen Rechtsbeugung am 5.12.1989 vom MfS zurückgetreten worden, und unter Vorsitz des hörigen Richter Dr. Kopatz.
JURA novit curia ! (???) Ich stelle diese Berhauptung in Frage bezogen auf die Rechtsstaatlichkeit und Rechtsschaffenheit der GenStA Berlin II, Generalstaatsan-wältin Margarete Koppers, LG Berlin- Strafkam-mer 551, VG 1 K und OVG 12 N. Stinkt in der gesamtdeutschen Justiz der Fisch auch vom Kopf oder hat sich seit Freisler und Globke darin kaum was geändert?!?
JURA NOVIT CURIA – heist das (Land)Gericht kennt die Rechtsätze, somit ist davon auszugehen, dass die Generalstaatsanwältun Margarete Koppers und Ihre hörige Mitarbeiterin OStA Schmitz-Dörner und OStA Nielsen , sowie OStA Lorke ( Zitat an seiner Tür: „Ich bin so nahe dran, dass es mir schon schlecht wird ) und OStA Reichelt, so wie die Richter Heinatz und Rosenthal und Richterin Frau Erdman ud aber auch die Präsidentin des LG Frau Nieradzik, alle die zur strafrewchtlichen Ermittlungspflicht im Bilde sein düprften? Wenn nicht hier für die genannten zur Kenntnissnahmen und um Abzugleichen ob sie sich bei vorgetragenen Anliegen des STASI-Folteropfers und Opfer der politischen Verurteilung in der DDR Adam Lauks daran gestützt hatten, oder einfach die Vorgaben aus der Politik und Kabinett befolgen mußten nach dem Motto Begehl ist Befehl!







Wie die verbrüderten Geheimdienstler der BStU und die Generalstaatsanwältin Koppers sich ins Zeug legten um den dritten Rehabilitierunsantrag – Aufhebung des politisch-operativen Urteils der DDR- STASI-Justiz vom 26.4.83 auszuhebeln, zurück-zuweisen. Nur bei den Geheimdienstlern und Verbrechern zu findende kriminelle Energie ist im Falle von ASdam Lauks seit 1991 ist beeindruckend und stellt den Wegfall von Gewaltenteilung im Rechtsstaat alös ob es sich eigentlich um einen RechtSStaat handeln würde.
Nach dem ersten Kassationsantrag 552 Kass. 145 – 4 Js 601/92 ; ersten Rehabilitie-rungsantrag 552 Rh/92 – 4 Js 601.92 und darauffolgenden zweiten Rehabilitier-ungsantrag 551 Rh 379/06 – 3 Js 448.06 alle zurückgewiesen, richtete beim Drittan-trag 551 Rh 218/15 ausgerechnet der Richter-Terminator Rosenthal erstmalig ein Ersuchen an die BStU. Anstatt, wie sich gehört ( meine Akte ) aus dem Behördenvorgang 1488/92Z ( 10501 Akten ) anzufordern, beschränkte er sein Ersuchen auf die Verfahrensakte des politisch-operativen Prozesses BS 10/83; 241 – 73-82 am Stadtgericht Berlin Mitte DDR vom 26.4.1983, wohl wissend, dass sich ein Satz dieser Gerichtsakte im Archiv der Staatsanwaltschaft im Westhafen befindet, allerdings nicht die Originaklakte, die nach der Urteilsverkündung wie bei politi-schen Prozessen üblich für das MfS Oberst Fritz Arnd Augustin von der Spionageab-wehr an sich gezogen hatte.
In der Antwort der BStU auf meinen Antrag auf Akteneinsicht nach dem Informa-tionsfreiheitsgesetz ( IFG ) vom 5.3.2018 erhielt ich am 16.4.2019 das folgende Schreiben. Die 423 Kopien die BStU ersatzweise für nicht vorhandene Gerichtsakte dem Landgericht angeboten hatte, geschwärzt und anonymisiert und nach begangener massiven Urkundenunterdrückung tendenziös und benuntiatorisch zusam,mengfestellt wurden – binnen 7 Monate- waren leider nicht dabei.



Google nach:
552 Kass. 145 – 4 Js 601/92 ; 552 Rh/92 – 4 Js 601.92 ; 551 Rh 379/06 – 3 Js 448.06

Beweise für den politisch-operativen Charaktere der damaligen Verurteilung lagen in der Akte des Generalstaatsanwalts Joseph Streit und des Obersten Gerichtes der DDR – di fast vollständig im Bundesarchiv ungeschwärzt im Original eingesehen und kopiert werden konnten. HIER:
http://adamlauks.de/wp-content/uploads/adams_pdf/Standpunkt-zu-Lauks-POLITISCH.pdf
http://adamlauks.de/wp-content/uploads/adams_pdf/Standpunkt-zu-Lauks-POLITISCH-2.pdf
Bei der Akteneinsicht sagte die damals noch Person meines Vertrauens und beinahe Freund der Mitarbeiter des Landersbeauftragten Berlin Dr.Klaus Bästlein: „Adam Du brauchst keine weitere Akte aus der BStU – Deine Rehabilitierung liegt hier; wenn es der Landgericht nicht tut dann das Bundesverfassungsgeriocht. Den Dr. Klaus Bästlein kennt man als EDxperten für die STASI-Unterlagen.
Mit dem Schreiben vom 11.12.2017 mußte die Richterin Dr. Tari die BStU ermah-nen. Den Empfang des Ersuchens fanden die Geheimdienstler der BStU nicht mal bestätigungswert; weil die sich über dem Landgericht stehend fühlen. Das Mindeste wäre das Gericht über diue Eröffnungv eines Behördenvorganges 9630/17Z in Kenntnis zu setzen. Ignoranz, Wichtigtuerei und Machdemonstration der Justiz gegenüber.

Auch ich richtete am 15.12.2017 ein Schreiben an die verbrüderten Geheimdienste des BStU

Das dreckige Spiel führt die weiterhin BND Dame Jutta Probst, die bis dahion noch nicht alle 10501 Akte durchgelesen hatte um daraus den Auszug- 423 Akten- dem LG später „ersatzweise“ für Verfahrensakte anzubieten, Dass s i e dbabei die massive Urkundenunterdrückung wissentlich beging, wird sie später abstreiten und die Tiele und Bayer werden lügen müssen, die Akte zusammengestellt und gelesen zu haben. SO LOOFT ET bei verbrüderten Geheimdiensten der BStU unter der Leitung eines ehemaligen ausgezeichneten Bereitschaftspolizisten der VOPO´s, der sich so sicher im Sattel wähnt, dass er5 einer Person gegenüber regelrecht geprahlt hatte, SEINER STASI AKTE SELBST GEFÄLSCHT ZU HABEN. DA war längst vor dem Mauerfall zusammengewachsen was zusammen gehört, nämlich die Verbrecher beider Deutschen Staaten.
Auf mein folgendes Schreiben befiehlt BND Dame Jutta Probst „Eine Antwort ist nicht erforderlich.“





„Nach bisherigem Erkenntnisstand liegen keine Verfahrensakte zum gesuchten Urteil vor.“ läßt die BND Dame Jutta Probst die SB Elke Beye5r das Landgericht berlügen.
Die Probst wie gedrückt, weil die Originale die sie hätte dem LG zur Verfügung stellen müssen, liegen seit 207am Oberverwaltungsgericht OVG 12 N 51.17 wo man seit 2 Jahren auf Entscheidung über meine Nichtzulassungsbeschwerde wartet.










In meiner E-mail vom 09.04.2018 steht unübersehbar wenn auch klein gedrückt:
„Ihre Lügen an das Landgericht Berlin vom 23.01.18 betr. 551 %h 218/15 die 423 BVlatt Kopien. WER genau hat die Akte MfS AKK 14236/85 und auf WESSEN Befehl ausgedünnt? Sollte dabei verschleiert werden, dass in den (unterdrückten ) Beobachtungsprotokollen keine gerichtlich verwertbare Beweise zu finden sind( waren ), bzwdass die auf der Jagd nach „Merkur“ beteiligten Elite Hauptabteilungen trotz Beobachtungen rund um die Uhr, nicht in der Lage waren seit 8.Oktopber 81 bis 19.Mai 82 Adam Lauks auf frischer Tat zu stellen?
WER hat die ( 423) Akte aus 10501 ausgesucht und die dem Landgericht (ersatzw-eise) zur Verfügung ( unaufgefordert ) vorgelegt?
Roland Jahn, ist das in DEINEM Auftrag geschehen?“
Adam Lauks


















