Es war einmal ein Rechtsstaat….

VOLLMACHT an den RA Dr. Friedrichh Wolff vom 12.3.84 wurde vom MfS beschlagnahmt und nicht ( auch ) an den Honeckers Strafverteidiger weitergeleitet.
Erst nach dem Eingang des Antwortschreibens des Generalbundesanwalts vom 22.04.92 reichte ich meinen Kassationsantrag beim Landgericht Berlin ein am 30.4.82 ein der erst am 12.08.92 erfasst wurde.

Hiermit beantrage ich die Kassation des Verfahrens 241-73-82 vom 2.;22. und 26.4.83 beim Stadtgericht Bellin – Littenstrasse -DDR. Kassation brantrage ich fast 10 Jahre nach meiner Verhaftung am 19.5.1982 und berufe mich auf damaligen Antrag des Verteidigers, RA vDr.Friedrich Woilff, der ohne meines Antrages,(!) einen Freispruch verlangte. ( Mangels an Beweisen )

Demnächst wird auch eine Strafanzeige gegen die Angehörigen der MED-Dienste des MdI sowie Ärzte der Krankenhäuser Bln-Buch und Charite, sowie Stasischergen die sich an psycvhischen und physischen Folterungen beteiligt hatten mit dem Ziel mich in den Selbstmord zu treiben und später auch zum Skalpell griffen. ( erfolgen ) Googeln nach 76 Js 1792/93 – vollständiges Ermitt-lungsverfahren.

Ich fügte dem Landgericht das Antwortschreiben des SONDERBEAUFTRAGTEN DER BUNDESREGIERUNG für die personenbezogenen Unterlagen des ehemaligen Staatssicherheitsdienstes ( der DDR – MfS ) Joachim Gauck
Ein weiteres Dokument aus dem Bundesarchiv Abteilung Potsdam vom 19.3.1992 fügte ich auch dem Landgericht zu, das sich offensichtlich nicht einmal die Mühe gemacht hatte die darin erwähnte angelegte Karteikarte aus dem Bestand P – 3 Generalstaatsanwalt der DDR, was eine Ignoranz des Bundesarchivs darstellt, genau wie die Tatsache dass man sich auch die Akte des SONDERBEAUFTRAGTEN DER BUNDESREGIERUNG für die personenbezogenen Unterlagen des ehemaligen Staatssicherheitsdienstes nicht als Augenscheinobjekte kommen ließ, die zu meiner Person dort lagerten und noch lagern – 10501 Seite. Daran mag die von der Regierung Modrows ausgerufene SONDERSITUA-TION und durch den Einigungsvertrag eingeschränkte Überprüfung des angegriffenen Urteils (?!?) bzw. eingeschränkter Zugang zu den Akten schuld sein?
Als man sich später für die juristische Aufarbeitung des DDR Unrechts nach den StGB der DDR entscheiden musste, wurden Gerichte angeleitet bei solchen Fällen die STASI-Akte anzufordern. DAZU wurde diese Behörde ursprünglich auch ins Leben gerufen: um die Zuarbeit zur juristischen Aufarbeitung des DDR Unrechts zu gewehrleisten. Warum man im Falle des Adam Lauks bis heute darauf verzichtet hatte ist nur mit einer Vorgabe aus der Politik, ja Kanzleramt erklärbar.
Wenn die im Kassationsverfahren die Überprüfung des angegriffenen Urteils durch den Einigungsvertrag eingeschränkt war , wie konnte man überhaupt einen Beschluß fassen ? – Für mich bleibt das nicht nachvollziehbar. Somit besteht der Verdacht dass die Ablehnung des Antrages von OBEN, bzw. aus den Reihen der verbrüderten Geheimdienste kam.
Ich vermute dass dieser Entscheidung eine politische war die als Hintergrund den Einsatz der Kohlregierung bei der Zerschlagung Jugoslawiens haben könnte. Wie soll man dann einen ( damals noch ) Jugoslawen dann rehabilitieren und wegen so offensichtlicher poli-tischen Verurteilung durch die STASI-Justiz entschädigen, seinen Berufsschadenausgleich erstatten?!? Daran scheitert die verbrüderte Justiz und die wohlgepriesene Rechtsstaat-lichkeit der Bundesrepublik Deutschland auch bei allen anschließenden Anzeigen des Adam Lauks im Kampf um die Wiederherstellung seiner Würde als Mensch die das MfS fast drei einhalb Jahre buchstöblich mit Füßen zertreten hatte und dabei auch nicht die Übergriffe der IMS Ärzte und Folterknechte gescheit hatte.




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So einfach ist die Lüge der BND Dame Probst zu entlarven und sie als Lügnerin und Urkundenunterdrückerin auf Befehl zu überführen.

Was braucht der Generalbundesanwalt noch um gegen Roland Jahn und BStU kraft seines Amtes und Gesetzes vorzugehen ? Die Genehmigung der Kanzlerin oder der Geheimdienste?