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Operativ Vorgang „Merkur“ Kassation 552 Kass. 145/92

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Kassationsantrag vom 30.4.92 an das Landgericht Berlin Blatt 1

Landgericht Berlin Turmstr. 91     Berlin d. 30.4.92  Adam Lauks 1150 Berlin Hellersdorf

betr.  Kassationsantrag

Hiermit beantrage ich die Kassation des Verfahrens 241-73-82 vom 21.;22. und 26.4.83 beim Stadtgericht Berlin-Littenstrasse – DDR

 

Kassation beantrage ich fast 10 Jahre nach meiner Verhaftung am 19.5.1982 und berufe mich auf den damaligen Antrag des Verteidigers Dr. Friedrich Wolff, der ohne meines Antrages, (!) einen Freispruch verlangte. Die anderen am Prozess beteiligten Juristen, Staatsanwälte Voigt und Frau Rosenbaum sowie ( Richter*) Dr. Kopatz folgten dem Befehl der Staatssicherheit und verhängten eine Strafe die sich später als Anfang ( Bestandteil *) eines Zersetzungsvorganges herausstellen sollte.

Trotz des Antrages des Verteidigers, beantrage ich die teilweise Aufhebung des Urteiles die unter Anwendung der  ( auch damals) bgeltenden Gesetze unter vHinzuziehung des RA  Wolff und Vernehmers Ehlert sowie meiner Berufung aus dem Krankenhaus Buch, wo ich zur dringenden Operation bereits vor der Verhandlung als dringend angeordnet wurde, zweck´s Revision eines Operationsfehlgriffes im Haftkrankenhaus Meusdorf bei Leipzig im September 82 ( 16.9.82 * )

Zur Kenntnisnahme: Ein Verfahren gegen diue am Verfahren beteiligten Juristen und Oberste Geriocht der DDR ist beim Landgericht Berlin wegen Rechtsbeugung anhängig. Der Antrag liegt beim Staatsanwalt Wittkowski.

Demnächst wird auch eine Strafanzeige gegen die Angehörigen der MED-Dienste des MdI sowie Ärzte der Krankenhäuser Bln-Buch und Charite sowie Stasischergen die sich an pssychschen und physischen Folterungen beteiligt hatten mit dem Ziel mich in den Selbstmord zu treiben und später auch zum Skalpell griffen.

Die letzten Zeilen sollen Sie nicht beeinflussen bei der Fällung eines gerechten Urteils im oben angeführten ( angestrebten * ) Prozess.

Evtl.Unterlagen der Gauckbehörde werden die Motwendigkeit des zu Unrecht ausgesprochenen Urteils evtl. klären und der Schreibtischtäter der Stasi handelte im auftrag der ganz oben angesiedelten Offiziere ( des MfS*).

In Erwartung eines Geschäftszeichens und einer Vorlöadung verbleibe ic

Hochachtungsvoll – Unterschrift: Lauks Adam

******

Senatsverwaltung für Justiz 22.4.1992

 


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