Gesendet: Dienstag, 05. Juni 2018 um 10:02 Uhr
Von: Lauksde@gmx.net
An: vorzimmer.pet3@bundestag.de
Betreff: PETITION 3-18-04-130-031345 für die Herausgabe der STASI-Akten und Prozessakte BS 10/83 241-73-82 des Adam Lauks
Von: Lauksde@gmx.net
An: vorzimmer.pet3@bundestag.de
Betreff: PETITION 3-18-04-130-031345 für die Herausgabe der STASI-Akten und Prozessakte BS 10/83 241-73-82 des Adam Lauks
Vorab per Email:
Dies ist mein letztes OFFENES Schreiben an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages in Sache PETITION 3-18-04-130-031345
Sehr geehrte Damen und Herren des Referats Pet 3,
Werter Vorsitzender des Petitionsausschusses,
Sehr geehrter Herr Marian Wendt,
Weniger verehrtze Frau Monika Grütters,
Als letzte Anlage der PETITION 3-18-04-130-031345 übersende ich Ihnen Beweise über die letzte und böseste
und 5. Urkundenunterdrückung und Aktenmanipulation der der BStU vom 23.1.2018, diesmal dem Landgericht
Berlin gegenüber, mit einem einzigen Zweck die dort fällige strafrechtliche Rehabilitiewrung des politischen gefällten
Urteils das Stadtbezirksgericht Berlin-Mitte am 26.4.1983 nach einem politisch operativen Vorgang der STASI zu
verhindern, auszubremsen.
Auf das Ersuchen der Rehabilitierungskammer Berlin DDR nach den Verfahrensakten BS 10/83 241-73-82 des
Adam Lauks Anlage 1 machte sich Frau Jutta Probst an die 10501 auf meinen Namen angelegten Akte des MfS ran,
um nach fast 7 Monaten dem Landgericht Berln die hier als Anlage 2 dreiseitige falsche Mitteilung zu erarbeiten,
mit der Absicht den politischen Charakter der Verurteilung zu verschleiern, bzw. die zwingende Rehabilitierung
auszubremsen, zu verhindern.
Dass es sich 1983 um eine politische Verurteilung handelte sagen die zwei Schreiben des Generalbundesanwalts
aus den Jahren 1992 und 2006 deutlich aus Anlage 3 und noch deutlicher geht es aus der Akte des Generalstaatsan-
walts der DDR aus dem Bundesarchiv DP3/ Archivnummer 3604, die ich Ihnen im folgenden Content vorab präsen-
tiere als Anlage 4: http://adamlauks.de/wp-content/uploads/adams_pdf/Standpunkt-zu-Lauks-POLITISCH.pdf
Als Anlage 5 dieses Schreibens ( im Anhang) sehen Sie mein Schreiben an die Präsidentin des Landgerichtes Berlin
aus dem auch dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages aber auch dem BKM und allen iunteressierenden
Behörden und Ämtern ersichtlich sein muss – weil mit Blau hervorgehoben – WAS die Jutta Probst unter Mißbrauch
ihrer Mitarbeiterinen Elke Beyer und Sabine Thiele als ersatzweisen Angebot für die angeblich nicht vorhandene Ver-
fahrensakte verfasst und rausgeschickt hatte unter groben Verletzung des Stasiunterlagengesetzes!
Im Gleichen Schreiben mit Rot gedruckt sind die Akte die auf meinen Namen angelegt wurden und mich als Opfer
und Betroffenen und auch als Objekt „Merkur“ betreffen, die Jutta Probst gezielt unterdrückt hatte.
Beweis dass meine Verfahrensakte aus 1983 der Behördenleitung bereits am 17.1.1994 als vorliegend gemeldet wurden
können Sie den Blättern 83 und 84 meiner Akteneinsicht selbst entnehmen 001488/92Z auch ohne Deutung der verbrü-
derten Geheimdienstler vom Scxhlage Harald Both oder seiner Nachfolgerin Jutta Probst.Anlage 6.
Die komplette Akte in Papierform liegt bei der Akte am Landgericht 551 Reha 218/15.
Dass der Petitionsausschuss unter der Leitung der SED > PdS > LINKE Genn. Kersten Steinke alles getan hatte, um meine Eingaben vom 28.3.2013 und vom 13.2.2015 zu unterdrücken, die die Urkun-denunterdrückungen des Joachim Gauck auf das Ersuchen des Polizeipräsidfenten in Berlin betrafen und 2015 vier weitere Urkundenunterdrückungen der Jahn Behörde, auf Tageslicht forderte, dient dieser Einrichtung zu Ehre.
Dieser neuste Beweis für die Urkundenunterdrückung des Roland Jahns dürfte Beweis genug sein, dass es sich womöglich um die Befolgung einer Weisung die aus dem Kabinett Kohl- Merkel-Schäuble han-deln könnte und von der Kanzlerin persönlich abgesegnet wurde, zumal Sie persönlich um die Belange der beiden Petitionen informiert wurde und Bescheid wusste, genauso um die zwei ausgebremsten Ermittlungsverfahren wegen Mord an Ursula alias Jurek Krafczyk und an Maria und Patricia Neumann, worüber auch der Minister Maas und Minister Gemkow informiert wurden. Den leitenden Staatsanwälten und der LKA113 wurde regelrecht verboten die Ermittlungen weiter zu führen.
Die BStU hatte zu keinem der beiden Ermittlungsverfahren eine Akte der Opfer, der Täter oder der Zeugen herausgegeben.(?)
Was Kanzlerin über Machenschaften und Plünderungen der Staatskasse gewußt hat, geht mir am After vorbei, aber dass Sie HIERÜBER im Bilde war, mit Altmeier zusammen, kann sie nicht abstreiten:
Wie man sieht die verbrüderten Geheimdienste sind nicht nur in der Lage die Rehabilitierung eines politischen Prozesses auszubremsen durch Aktenmanipulation und Urkundenunterdrüpckung und Denunziation, sondern decken, mit oder ohne Wissen oder Genehmigung der Kanzlerin und des Kabinetts sogar Mörder aus niedrigsten Beweggrün-den und zahlen ihre gute Rente bis an´s Lebensende.
Dem Petitionsausschuss und allen interessierenden Behörden, Ministerien und Ämtern zur Kenntnisnahme:
Der Ehemalige Leiter der Gauck Behörde Joachgim Gauck verlangte vom Roland Jahn die Vernichtung von
internen Unterlagen über die Führung von Behördenvorgängen der Akteneinsicht und Vorkommnisse in der
Gauck Behörde aus der Zeit der Gauckschen absolutistischen Herrschaft 1990 – 2000 alles bis zum Inkraft-
treten des Informationsfreiheitsgesetzes 2006.
Der hörige ehemalige VOPO Roland Jahn ist bereit der Weisung von Gauck nachzukommen. Er stießt dabei auf Widerstand des neuen Landesbeauftragten für die Aufarbeitung von Stasiunterlagen To´m Selo. Es entbrannte ein kesselflkickerartiger Streit um die von Gauck so begehrte ( warum wohl ) Aktenvernichtung ... zwischen den beiden Schwagern?!?
Mit anghemessener Hochachtung
Adam Lauks
ungesühntes Folteropfer der STASI