Wenn man bedenkt weswegen Bundespräsident Christian Wulff entwürdigend aus dem Amt gejagt wurde – es war ein Operativer Vorgang der Zersetzung des MfS wie er in der Richtlinie !/76 des Minister Erich Mielke ztu finden ist.
Man vergleiche das mit den Verbrechen des Leiters der Gauck Behörde in den Jahren 1990 – 200 Pastor Joachim Gauck – dem 11. Bundespräsidenten von Deutschland.
Ich wandte mich mit einer E-Mail an den Bundestagspräsidenten Lammert am 28.März 2013, auf beide E-Mailadressen im Deutschen Bundestag und bat ihn um Unterstützung. Was daraus oder damit gemacht wurde legt Zeugnis ab von ungemeinen kriminellen Energie im Petitionsausschuss des Bundestages Teferat Pet 4 mit der dieser Angriff auf unsere freiheitliche parlamentarische Demokratie und gegen das Amt und Ansehen des Bundestagspräsidenten Prof.Dr. Norbert Lammert geführt wurde- hier sind die Beweise über die konzentrierte Aktion der STASI und ihrer Seilschaften auf höchster Regierungsebene Deutschlands:

Blatt 196:Sehr geehrter Her Lauks , vielen Dank für Ihr schreiben vom 12.März 2013 mit dem Sie in einem zur Anzeige gebrachtem Strafverfahren die Ermittlungsarbeit ( 76 Js 1792/93 ) derStaatsanwaltschaft II Berlin beanstanden.

Bundestagspräsident Dr. Lammert leitet nach der Durchsicht die Petition wegen Strafvereitelung im Amt der Gaucks Behörde zum Nachteil des Folteropfer der STASI Adam Lauks in den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages

Die Petition des Präsidenten Dr. Lammert wird vom Anfang an absichtlich falsch überschrieben und wird kein Aktenzeichen zugewiesen bekommen, ergo als solche nicht aktenkundig gemacht werden! – bis heute nicht !?? Manipulation-Unterdrückung – Verschleierung, wie die im Buche steh
Oberamtsrat Dierig macht das was er macht nicht zum ersten Male. Er bestätigt zwar am 24.April 2013 den Eingang des Ihm am 4.4.2013 zugeleiteten Schreibens an den und durch den Bundestagspräsidenten mit dem 280-seitigen Aktenkonvolut mit Kopien des Ermittlungsverfahrens 76 Js 1792/93 und 272 Js 2215/11,überschreibt den Inhalt der Eingabe absichtlich verschleiernd mit Straftaten gegen das Leben(?) und legt die Eingabe unter dem Aktenzeichen einer im Jahre 2012 bereits negativ entschiedenen Petition Pet 4-17-07-4513-037232 in der sich tatsächlich um FOLTER IM AMT gehandelt hatte, in dem er der erledigten Petition nur einen kleinen buchstaben a hinzufügte: Pet 4-17-07-4513-037232a. Wie man aus seinem Schrei-ben sieht, war damit die Eingabe bereits entschieden und ad Akta gelegt. Auf wessen Weisung handelte der Verwal-tungsangestelter Oberamtsrat Wolfgang Dierig! Auf Weisung/Befehl der Leiterin des Referats Pet 4, oder der Vorsitzen-den des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages Frau Kersten Steinke ( ehem SED )!?

Nachricht über den Eingang der Petition aus dem Amt des Bundestagspräsidenten Prof.Dr. Lammert – vom 2.4.13 über den Direktor des Bundestages vom 2.04. 2013.
“Ich kann nur auf mein Schreiben vom 3.Juli 2012 verweisen. “
Die völlig neue Petition die vomBundestagspräsidenten zugeleitet wurde hat mit dem Titel einer alten Petition wo es um den Antrag des § Folter ins Strafgesetzbuch ging -“Straftaten gegen das Leben” NICHTS zu tun.Trotzdem wird sie dort druntergemischt nohne gesonderten (versprochenen!?) Aktenzeichen. So wurde die Petition des Bundestagspräsidenten NICHT AKTENKUNDIG und blieb liegen bis 9.9.2013 !??
Nach der Belehrung urteilend ging Wolfgang Dierig davon aus dass er an einen Verdummten schreibt !?

Blatt 198: Es wurde eindeutig klar gestellt dass es bei der Petition nicht um die Straftaten gegen das Leben und wurde ein versprochenes Aktenzeichen für Strafvereitelung im Amt moniert

Die bschrecklichste Waffe gegen Verleumdung und Lüge ist DIE WAHRHEIT – MEINE WAHRHEIT Herr Dierig !

Bezug Ihr Schreiben vom 24.April 2013
Betreff: Vom Bundestagspräsidenten Ihnen zugeleitetes Schreiben zur wohlwollenden Prüfung der angezeigten Strafvereitelung im Amt seitens des Sonderbeauftragten der Bundesregierung (Joachim Gauck ) im Ermittlungsverfahren 76 Js 1792/93 aus dem Jahre 1994, auf ihre Rechtsstaatlichkeit, trotz der eingetretenen Verjährung

Blatt 201: Auf (m)einen Offenen Brief an den Bundespräsidenten Gauck, per Einschreiben zugesandt, wird es keine Antwort oder Stellungnahme geben. Nicht weil sich der Bundespräsident sich so weit nicht herablassen wird, einem Folteropfer des MfS zu antworten, sondern weil er Schuld im Bezug auf die Tausende von Opfern der mittleren und schweren STAZI-Verbrechen geladen hatte in dem er die Täter schützte. Sein Schweigen ist die beste Schuldbekenntnis die es für Opfergeben kann.

Blatt 203: Sehr geehrter Herr Dierig !
Es ist wieder viel Zeit ins Land gegangen, nach dem Telephonat mit Ihrer Mitarbeiterin, Frau Liebig di mir freundlicherweise mitgeteilt hatte, dass die Angelegenheit trotz Ihres Ablehnenden Schreibens vom 24.April 2013 jetzt doch in einem anderen ( welchen ) Dezernat des Petitionsausschusses gelandet sei und ich demnächst ein neues Geschäftszeichen für die Beschwerde /Petition über die Strafvereitelung im Amt des Sonderbeauftragten für personenbezogenen Unterlagen des MfS erhalten werde… Bis heute ist dies nicht passier – die Akte verschwand und erhielt nie den richtigen Titel und eigenes AZ – wurde somit nicht als solche aktenkundig!??

Blatt 203: Der einzige Gremium der sich der Strafvereitelung im Amt der Staatsanwaltschaft II 1982-1985 angenommen hatte und ihn im April 2013 tatsächlich auf die Tagesordnung setzte war Der Petitionsausschuss des Abgeordnetenhauses von Berlin

Blatt 204: Auf einen offenen Brief an den Bundespräsidenten Gauck, per Einschreiben zugesandt, wird es keine Antwort oder Stellungnahme geben. Nicht weil sich der Bundespräsident so weit nicht herablassen wird, einem Folter des MfS zu antworten, sondern weil er Schuld im Bezug auf Tausende von Opfern der mittleren und schweren STASI-Verbrechen geladen hatte, in dem er die Täter schützte. Sein Schweigen ist die beste Svchuldbekenntnis, die es für die Opfer geben kann.

Bundestagspräsident Prof. Dr. Lammert leitet auch das Schreiben des Petitionsausschusses in Kopie in dem der Eingang der gleichen Petition /Akte 76 Js 1792/93 aus dem Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe bestätigt wird. Natürlich leitet Dierig das Schreiben dem Titel Straftaten gegen das Leben zu und nicht existierendem AZ und auch diese Petition wird nicht als SOLCHE aktenkundig ! Was am 3.Juli 2012 bescheden ist kann für die Akte,die ich erst Im Januar 2013 in der Hand habe, niemals gelten ! Bundetagspräsident blickt JETZT durch was im Petitionsausschuss auch mit SEINER Petition(meiner Eingabe/Beschwerde über Urkundenunterdrückung des Joachim Gauck ) abgeht…
Aus meinem Schreiben an den Petitionsausschuss vom 17.Juni 2013 dass bereits am 20.6.2013 bei OAR Wofgang Dierig eunging ( siehe oben!) geht eindeutig hervor WORUM es sich handelt. Auch nach dem Eingang der weiteren Petition/ Beschwerde aus dem Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe dent OAR Wolfgang Dierig nicht daran die Sache in den Petitionsausschuss dee Vorsitzenden Kersten Steinke die Akten vorzulegen. Unterdrückung und Verschleierung wie die im Buche steht.
Die Eingabe und damit zusammenhängende Korrespondenz mit dem Bundestagspräsidenten Prof.Dr.Lammert, BKM – Staatsminister Neumann und Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages wurde in zwei Faxe an die Jahn Behörde übermittelt, mein Anschreiben an den Staatssekräter Bernd Neumann separat auf 4 Seiten – wie das in der Kennung des Absenders sehen kann. Der Rest – 48 übermittelten Seiten erhielten ALLES eonschließlich die 4 Blätter der von Joachim Gauck unterdrückten Akte MfS HA VII/8 ZMA Nr.577/85 die ich erst im Jahre 2007 zum ersten Mal als Kopie zugesandt bekam, obwohl Gauck die schon am 11.4.1994 auf dem Tisch hatte (!??)

Anlage 2 : BKM faxt an den BStU OFFENEN BRIEF AN DEN STAATSMINISTER Nweumann – beerbt durch Prof. Dr. Monika Grütters

Beschwerde über die Strafvereitelung im Amt des Sonderbeauftragten der Bundesregierung für personenbezogenen Unterlagen des MfS im Falle des Folteropfers Adam Lauks und schwere Körperverletzung in Berlin – Rummelsburg, HKH Leipzig Meusdorf und Spezielle Strafvollzugsabteilung Waldheim – vwereitelte Zuarbeit zur juristischen Aufarbeitung der mittleren und schweren Verbrechen der STASI…

BKM Fax an den BStU:
Eine Stellungnahme wird gebraucht um Petition des Bundestagspräsidenten und des Ausschusses für Menschenrechte abzuschmettern

…Angeblicher Patientenverrat an MfS ist geradezu lächerlich, wenn man weiß das die IME ÄRZTE sich verpflichtet hatten auf Befehl der STAZIS a) falsche Diagnosen aufzustellen, b) als Höhepunkt der Zersetzung auch falsche medizinische Behandlung zu verordnen, selbst durchzuführen und auch die Hand mit dem Skalpell anzulegen. ” Ich verpflichte mich hiermit JEDEN Auftrag des MfS Mitarbeiter auszuführen.” IMS ” Nagel”
Um den treuen Lesern des Blogs und der vergauckelten und verdummten Deutschen Nation die wahre Rolle des Joachim Gauck und SEINER Gauck Behörde vor die Augen zu führen, verlinke ich zum erwähnten Gutachten vom Mai 2007 den Herr Staatsekretär Neuman anfertigen ließ – er wollte einfach vom MdI keine Katze im Sack in Betreuung nehmen. Was dabei rauskam stellte mann gleich unter Prädikat VERTRAULICH (!??) Warum? Wenn ihr das Gutachten gelesen habt werdet ihr begreifen dass der Kaden von Birthler spätestens nach der Erstellung des Gutachtens hätte geschlossen qwerden müssen wie jede Fastfood oder Dönerbude in der Dreck bei Sanitärkontrolle zum Vorschein kommt. WARUM das nicht passierte und warum keiner der Wahlfrauen und Wahlmänner von diesem Gutachten je erfuhr !? Sucht selber nach Antworten, bei Merkel und Gauck die wissen das mit Sicherheit!
Gauck/Birthler Behörde unter der Lupe der Wissenschaftler- Kanzlerin wollte über Gauck´s Umtriebe Klarheit schaffen!!? : Gutachten über Beschäftigung ehemaliger MfS Angehöriger in der BStU im Auftrag des Bundesministerium für Kultur und Medien – Mai 2007
Ich wandte mich am 18.8.2013 mit einem OFFENER BRIEF AN DEN PETITIONSAUSSCHUSS DES DEUTSCHEN BUNDESTAGES wie folgt:
Sehr geehrtev Damen und Herren!
Werter Herr Dierig und Frau Liebig
Werte Frau Kersten Steinke !( Vorsitzende – ehemalige SED )

Trotz dieser Anredeformel in meinem OFFENEN BRIEF vom 18.8.2013 will die Vorsitzende Steinke nichts gewußt haben. Handelte Dierig auf Befehl von !??? wem auch immer !??

Schweigen der Schafe und Schweigen der Lämmer im Deutschen Bundestag und seinen Ausschüssen !? Ehre und Dank gebührt dem Bundestagspräsidenten Prof. Dr. Lammert und dem Ausschuss f. Menschenrechte, die ihr Fahneneid als einzige nicht verletzt hatten in dieser Sache.
Und deswegen war die Überraschung groß, als das unerwartete Schreiben von Herrn Oberamtsrat Wolfgang Dierig eintraf !? Es wird mir darin mitgeteilt, dass Herr Wolfgang Dierig zu meinem Anligen zwischenzeitlich eine Prüfung eingeleitet hätte, die einige Zeit in Anspruch nehmen würde…(nanu!??)
Woher der Wind kam, der den OAR Wolfgang Dierig dazu gezwungen hatte wird sich uns nicht erschließen. Einen Druck, Weisung oder Befehl muss es gegeben haben, weil auch Innenausschuss und Rechtsausschuss und auch der gemischte Ausschuss Bundestag/Bundesrat inzwischen parallel im Bilde waren !?? Oder kam der Druck vom Staatssekretär Bernd Neumann, der darüber auch informiert wurde !? Jedenfalls hatte ich mich auf ein langes Warten vorbereitet gehabt, als zu meiner großen Überraschung das nächste Schreiben des OAR Dierig eintrudelte:

Es ist kaum vorstellbar das Dierig auf mein Schreiben vom 18.8.2013 diese zwischenzeitliche Prüfung eingeleitet hatte, bzw besser gesagt einleiten ließ. Jedenfalls muss er einen Rat/Weisung oder Befehl vor seinem Vorgesetzten ( War es die Ministerialrätin Britta Krägenow oder Vorsitzende Kersten Steinke persönlich!?) Jredenfalls lässt man nicht zwei gleich lautende Petitionen: des Bundestagspräsidenten Prof.Dr. Lammert (2.4.13)und aus dem Ausschuss für Menschenrechte (Juni 2013) nicht zufällig zur unkenntlichkeit unter falschen Ünberschrift ud gefaktem AZ monate lang liegen, um dann lediglich auf MEIN Schreiben” Prüfung einzuleiten”. Es war Druck hinterm Befehl zu genüge.
Dierig tritt in Aktion um seine so offensichtliche Urkunden- bzw. doppelte Petitionsunterdrückung nun ganz SORGFÄLTIG zu verschleiern, damit keine Einwändekommen, damit sie auch der Generalbundesanwalt a.D. Harald Range und auch nicht der Generalstaatsanwalt Rothe und schon gar nicht die Hauptgruppenleiterin der Staatsanwaltschaft Berlin, Oberstaatsanwältin Nielsen erkennen können und als solche zu verfolgen beginnen !?
Im folgenden Schreiben ist die Macht der Gauck´s STASI-Seiöschaften mehr als erkennbar und das Kadavergehorsam seiner Erben und Nachfolger nicht zu übersehen. Es ging dann ganz schnell:

“Eingabe des Herrn Adam Lauks vom 28.März 2013”( eigentlich vom 7.Februar 2013) … betrifft keinesfalls “Straftaten gegen das Leben” und das Aktenzeichen Pet 4-17-07-4513-037232a gibt es nicht für diese Eingabe.
Ich möchte den Innhalt des Schreibens nicht kommentieren, ausser dass es Zeugniss einer geheimdienstlicher Tätigkeit abgibt. Was da Läuft, bzw. Sachbearbeiter und Verwaltungs-angestellter OAR Wolfgang Dierig begeht ist der Angriff auf die freiheitliche parlamentarische Demokratie – sollten wir eine überhaupt – nach der Wende – noch haben.Offensichtlich kennt Dierig sehr wohl die Hörigkeit der BStU bei solchen Petitionsunterdrückungen. Ein Ersuchen hätte er direkt wie das so üblich ist an die BStU selber stellen. Warum er das nicht tat, sondern auch den Bundesbeauftragten für Kultur und Medien da reinzieht, passiert vermutlich um dem Ergebnis ” SEINER zwischenzeitlich eingeleiteten Prüfung” der Eingabe des ungesühnten Folteropfers der STASI Adam Lauks wegen der Urkundenunterdrückung der Akte MfS HAVII/8 ZMA Nr. 577/85 Unantastbarkeit und Richtigkeit zu verleiehen, oder seine Verantwortung auch an BKM abzustoßen, der im Bezug auf die Gauck – Birthler-Jahn Behörde weder Dienstaufsicht noch Fachausicht ausüben kann/darf da auch nicht sollte.
Aber den Bundespräsidenten Gauck vor ENTLARVUNG zu schützen musste auch für BKM eine Ehre gewesen sein – ein Befehl dafür muss aus Geheimdienstreihen gekommen sein !?? Gauck ist unser bestes Ost-Pferd im Stall, schließlich hat ihn jemand dorthin auch trotz ausdrücklichen Nein der Merkel hindelegiert !?? WER WOHL !??

Beauftragter für Kultur und Medien an den BStU:
Verschleierung: … anbei übersende ich Ihnen die Eingabe von Herrn Adam Lauks an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages vom 09.09. mit der Bitte um Kentnisnahme und Stellungnahme bis zum 8.Oktober 2013. Es gab KEINE Petition von MIR im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages weder vom 9.9.2013.

Fax-Mitteilung
BETREFF(Falsch) Petition 4-17-4513-037232a vom 09.09.2013 des Herrn Adam Lauks – gab es nicht!
Wie gewünscht, wie vom Dierig befohlen. kommt die Stellungnahme, was eigentlich eine Mitteilung der BStU heißen müsste und von der Aussage her den Wert einer Tatsachenbehauptung übersteigt und bei der gesamtdeutschen Justiz:Generalbundesanwalt Harald Range, Generalstaatsanwalt von Berlin Rother, Bundesministerin der Justiz Frau L.-Schnarrenberger, Senatot für Justiz Thomas Heilman, Vorsitzender des Petitiomsausschusses des Abgeordnetenhauses von Berlin und Hauptgruppenleiterin der Staatsanwaltschaft Berlin – Frau Nielsen. Zwei Entscheidungen des Verwaltungsgerichtes diesbezüglich stehen noch aus. Die Feststellungsklagen gegen BStU sind zugelassen wie folgt:
und als zweite zugelassene Feststellungsklage :

Entlarvend ist der Kopfbogen: in der Rubrik DATEINAME müsste zu diesem Anliegen stehen: 007540/94Z. Das ist der BStU Behördenvorgang zum Ersuchen des Polizeipräsidenten in Berlin zum Ermittlungsverfahren 76 Js 1792/93. Die Stellungnahme der BStU – Mitteilung der Behörde muss Tatsachenbehauptungen enthalten im Bezug auf die Petitionen wegen Urkundenunterdrückung – MfS VII/8 Nr 577/85 was zur Ermittlungsverhinderung geführt hatte und starfvereitelnde Wirkung zeigte

“Zusammenfassend ist festzustellen, dass die Bearbeitung der Anträge dwes Petenten umfassend und zeitnah erfolgte und nicht zu beanstanden sind. Dem Petenten wurden die zu seiner Person im erschlossenen Bestand vorhandenen Unterlagen gemäß Vorschriften des StUG zugänglich gemacht.” ist definitiv eine kolossale Lüge. Petenten haben nicht die Bearbeitung meiner Anträge bemängelt, sondern die Nichtherausgabe der MfS Akte die unter Signatur Nr. 577/85 angelegt wurde und nachweislich am 11.4.1994 in der Gauck Behörde vorgelegen hatte.
Bereits nach der internen Weisung: Menschenrechtsverletzungen die beim Erschließen entdeckt werden sind unverzüglich nach Oben zu melden, was auch geschah. Einen Rückläufer von Herrn Gauck und Direktor Dr. Geiger zum SB hat es nicht gegeben. Das sagt mir dass über die Herausgabe und Relevanz der Akte 577/85 – Anlage 22 für das Ermittlungsverfahren 76 Js 1792/93 Herr Gauck oder Direktor Geiger entschieden hatten !
Die zweite Version ist ohne Verteiler (!??) und man soll nicht erkennen WER bei der BStU daran beteiligt gewesen ist; man gibt keine Mitteilung der BStU Behörde ohne einen Behördenvorgang bzw. Recherche zum Ersuchen eröffnet und durchgeführt zu haben!!?

Entlarvend ist der Kopfbogen: in der Rubrik DATEINAME müsste zu diesem Anliegen stehen: 007540/94Z. Das ist der BStU Behördenvorgang zum Ersuchen des Polizeipräsidenten in Berlin zum Ermittlungsverfahren 76 Js 1792/93. Die Stellungnahme der BStU – Mitteilung der Behörde muss Tatsachenbehauptungen enthalten im Bezug auf die Petitionen wegen Urkundenunterdrückung – MfS VII/8 Nr 577/85 was zur Ermittlungsverhinderung geführt hatte und starfvereitelnde Wirkung zeigte.

“Zusammenfassend ist festzustellen, dass die Bearbeitung der Anträge dwes Petenten umfassend und zeitnah erfolgte und nicht zu beanstanden sind. Dem Petenten wurden die zu seiner Person im erschlossenen Bestand vorhandenen Unterlagen gemäß Vorschriften des StUG zugänglich gemacht.” ist definitiv eine kolossale Lüge. Petenten: Bundestagspräsident Prof. Dr. Lammert und Ausschusws für Menschenrechte und humanitäre Hilfe haben nicht die Bearbeitung meiner Anträge bemängelt, sondern die Nichtherausgabe der MfS Akte die unter Signatur Nr. 577/85 angelegt wurde und nachweislich am 11.4.1994 in der Gauck Behörde vorgelegen hatte.
Bereits nach der internen Weisung waren Menschenrechtsverletzungen die beim Erschließen entdeckt wurden unverzüglich nach Oben zu melden, was auch geschah. Einen Rückläufer von Herrn Gauck und Direktor Dr. Geiger zuden SB Sachbearbeitern hatte es nie gegeben. Das sagt mir, dass über die Herausgabe und Relevanz der Akte 577/85 – Anlage 22, für das Ermittlungsverfahren 76 Js 1792/93 Herr Gauck und Direktor Dr. Geiger zu entscheiden und ergo entschieden hatten !
Wie der Staatssekrätär Bernd Neumann die bestellten Mitteilungen der BStU/Stellungnahmen dem Wolfgang Dierig zukommen ließ ist nicht ersichtlich. Der BKM verließ sich auf das was die juristische Abteilung da auf anderthalb Seiten abgesondert hatte, mavchte daraus eine Rekapitulation von zwei Seiten und damit warwen beide Petitionen eingestampft – die Prüfung abschließend und zum dritten Mal als erfolgt erklärt, durch den OAR Wolfgang Dierig.
Die beiden Versionen sollten an den Leien und Verwaltungsangestellten des Deutschen Bundestages den Eindruck hinterlassen, dass da eine ordentliche Prüfung durchgeführt wurde, wozu man Frau Meining vorgeschoben hatte. Mit der Angabe des Referates AU G- 001488/92z entsteht der Schein dass die Mitteilung der Behörde Ergebnis eines erfolgten Behördenvorgangs wäre der auf das Ersuchen des BKM eröffnet und durchgeführt wurde. Natürlich kann NIEMAND im Bundestag und auch nicht beim BKM erkennen, dass sich beim Behördenvorgang 001488/92z um den Behördenvorgang handelt, den Joachim Gauck persönlich zu Eröffnung angewiesen hatte noch bevor überhaupt mein Antrag auf Akteneinsicht gestellt gehabt hatte! Seine Sonderrechercheure Oberst Becker und Oberstleutnant Hopfer waren seine persönlichen/privaten Kader für Sonderfälle, wie Stolpe, Lothar de M. Gregor Gysi. Nach meinem ersten 10 Seitigen Schreiben vom 7.12.1991 gehörte ich auch dazu. Unter dem Prädikat EILT und EILT SEHR forschten die besten Mannen von Joachim Gauck nach Beweisen für schwere Körperverletzungen,FOLTER und Übergriffe der Ärtzte in Berlin Buch und Haftkrankenhaus Leipzig Meusdorf, und die wurden am 11.4.1994 fündig…auch die Akte MfS HA VII/8 ZMA Nr. 577/85 hatte man zu einem 4 Blatt Segment manipuliert und mit keinem Original Deckblatt vorgelegt ! Das sieht dann so aus:

Durch die Gauck Behörde absichtlich unterdrückte Akte MfS HA VII/8 ZMA Nr. 577/85 eintschied über die Widerherstellung meiner Würde und die Rückgabe meiner gestohlenen Ehre…

Stellungnahme BKM ging am 25.Oktober an den Petitionsausschuss raus – wie gewünscht – termingerecht.

Günter Winands:
“Inhaltlich ist der Stellungnahme des BStU nichts hinzufügen. Das gilt umso mehr, als der BStU nach § 35 Abs.5 Satz 2 und Satz 3 StUG in der Ausübung seines Amtes unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen ist und damit der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien insoweit keine Fachaufsicht ausübt. “ (!??) ” Abschließend: Die Anlage zu ihrem Schreiben vom 9.9.2013 und einenm Abdruck dieser Stellungnahme füge ich bei.
Das ist das Schreiben, was Wolfgang Dierig am 7. November 2013 mir als Anlage zugeschickt hatte mit der bitte um Kenntnisnahme und “Hiermit ist eine Abschließende Prüfung Ihrer Petition erfolgt.”

Berlin, 7 November 2013
Referat 4 – Dierig an Lauks
Bezug: Mein Schreiben 9.September 2013 ( Anlage 12) Anlage: – 1-
….” als Anlage übersende ich Ihnen die zu Ihrer Eingabe eingeholte Stellungnahme des Beauftragten der Bundesregierung ( nicht der BStU !??) für Kultur und Medien mit der Bitte um Kenntnisnahme.
Hirmit ist eine abschließende Prüfung ihrer Petition erfolgt.”
Somit wäre die Prüfung der Petition abschließend erfolgt. Ich als Petent könnte mich nicht mehr beschweren und müsste das Ergebnis so akzeptieren. Dank dem IFG, seit 2005 geltenden Informationsfreiheitsgesetzes erhielt ich 2014 die Möglichkeit in meine Unterlagen Einsicht zu nehmen und ich staunte nicht schlecht als ich die durch Dierig bestellte oder befohlene Stellungnahmen der juristischen Abteilung und des Roland Jahn in die Hände bekam. Erst daraus konnte ich sehen wie die Prüfung der BStU auf das Ersuchen des BKM, die Erledigung des Bevördenvorgangs abgelaufen war. Nämlich, es wurde gar kein Behördenvorgang eröffnet, wie sich beim Eingang eines Ersuchens gehören muss!?? Man umgeht das StUG mit einer Leichtigkeit und Willkür, dass es einen gruselt.
Am Ende einer abgeschlossenen Überprüfung von Eingaben oder Beschwerden steht nicht das was Herr Wolfgang Dierig mir zugeschickt hatte, sondern ein solches Schreiben der Vorsitzenden des Petitionsausschusses, mit der Nennung der Drucksache des Deutschen Bundestages, wie diese, obwohl die Frau Steinke (SED) das Thema und somit den Inhalt der Petition unterdrückt-verschleiert, weil brisant !?
Vom Anfang an – 3.10.1990 – bis 2005- bis zur Einführung des Informationsfreiheitsgesetzes funktionierte die STASI-Niederlassung Gauck-Birthler Behörde ohne jegliche Kontrolle von Außen. Keine Dienstaufsicht – keine Sachaufsicht. Die herausgegebenen Mitteilungen der Gauck und Birthler Behörde hatten den Wert eines Utreils des Obersten Gerichtes, die konnte keiner, niemand angreifen! Man hätte dafür Beweise gebraucht die in der STASI-Händen verblieben und geblieben sind, vom Anfang an bis heute. Die AUSKUNFT DES MFS( oder das Archiv- ZMA Zentrale Material Ablage) wurde lediglich in Abteilung AR3 umgetauft. Dort hatten Oberst Becker und Oberstleutnant Hopfer das Sagen. Die beiden standen als Gauck´s persönliche Sonderrechercheure zur Verfügung, die auf Weisung von Gauck auch die Recherche zu meinem Antrag auf Akteneinsicht 001488/92z soqwie die Recherche zum Ersuchen des Polizeipräsidenten in Berlin vom 20.12.1993 unter 000247/94z durchgeführt hatten.
Gauck uns seine Behördenleitung, Dr.Geiger und Harald Both “arbeiteten” 10 Jahre lang und länger mit der Gewissheit und Sicherheit dass ihre Machenschaften, da keinerv Kontrolöle unterlagen, niemals ans Tageslicht kommen werden. Und so gingen die mit den Akten und Schicksalen von zig Tausenden von Opfern um. Wie weit die Willkür war beweist: Gerhard Thiel aus Bautzen stellte seinen Antrag am 3.6.1999 auf Akteneinsicht. Er bekam die Akte in Kopie zugesandt am 19.09.2016 nach dem ich energisch im Büro von Jahn protestiert hatte.
Es ist (nicht) seltsam, dass die zwei ausdrücklich bestellte Exemplare der Stellungnahme der Jahn Behörde niergendwo Erwähnung finden !?? Sind die dem Wolfgang Dierig per Kurierweg zugeleitet worden, um das Vorzimmer der Vorsitzenden Kersten Steinke zu umgehen, in der Administration keine Spuren zu hinterlassen !??
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WO liegt die Urkundenunterdrückung des Joachim Gaucks und seiner Behördenleitung! Warum hat ihn Adam Lauks, ungesühntes Folteropfer eigentlich angezeigt – worum ging es im eingeleiteten Ermittlngsverfahren 222 UJs 662/13 ! das die Staatsanwaltschaft Berlin – obwohl es bekannt war dass für die Urkundenunterdrückung in der Gauck Behörde nur der Leiter Joachim Gauck vor dem Gesetz steht- Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt (geführt) und letztendlich nach kurzer Zeit wegen VERJÄHRUNG eingestellt !

Ich möchte diesen Tag erleben, und dann sterben… Dieser Wunsch ist seit meinem Schreiben an Gauck 7.12.1991 und was er mit MEINER WAHRHEIT getan hat stätig gewachsen…
Hier ist die verschleiernde Antwort der Staatsanwaltschaft Berlin – damit Dritter überhaupt nicht erkennen dass gegen den Bundespräsidenten eine Strafanzeige erstattet wurdeb und schon gar nicht WESWEGEN !?? SO LOOFT ET in der gesamtdeutschen Justiz, deren “juristische Aufarbeitung der Verbrechen der STASI-Justiz der DDR und ihrer Exekutive und Sicherheitsorgane” auch ein Punkt von den 2.500, die STASI-Generäle am 18.9.1990 von westlichen Unterhändlern Schäuble und Werthebach auf Weisung Kohls erpresst hatten.”Keiner roten Socke darf ein Haar gekrümmt werden!” in der Zusatzvereinbarung zum Einigungsvertrag. Eine Woche Später am 25.9.1990 schlug der Lothar de Maisiere den Joachim Gauck, Leiter des Ausschusses für die Auflösung des MfS/AfNS zum Leiter der künftigen Behörde des Sonderbeauftragten für personenbezogenen Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der DDR. Die Präsidentin der ersten “frei” gewählten Volkskammer Sabine Bergmann-Pohl bestätigte den Vorschlag. Eine Woche später nachder Vereinigung am 3.10.1990 durfte siue sich zum Kohl gesellen um in seiner Regierung einen Ministerposten ohne Aufgaben zu bekleiden. IM “Cerny” bekam für seine Verdienste – Unterbreitung des Vorschlag Gauck zum Sonderbeauftragten, einen Bundesverdienstkreuz durch den Begünstigten des MfS – Bundespräsidenten Joachim Gauck verliehen.

Vergauckelung und Verdummung des Westens wurde auf der höchsten Ebene der DDR – von der Ersten Präsidentin Bergmann-Pohl beschlossen.

Das Ermittlungsverfahren gegen die Gauck Behörde wegen Urkundenunterdrückung wurde WEGEN VERJÄHRUNG eingestellt !
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Um sachlich zu bleiben:
Mit zwei Kleinkindern vor dem Bürgerkrieg in Jugoslawien geflüchtet, fanden wir Asyl bei der Schwiegemutter, und am 7.12.1991 schrieb ich an Pastor Joachim Gauck – persönlich-unverzüglich. Über Gauck Behörde hatte ich nur gehört gehabt, bat ihn um die Unterlagen die mir bei der Klärung meines Schicksals helfen sollten. Mir hatte der Direktor Dr. Geiger geraten einen entsprechenden Antrag einzureichen, was ich später auch tat. Im 10 seitigen Schreiben an Gauck war alles drin, und ohne meinen Antrag abzuwarten, setzte Gauck seine Sonderrechercheure ran und ließ recherchieren. Mein künftiger Antrag wurde als BV 001488/92z eröffnet.
Für die WAHRHEIT wichtig ist es den Behördenvorgang 001488/92z zu kennen, die ich erst bei der Akteneinsicht – nach IFG -Informationsfreiheitsgesetz -im Jahre 2014 – vor mir ausgebreitet sah und begriff was für win Verbrechen Joachim Gauck eigentlich am 5.7.1994 begangen hatte als er, anstatt die Akten MfS HA VII/8 ZMA Nr.577/85 an den Ersuchenden Polizeipräsidenten in Berlin herauszugeben, eine falsche Mitteilung der Behörde rausgeschickt hatte.
Hier fiundet der Wahrheitsuchender den Behördenvorgang 001488/92z – nach der Urkundenunterdrückung – Erste 35 Seiten des Vorgangs sind unterdrückt, verschwunden vermutlich um zu verschleiern dass Pastor Gauck sich höchst persönlich um das Folteropfer Adam Lauks kümmerte, der zu jenem Zeitpunkt noch Staatsbürger Jugoslawiens war, zum Zeitpunkt als Deutschland gerade dabei war das Land Jugoslawien zu zerstören oder in STASI-Sprache ausgedrückt, zu zersetzen. Dadurch ist auch nicht erkennbar WANN Gaucks persönliche Sonderrechercheure Oberst Becker und Oberstleutnant Hopfer die Akte von Lauks eruiert gehabt hatten. Auf alle Fälle wurden unter ersten 35 Seiten die Karteikarten F 16 und F22 unterdrückt. Es ist schwer vorstellbar, dass Gaucks beste Mannen vom Dezember 1991 bis 11.4.1994 gebraucht hatten die Akten ausfindig zu machen !?
Es kann allerdings auch sein, dass Gauck die Recherche erst unter Prädikat EILT oder EILT SEHR nach dem Eingang des Ersuchens des Polizeipräsidenten in Berlin vom 20.12.1993 veranlasst hatte unter BV 000247/94z.
HAT PRÄSIDENT GAUCK STASI OPFER GEFOLTERT? Und seine eigenen Stasi Unterlagen geschreddert?
Den Schlagersänger Christian Anders hatte ich nie getroffen oder gesprochen, dennoch hatte er den Gauck anhand der in meinen Blogbeiträgen präsentierten Akten durchschaut uns seine ungesühnt bleibende Schuld erkannt… Man kann den Monolog als Realsatire abturn und so der Censur entziehen.
Die Gesamtdeutsche Justiz und ihre Verfolgungsorgane haben es nicht geschafft 1 + 1 zusammenzuzehlen und die Urkundenunterdrückungen der Gauck, Birthler und Jahn Behörde zu erkennen, was der Blinde auf den ersten Blick sieht, und auch nicht die Petitionsunterdrückungen des Referats 4 des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages, die Rolle des Staatssekretärs Bernd Neumann aussen vor lassend sowie die “Unterstützung des BKM – Bundesbeauftragten für Kulturb und Medien und Roland Jahns als Leiter der BStU.
WAS ist eigentlich geschehen, nach dem Polizeipräsident um die Amtshilfe den Joachim Gauck und seine Behörde anhielt am 20-12.1993 ist in folgenden Akten zu sehen:
ERSUCHEN DES POLIZEIPÜRÄSIDENTEN IN BERLIN Berlin 20.12.1993

Fast drei Monate brauchte Polizeipräsident um das Ersuchen an den Gauck ( Sonderbeauftragten der Bundesregierung für personenbezogenen UNterlagen des ehemaligen Staatssicherheitsdienstes der DDR)

“Zur Aufklärung und Verfolgung der Straftat ist es notwendig, Erkenntnisse aus den Beständen des ehemaligen MfS zu erhalten.”
“Ich bitte um Herausgabe der entsprechenden Akten im Original.”
Am 11.04.1994 – binnen weniger als vier Monaten wurden die Gaucks Sonderrechercheure für Spezialaufgaben fündig.geht aus dieser Akte der persönlichen Akteneinsicht hervor:
Im Verlauf sind die vier Seiten und Deckblatt der von Gauck und von allen Behörden so wehement unterdrückten Akte(Segment) MfS HA VII/8ZMA Nr. 577/85 die die Juristin von Stockhausen und Harald Both nicht als Sigbatur einer bestellbaren Akte erkennen im Jahre 2012 und die von Stockhausen auch dem Verwaltungsgericht Berlin unerwähnt lässt.

Bis auf Personalien und den Niederschlag ist alles Lüge, die als solche bewiesen werden kann, aus einer Akte diesbezüglich, die nicht aus der Gauck Behörde kam und der Staatsanwaltschaft drei Jahre lang vorlag.

So wird das Opfer zum Täter… gehört zum Operativ Vorgang, eigene Schergen zu schützen. Hier kann aber auch der Gauck sehen was für einen Abschaum er wissentlich geschützt hatte – 1994 war die schwere Körperverletzung noch nicht verjährt !? Das muss die Behördenleitung gewußt haben !
Wer cder Mann für´s Grobe ist in der Speziellen Strafvollzugsabteilung Waldheim, bzw welche Vorstrafen ihn für die Arbeit die er für die STASI verrichten soll als qualiffiziert darstellt, sieht man in der gleichen Akte wo die andere Sachbearbeiterin jetzt DIREKT den Täter vor Entölarvung schützt. Es wäre interessant zu erforschen welche von beiden Seiten ist zuerst entstanden !

An jenem Nachmittag am 23.6.1985 hatte ich durch das Zellenfenster der “4” andere Mitinsaßen in den Zellen auf der Hofseite lauthals den Ralf Hunholz als Zellen IM enttarnt
Als man ihn durchgeschlossen hatte mir das Maul zu stopfen war ich 7 Monate im Hungerstreik und wog an die 55 Kilo.
