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Dienstaufsichtsbeschwerde des Herrbn Adam Lauks – Strefvereitelung im Amte -Strafverfolgungsverhinderung der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz Berlin

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Nach dem gestrigen Besuch und Akteneinsicht  am Landgericht Berlin erfuhr ich von der Oberinspektorin Frau Bruckart zwei wichtige Tatsachen: Bei der Bearbeitung meines Antrages auf strafrechtliche Rehabilitierung wurde die Akte der BStU die zu meiner Person und zum Operativ Vorgang „Merkur“ – ich bin „Merkur“- überhaupt nicht angefordert wurden. Wir konnten  auch die Prozessakte vom 26.4.1983 einsehen, woraus hervorgeht, dass sich in der BStU tatsächlich die Original Prozessakte  befinden, die auf Weisung des Minister Mielkes  nach der Urteilsverkündung beschlagnahmt wurden. Bei

der Prozessakte  befindet sich die Kopie des gefälschten Verhandlungsprotokolls. Nach der Mitteilung der Frau Probst – BStU dass sich in der dortigen Prozessakte kein Verhandlungsprotokoll befindet, deutet das auf eine Manipulation in der Gauck Behörde.

Die Frage ist ob die vor oder nach der Gründung am 3.10.1990 vorgenommen wurde.

Als die Staatsanwaltschaft Berlin meine Strafanzeige wegen Folter und Anstiftung zur Folter des Vrbindungsoffiziers des MfS in Berlin Rummelsburg nach nur 2 Tagen eingestellt hatte  erstattete ich dienstaufbeschwerde.

So wie  die erste Strafanzeige und Ermittlungsverfahren 76 Js 1792/93 der Staatsanwaltschaft II Berlin wurde auch diese Anzeige juristisch nach Vorgaben aus der Politik – diesmal aus dem Kabinett Merkels erledigt. Die Gerechtigkeit hatte keine Chance.

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Mangel an § FOLTER im StGB - Verfahren wegen Verjährung eingestellt

Mangel an § FOLTER im StGB – Verfahren wegen Verjährung eingestellt

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1. Disziplonarmaßnahme 22.11.83 - 18 Tage Arrest TIGERKÄFIG

1. Disziplonarmaßnahme 22.11.83 – 18 Tage Arrest TIGERKÄFIG

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