Nach dem gestrigen Besuch und Akteneinsicht am Landgericht Berlin erfuhr ich von der Oberinspektorin Frau Bruckart zwei wichtige Tatsachen: Bei der Bearbeitung meines Antrages auf strafrechtliche Rehabilitierung wurde die Akte der BStU die zu meiner Person und zum Operativ Vorgang „Merkur“ – ich bin „Merkur“- überhaupt nicht angefordert wurden. Wir konnten auch die Prozessakte vom 26.4.1983 einsehen, woraus hervorgeht, dass sich in der BStU tatsächlich die Original Prozessakte befinden, die auf Weisung des Minister Mielkes nach der Urteilsverkündung beschlagnahmt wurden. Bei
der Prozessakte befindet sich die Kopie des gefälschten Verhandlungsprotokolls. Nach der Mitteilung der Frau Probst – BStU dass sich in der dortigen Prozessakte kein Verhandlungsprotokoll befindet, deutet das auf eine Manipulation in der Gauck Behörde.
Die Frage ist ob die vor oder nach der Gründung am 3.10.1990 vorgenommen wurde.
Als die Staatsanwaltschaft Berlin meine Strafanzeige wegen Folter und Anstiftung zur Folter des Vrbindungsoffiziers des MfS in Berlin Rummelsburg nach nur 2 Tagen eingestellt hatte erstattete ich dienstaufbeschwerde.
So wie die erste Strafanzeige und Ermittlungsverfahren 76 Js 1792/93 der Staatsanwaltschaft II Berlin wurde auch diese Anzeige juristisch nach Vorgaben aus der Politik – diesmal aus dem Kabinett Merkels erledigt. Die Gerechtigkeit hatte keine Chance.
